Der Beschluss der Landesregierung zu Änderungen bei den Leistungen der finanziellen Sozialhilfe des Landes ab Jänner 2023, so Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), habe mehr Tiefen als Höhen.
Besonders erbost ist Tschenett darüber, dass von Verwandten ersten Grades erhaltene Beträge ab 1.000 Euro pro Gesuch für den Beitrag für Miete und Wohnungsnebenspesen als Einkommen gezählt werden sollen: „Es ist gelinde gesagt eine Frechheit, wenn einer Oma, die in Abwesenheit der Eltern auf das Enkelkind schaut, für dieses kocht und dafür einen finanziellen Beitrag der Eltern erhält, die Summe über 1.000 Euro als Einkommen berechnet wird. Dieses Prozedere, welches einige Sozialsprengel gemäß diversen Gerichtsurteilen bereits nicht konform mit geltendem Recht angewandt haben, hat dazu geführt, dass vielen Antragstellern das Gesuch abgelehnt wurde. Nun soll diese Untugend mittels Gesetz legitimiert werden. Ich muss mir schon die Frage stellen, was das soll, denn jeder Antragsteller ist bereits verpflichtet, dem Gesuch eine EEVE-Erklärung beizulegen. Die eventuelle Zuwendung beeinflusst bereits den Durchschnittssaldo des betreffenden Jahres – warum soll diese Zuwendung als Einkommen zählen? Es kann sich ja auch z.B. um eine simple Unkostenpauschale halten.“
Tschenett zweifelt daran, dass dieses Vorgehen rechtskonform ist und kündigt eine rechtliche Prüfung dieses Beschlusses an: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Vorhaben, finanzielle Zuwendungen von Verwandten ersten Grades als Einkommen zu deklarieren, rechtlich bestand hat. Auf alle Fälle ist dieses Vorgehen nicht sozial und benachteiligt viele Betroffene, die den Beitrag dringend benötigen, um über die Runden zu kommen.“
Dass künftig für den Beitrag für Miete und Wohnungsnebenspesen Einnahmen von bis zu 5000 Euro für alle Familienmitglieder unter 26 Jahren nicht mehr berücksichtigt werden, sei auch ein Punkt, den er ablehnt, so der ASGB-Chef: „Warum sollen z.B. Eltern, die ihren studierenden Kindern unter die Arme greifen, bestraft werden? Der einzige Punkt, der unterstützenswert ist, ist jener, der beschließt, dass die Beiträge des Sozialen Mindesteinkommens nach über zehn Jahren endlich angepasst werden.“
Abschließend legt Tschenett wert drauf klarzustellen, dass die Sozialpartner hinsichtlich der Überarbeitung der finanziellen Sozialhilfe nicht angehört wurden. Ansonsten wäre diese in der Form niemals durchgegangen.