Die Landesregierung hat am Dienstag Verlustbeiträge für Imkerinnen und Imker genehmigt: Vorgesehen sind 20 Euro für jedes zum 31. Dezember 2021 in der nationalen Datenbank gemeldete Bienenvolk.
Das Land Südtirol unterstützt Imkerinnen und Imker, die durch widrige Witterungsverhältnisse im Jahr 2021 Verluste erfahren haben. Zum Ausgleich hat die Landesregierung hat am Dienstag, 8. März 2022, auf Vorschlag von Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler entsprechende Beihilfen genehmigt, um die bis 30. April angesucht werden kann.
Wie Schuler erklärt, "war die Honigsaison 2021 für die Imkerei italienweit und auch in Südtirol keine gute. Die schlechten Witterungsbedingungen haben zu einer erheblichen Verringerung und teilweise auch zu einem Totalausfall der Erträge bei den wichtigsten Blüten- und Mischhonigsorten geführt."
Um den Kauf von Bienenfutter zu unterstützen und somit die Überwinterung der Bienen sicherzustellen, hat die Landesregierung in der Sitzung am vergangenen Dienstag Beihilfen in der Höhe von 20,00 Euro für jedes zum 31. Dezember 2021 in der nationalen Datenbank gemeldete Bienenvolk genehmigt. Die Beihilfen werden nicht gewährt, wenn die Kosten weniger als 100,00 Euro betragen, teilt das zuständige Landesamt für Viehzucht mit.
Anträge bis 30. April möglich
Die Anträge sind seit gestrigem Mittwoch (9. März) bis zum 30. April 2022 auf dem dafür vorgesehenen Vordruck verfasst, beim Amt für Viehzucht der Landesabteilung Landwirtschaft eingereicht werden. Anspruch haben landwirtschaftliche Kleinstunternehmen, die in der Bienenhaltung tätig sind und ihre Niederlassung im Land Südtirol haben. Die Antragstellenden müssen im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sein.
Landesrat Arnold Schuler unterstreicht: "Die Unterstützungen für die Imkerinnen und Imker sind von großer Bedeutung, um unsere Bienenvölker zu erhalten und deren wichtige Aufgabe in der Natur und für die Landwirtschaft sicherzustellen."
np