Die Landesregierung hat heute (29. März) Änderungen in den Gesundheitsleistungen beschlossen, die mit Ende des Notstandes rückgängig gemacht oder abgeändert beibehalten werden.
Während der Coronapandemie wurden Ärzte dazu ermächtigt, Promemoria und Verschreibungen an ihre Patienten auch in digitaler Form zukommen zu lassen. Dies wird auch nach Ende des Notstandes weitergeführt. Patientinnen und Patienten können somit ihrem Arzt die Erlaubnis geben, die Rezepte über SMS, digitale Messengerdienste (beispielsweise Whatsapp), via E-Mail oder über eine PEC-Adresse zu erhalten. Die Patienten können sich dann die Medikamente durch Vorweisen der elektronischen Rezeptnummer und ihrer Gesundheitskarte aushändigen lassen.
Verwaltungsstrafen wieder eingeführt
Eine weitere Änderung betrifft die Verwaltungsstrafen bei Nicht-Absage oder verspäteter Absage von Terminen. Diese wurden während der Coronapandemie ausgesetzt, um die Patienten in dieser schwierigen Zeit zu entlasten. Ab 1. April 2022 werden die Strafen wieder angewendet: Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Termine mindestens zwei Werktage (Samstag und Sonntag ausgenommen) vor der Visite absagen, ansonsten wird eine Verwaltungsstrafe von 35 Euro fällig. Ein Termin an einem Montag muss daher bis spätestens am Mittwoch der Vorwoche abgesagt werden.
Selbstbescheinigung für Ticketbefreiungen
Des Weiteren wurden während des Notstandes die Selbstbescheinigungen für Ticketbefreiungen automatisch verlängert. Dies betraf unter anderem die kurzfristigen und langfristigen Befreiungen, wie Ticketbefreiungen für einkommensschwache Familien, Senioren mit begrenztem Einkommen, Arbeitslose oder Personen, die eine Sozialunterstützung erhalten. Mit 31. März 2022 endet die automatische Verlängerung der Ticketbefreiungen. Dies bedeutet, dass bestimmte Kategorien nun wieder jährlich darum ansuchen müssen. Mehr Informationen zu den Ticketbefreiungen sind auf der Webseite des Sanitätsbetriebs zu finden.
Prothetische Behelfe: Verschreibungen weiterhin vom Arzt für Allgemeinmedizin
Eine Änderung, die während des Notstandes eingeführt wurde und für die Zukunft übernommen wird, betrifft hingegen die Verschreibungen von prothetischen Behelfen (wie Rollstühle, Hörprothesen, orthopädische Mieder oder Schuhe). Für die Dauer des Notstandes konnten diese auch vom Arzt für Allgemeinmedizin verschrieben werden und dies wird auch nach Ende des Notstandes weitergeführt. Vor der Pandemie konnte dies nur ein Facharzt vornehmen. Durch die neue Regelung werden die Wartezeiten verkürzt und Betroffene kommen schneller zu einer Verschreibung. Gleiches gilt auch für die Überprüfung der prothetischen Behelfe (ausgenommen Sehbehelfe), die nun auch über die Zeit des Notstands hinaus telefonisch oder über E-Mail vom Arzt für Allgemeinmedizin durchgeführt werden kann. Die Patienten müssen dadurch nicht mehr persönlich zum Arzt und können somit die Überprüfung unkomplizierter und schneller abwickeln.
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