Ortsgruppen stimmen am 16. August bei Urnenwahl landesweit über Kandidatinnen und Kandidaten ab.
Der SVP-Parteiausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die Wahlordnung für die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für die am 25. September anstehenden Parlamentswahlen genehmigt: „Heute hat der Parteiausschuss mit der Genehmigung der Wahlordnung grünes Licht für die nächsten Schritte in Richtung Parlamentswahlen gegeben: Die Parteileitung hat bereits in der vergangenen Woche beschlossen, dass der Ball im Hinblick auf die Nominierung von möglichen Kandidatinnen und Kandidaten für die Vorwahl bei den Ortsgruppen liegt. Nun ist der Parteiausschuss in der heutigen Sitzung noch einen Schritt weitergegangen und hat sich dafür ausgesprochen, dass die Entscheidung, wer am Ende am 25. September für die Südtiroler Volkspartei ins Rennen geht, vollkommen bei den Ortsgruppen mit ihren Stimmrechten liegen wird. Mit dieser Entscheidung hat der Parteiausschuss ein großes Zeichen zur Stärkung und zur Aufwertung der Ortsebene gesetzt“, erklärt SVP-Obmann Philipp Achammer.
„Bis zum 6. August wird es nun den verschiedenen SVP-Gremien möglich sein, Kandidatinnen und Kandidaten für die Vorwahl namhaft zu machen. Anschließend werden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit haben, sich parteiintern vorzustellen, um sich dann am 16. August bei der landesweiten Urnenwahl dem Votum der Ortsgruppen zu unterziehen. Anschließend wird der Parteiausschuss die mittels Urnenwahl gesammelten Ergebnisse bestätigen. Diese Vorgangsweise ist aus meiner Sicht in der jetzigen Phase der einzig richtige Weg und ich freue mich bereits, die nächsten Wochen gemeinsam mit unseren Ortsgruppen in Angriff zu nehmen“, so SVP-Obmann Philipp Achammer abschließend.
Bozen, am 1.8.2022