Für die Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltungen hat die Landesregierung heute formal den Weg für die Auszahlung des Inflationsausgleichs frei gemacht. Morgen kann die Unterschrift erfolgen.
Komplex, aber von den Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltungen hart erwartet, ist ein Verwaltungsakt zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag(Bükv), den Landeshauptmann Arno Kompatscher zugesichert und den die Landesregierung heute (22. August) gesetzt hat. Wie bereits vergangene Woche berichtet, konnten sich die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen und die repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen darauf einigen, den monetären Teil des Bükv für die Jahre 2022-2024 noch vor dem Abschluss des „alten“ Bükv 2019-21 abzuschließen.
Dieses Vorgehen hat die Landesregierung heute per Beschluss formalrechtlich besiegelt. Damit ist der Weg frei für die Unterzeichnung des ersten Teilvertrages zum neuen Dreijahreszeitraum 2022-2024 am morgigen Mittwoch Abend. Nach dieser Unterzeichnung kann zum einen im Herbst die zugesagte Einmalzahlung an die vom Bükv betroffenen Personen und das Personal der Schulen staatlicher Art erfolgen, zum anderen ist auch der Weg für die strukturellen Anpassungen der Gehälter an die Inflation frei. Insgesamt stellt das Land dafür eine Summe von 326,5 Millionen Euro zur Verfügung.
"Voraussichtlich mit dem Oktobergehalt kann damit als Einmalzahlung der Inflationsausgleich für die Jahre 2019-21, ein weiterer Inflationsausgleich für das Jahr 2022 sowie ein Vorschuss auf die Erhöhung der Entlohnungen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 ausbezahlt werden. Zudem sind ab 1. Jänner 2023 die Gehälter entsprechend erhöht. Die entsprechende Nachzahlung erfolgt gleichzeitig mit der Einmalzahlung", sagt sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher: "Wir möchten zeigen, dass wir ein verlässlicher Arbeitgeber sind und uns der Anliegen unserer Mitarbeitenden annehmen." Persönlich war Kompatscher im Frühsommer dafür eingestanden, dass im Nachtragshaushalt die Mittel für die Auszahlung des Inflationsausgleichs zweckgebunden würden. Das ist erfolgt.
Begünstigte sind alle öffentlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die der Bükv gilt, sprich der Landesverwaltung inklusive Landesschulen, des Sanitätsbetriebs, des Wohnbauinstituts, der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Seniorenwohnheime, des Verkehrsamts Bozen und der Kurverwaltung Meran. Ein getrennter Kollektivvertrag gilt hingegen für das Personal der Schulen staatlicher Art.
Die Unterschrift unter den Teilvertrag für den Bükv erfolgt am
morgigen Mittwoch, 23. August
um 18 Uhr
in Bozen
im Innenhof von Landhaus 1.
Die Medien sind eingeladen, die Unterschrift in Bild und Video einzufangen. Im Anschluss daran stehen die Vertragspartner – Landeshauptmann Arno Kompatscher und die Vertretenden der Agentur für Gewerkschaftsbeziehungen – für Stellungnahmen zur Verfügung (keine Pressekonferenz).
uli/gst/fg