Das Finanzgebaren der Südtiroler Volkspartei im Jahre 2018 war legal und entsprach sämtlichen rechtlichen Vorgaben. Das gilt für das Geschäftsjahr insgesamt und im Speziellen im Hinblick auf die Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2018. Das betrifft sowohl Kosten und Ausgaben sowie Einnahmen und Spenden gleichermaßen. Beides wurde jeweils ordnungsgemäß abgewickelt und dokumentiert.
Gegenläufige Darstellungen entbehren der effektiven Faktenlage. Fakt ist, dass von gleich mehreren Kontrollinstanzen die Rechtmäßigkeit der Abwicklung des Geschäftsjahres 2018 im Allgemeinen und des Landtagswahlkampfes im Speziellen bestätigt wurde.
Die Darstellung, wonach sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Südtiroler Volkspartei oder Landeshauptmann Arno Kompatscher richten, sind falsch. Anlass für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stellen die Strafanzeigen, eingebracht von Landehauptmann Arno Kompatscher dar, die zur Grundlage die Verleumdung und Rufschädigung zu Lasten seiner Person haben.
Wir sind überzeugt davon, dass im Zuge der Dokumentensichtung seitens der Staatsanwaltschaft erneut die Rechtmäßigkeit sämtlicher Vorgänge bestätigt wird.
Auch der Begriff der sog. „Direktspenden“, der bei wiederholter Gelegenheit in der Berichterstattung im Zusammenhang mit der Person Arno Kompatscher verwendet wurde, ist irreführend und verbietet sich im Sinne einer korrekten Wiedergabe der Sachlage. Dies, da
- Spenden an die Partei grundsätzlich und ausnahmslos allgemein und nie personenbezogen sind; es gibt keine rechtliche Handhabe, die eine(n) Spender:in dazu befähigt, über die Verwendung einer Spende, die an die Partei ergeht, zu bestimmen.
- Dienstleistungen und Beiträge der Partei zu Gunsten eines einzelnen Kandidaten:innen in der persönlichen Wahlkampfabrechnung des/der Kandidaten:in anzugeben sind. Deshalb wurde im Landtagswahlkampf 2018 bei jedem Kandidaten:innen die gesetzliche Obergrenze der Wahlkampfausgaben (30.000,00 €) eingehalten. Dass die persönliche Wahlkampfabrechnung rechtskonform war, wurde von einem eigens zuständigen Kontrollorgan bestätigt. Hätte ein(e) Kandidaten:in die Obergrenze überschritten, wären etwaige Sanktionen bereits seit Langem erfolgt.
- keine Zuwendungen und/oder Dienstleitungen von Seiten der Partei zu Gunsten eines/einer einzelnen Kandidaten:in erbracht wurden, welche die Obergrenze von 30.000,00 Euro überschritten hätten. Das gilt auch für den damaligen Spitzenkandidaten Arno Kompatscher.
Die Südtiroler Volkspartei steht für maximale Transparenz und eine korrekte, gesetzeskonforme Arbeitsweise. Demgemäß sehen wir den Nachforschungen der Staatsanwaltschaft sowie der Arbeit des Untersuchungsausschusses des Landtages gelassen entgegen.
Im Gegenzug fordern auch wir Transparenz und eine korrekte Arbeitsweise. Läuft ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Gefahr seinen legitimen Auftrag nach Wahrheitsfindung im Interesse der Öffentlichkeit zu verlieren, in dem gewisse politische Exponenten diesen bewusst als Wahlkampfbühne missbrauchen, sehen wir uns in der Pflicht darauf hinzuweisen und dies zu verurteilen.
Bozen, 22. März 2023