L.Abg. Tauber zur Schwarzvermietung über Buchungsplattformen: „Es braucht endlich ein effizientes und landesweites Kontrollsystem“

SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber

Die Vermietung privaten Wohnraums über Buchungsplattformen wie Airbnb hat in den letzten Jahren auch in Südtirol rasant zugenommen. Dabei werden längst nicht alle dieser Unterkünfte offiziell gemeldet. Jüngst wurden in Bozen Kontrollen durchgeführt und zwei illegale Vermietungen aufgedeckt. 

SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber begrüßt die steigende Sensibilisierung in dieser Angelegenheit. Er setzt sich seit seiner Amtsperiode für ein konsequentes Vorgehen gegen die illegale Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken ein.

„Es kann nicht sein, dass wir landesweit Unterkünfte haben, bei denen Gäste einfach nicht gemeldet und keine Abgaben oder Steuern gezahlt werden. Diese Unterkünfte schaffen all jenen Betrieben und Privatpersonen, die eine reguläre Lizenz haben, unlautere Konkurrenz und tragen nicht zuletzt auch zur Wohnungsverknappung und steigenden Mieten bei“, so Tauber.

Mit dem Landestourismusentwicklungskonzept habe man bereits eine gute Grundlage geschaffen, um das Problem der illegalen Vermietung in den Griff zu bekommen. „Ausschlaggebend sind aber die Kontrollen“, sagt Tauber. Derzeit obliege den Gemeinden diese Aufgabe. Und genau darin liege auch das Problem. „Es ist verständlich, dass eine Gemeinde die eigenen Bewohnerinnen und Bewohner nur ungern kontrolliert und straft“, erklärt der Abgeordnete.

„Aus diesem Grund muss endlich ein effizientes Kontrollsystem definiert werden, das landesweit greift und umgesetzt wird“, fordert Tauber. Landesrat Arnold Schuler hat ein solches nun zugesichert. Laut Tauber sei dies höchste Zeit. Wenn nämlich landauf landab ständig über Beschränkungen gesprochen werde und im Bereich der gastgewerblichen Betriebe mit dem Landestourismusentwicklungskonzept einschneidende Maßnahmen getroffen worden sind, sei laut dem Abgeordneten Tauber die illegale Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken bisher ignoriert worden.

sa

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