Nahversorgung: Förderbeträge angehoben

Die Nahversorgung dank Detailhandel in ländlichen Gebieten sichern: Die Beiträge für entsprechende Sondermaßnahmen wurden heute angehoben. (Foto: LPA/Peter Daldos) Die Nahversorgung dank Detailhandel in ländlichen Gebieten sichern: Die Beiträge für entsprechende Sondermaßnahmen wurden heute angehoben. (Foto: LPA/Peter Daldos)

Das Land Südtirol ist weiter um die Aufrechterhaltung der Nahversorgung bemüht. Heute hat die Landesregierung die Förderbeträge angehoben. Ansuchen sind ab Februar möglich.

Die Nahversorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten aufrecht erhalten, regionale Kreisläufe stärken und lokale Erzeugnisse in den Mittelpunkt rücken - darauf zielten die Sondermaßnahmen ab, auf deren Grundlage das Land den Detailhandel in ländlichen Gebieten in Südtirol finanziell unterstützt. Heute (24. Jänner) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer beschlossen, die Förderbeträge für die Aufrechterhaltung beziehungsweise die Weiterführung der Nahversorgungsbetriebe anzuheben.

"Das Handelsangebot in den Städten und der Online-Handel drängen die Nahversorgung in ländlichen Gegenden immer stärker in ein Nischendasein. Die kleinen Läden in den Dörfern sind aber für die Lebendigkeit und das soziale Leben in den peripheren Orten ausschlaggebend. Daher wollen wir diese so genannten Tante-Emma-Läden erhalten", erklärt Landesrat Philipp Achammer. "Zu diesem Zweck haben wir heute die Beitragshöhe für die Aufrechterhaltung bestehender Nahversorgungsbetriebe von derzeit maximal 9000 Euro auf bis zu 11.000 Euro angehoben. Werden Zusatzdienste angeboten, so kann dieser Beitrag um weitere 1000 Euro angehoben werden und steigt von derzeit bis zu 10.000 Euro auf bis zu 12.000 Euro." Solche Zusatzdienste können der Verkauf von Tageszeitungen und Zeitschriften, ein Lieferservice frei Haus von Einkäufen, der Verkauf von Monopolwaren, die Ausstattung als multimedialer Standort mit Internetverbindung und Fotokopierdienst sowie Postdienste sein. Auch der Verkauf von Südtiroler Lebensmittelprodukten zählt als solcher Zusatzdienst.

Voraussetzungen

Um die Landesförderung können sich Handelsbetriebe bewerben, die Detailhandel in ländlichen Gebieten beziehungsweise Ortschaften mit mindestens 150 Einwohnenden betreiben, einen durchschnittlichen Mehrwertsteuerumsatz von maximal 450.000 Euro im Jahr erzielen und eine große Auswahl an frischen und konservierten Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs garantieren. Die Landesregierung hatte 2014 erstmals Sondermaßnahmen zur Stärkung des Detailhandels in ländlichen Gebieten und in strukturschwachen Ortschaften vorgesehen.

Um Sondermaßnahmen für Nahversorgungsbetriebe für das Jahr 2023 kann ab Februar über die Plattform "myCivis" angesucht werden. Weitere Informationensind in Kürze auf der Webseite des Landes zu Arbeit und Wirtschaft unter "Wirtschaftsförderung" zu finden.

jw

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