Gemeindenfinanzierung: Strukturschwäche neu definiert

Die Landesregierung hat heute die strukturschwachen Gebiete neu definiert, in denen Unternehmen bei ihren Projekten zur nachhaltigen Entwicklung finanziell unterstützt werden. (Foto: Unsplash) Die Landesregierung hat heute die strukturschwachen Gebiete neu definiert, in denen Unternehmen bei ihren Projekten zur nachhaltigen Entwicklung finanziell unterstützt werden. (Foto: Unsplash)

Die Landesregierung hat heute die strukturschwachen Gebiete neu definiert, in denen Unternehmen bei ihren Projekten zur nachhaltigen Entwicklung finanziell unterstützt werden können.

Um Nachhaltigkeit zu fördern und den ländlichen Raum zu stärken, können in strukturschwachen Gebieten Unternehmen für Projekte der nachhaltige Entwicklung Beiträge von der jeweiligen Gemeinde erhalten. Voraussetzung dafür ist neben der Festlegung der strukturschwachen Gebiete durch das Land die Verabschiedung eines Beitragsreglements der jeweiligen Gemeinde, in der die Kriterien für die Beitragsvergabe festgeschrieben sind. Dabei sind die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen zu berücksichtigen. Dies sieht das Landesgesetz Nr. 6 aus dem Jahr 1992 vor, das Bestimmungen zu Finanzen der Gebietskörperschaften beinhaltet. 

Heute (20. März) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher diese "Strukturschwäche" definiert. Dabei hat sie sich auf eigene Beschlüsse und Studien des Landestatistikinstituts ASTAT gestützt.

Demnach werden für die Wirtschaftssektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen die vor einem Jahr von der Landesregierung genehmigten Richtlinien zur Förderung von Betriebsinvestitionen von Kleinunternehmen zu Grunde gelegt. Darin werden subkomunale strukturschwache Gebiete in 77 Südtiroler Gemeinden definiert.

Was den Tourismus angeht, so legt die Landesregierung den eigenen Beschluss zugrunde, mit dem sie 2021 die Verordnung über die Erweiterung der gastgewerblichen Betriebe genehmigt hat, in dem in 56 Gemeinden touristische Strukturschwächen festgehalten sind.

Die heutige Entscheidung der Landesregierung, die vorab mit dem Rat der Gemeinden abgestimmt wurde, tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

jw

Gelesen 352 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.