Um an der Briefwahl für die Landtagswahlen 2023 teilzunehmen, können im Ausland ansässige Wählerinnen und Wähler noch bis zum 7. September 2023 das Antragsformular einreichen.
Wählerinnen und Wähler, die sich vorübergehend nicht in Südtirol aufhalten, sowie jene, die im Ausland ansässig und in das Melderegister (AIRE) eingetragen sind, haben die Möglichkeit, auf dem Postweg an der Landtagswahl 2023 teilzunehmen. Die 2013 auf Landesebene eingeführte Briefwahl gilt nur für diese zwei Wählerkategorien.
Antrag um Briefwahl noch bis 7. September möglich
Die Landesverwaltung hat den im Ausland ansässigen, wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bereits die Mitteilung über den Wahltag und die Modalitäten für die Briefwahl zugeschickt. Dies musste spätestens 60 Tage vor Ende der Laufenden Legislaturperiode erfolgen.
Jene Wählerinnen und Wähler, die nicht in ihrer Wohnsitzgemeinde wählen können und sich vorübergehend über einen längeren Zeitraum außerhalb von Südtirol aufhalten, können mittels Briefwahl an den Wahlen teilnehmen, indem sie in ihrer Heimatgemeinde den Antrag zur Briefwahl stellen. Dies ist spätestens bis zum 7. September 2023 - 45 Tage vor dem Wahltag - möglich. Der Antrag kann persönlich, per Post, Fax oder über die elektronische Post übermittelt werden. Dem Antrag muss außerdem eine Fotokopie des Personalausweises beigelegt werden.
Je nach Fall unterschiedliche Formulare
Jene, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, können das dafür verfügbare Formular unter folgendem Link herunterladen.
Die im Ausland ansässigen und im AIRE eingetragenen Wählerinnen und Wähler haben den Antrag bereits per Brief zugeschickt bekommen. Wenn sich diese entscheiden, in Südtirol zu wählen, müssen sie das Optionsformular an die Wahlsektion ihrer Heimatgemeinde senden. Sie haben keinen Anspruch auf Zuweisungen oder Rückerstattungen.
Briefwahl: Frühzeitig wählen und Umschlag abschicken
Für Briefwähler und Briefwählerinnen wird empfohlen, möglichst frühzeitig zu wählen und den Umschlag mit dem Stimmzettel und Wahlabschnitt abzuschicken: Dieser muss nämlich spätestens am Freitag vor der Wahl, dem 20. Oktober 2023, bei Landeswahlbehörde einlangen, um nach der Wahl ausgezählt werden zu können.
Weite Informationen sind online unter Landtagswahlen 2023 zu finden, die beiden Formulare auch im Download-Bereich.
ft/lah/gst