Zusätzliche staatliche Förderung für landwirtschaftliche Produkte

Landwirtschaftliche Akteure können sich zu Nahrungsmittelbezirken zusammenschließen und erhalten somit Zugang zu den staatlichen Förderungen für die Vermarktung von regionalen Produkten. (Foto: IDM/Südtiroler Apfelkonsortium/Patrick Schwienbacher) Landwirtschaftliche Akteure können sich zu Nahrungsmittelbezirken zusammenschließen und erhalten somit Zugang zu den staatlichen Förderungen für die Vermarktung von regionalen Produkten. (Foto: IDM/Südtiroler Apfelkonsortium/Patrick Schwienbacher)

Mit ihrem gestrigen (29. März) Beschluss hat die Landesregierung die Voraussetzungen für die Gründung von Nahrungsmittelbezirken geschaffen.

Landwirtschaftliche Akteure können sich zu Nahrungsmittelbezirken zusammenschließen und erhalten somit Zugang zu den staatlichen Förderungenfür die Vermarktung von regionalen Produkten. Die Landesregierung hat am gestrigen Dienstag (29. März) auf Vorschlag von Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler die Voraussetzungen für die Unterzeichnung von solchen Bezirksvereinbarungen festgelegt.

Ziel der Nahrungsmittelbezirke ist es, die Zusammenarbeit der verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe auf lokaler Ebene voranzubringen und die Vermarktung der regionalen Produkte zu fördern.

Dieses wirtschaftspolitische Instrument der Bezirksvereinbarung ermöglicht es, die Kreisläufe besser zu organisieren und Initiativen zu bündeln. Landesrat Schuler befürwortet solche Zusammenschlüsse, mit der "die territoriale Entwicklung und der soziale Zusammenhalt gefördert wird. Dies soll die Lebensmittelsicherheit gewährleisten sowie die Umweltbelastung und Lebensmittelverschwendung verringern".

Unterstützt werden vom Staat Investitionen von Nahrungsmittelbezirken im Bereich der Primärproduktion sowie der Verarbeitung und der Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. "Die Projekte der anderen Jahre haben einen relativ großen Umfang aufgewiesen und können somit eine Chance für die Direktvermarktung bieten", merkte der Landesrat an.

Nachdem sich die Nahrungsmittelbezirke auf Landesebene bei der zuständigen Abteilung identifiziert haben, können sie sich folglich für die vom Ministerium für Landwirtschaft auf staatlicher Ebene jährlich vorgesehenen Unterstützungen bewerben.

np

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