Die Landesregierung hat die neuen Richtlinien für die Landschaftspflegebeiträge genehmigt. Für mehrere Objekte wurden die Beitragssätze erhöht.
Das Land Südtirol fördert die Erhaltung und Aufwertung der Landschaft. Seit 1975 werden auf der Grundlage des Landschaftsschutzgesetzes und nunmehr des neuen Landesgesetzes "Raum und Landschaft" Beiträge für die Pflege der traditionellen Kulturlandschaft Südtirols vergeben.
Nach der grundlegenden Überarbeitung der Beitragskriterien aus dem Jahr 2015 hat die Landesregierung am Dienstag (22. Februar) die neuen Richtlinien genehmigt. "Die Richtlinien wurden neu strukturiert und bürgerfreundlich konzipiert, so dass sie für die Antragstellenden ein Leitfaden sein können", erklärt die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. "Ziel ist eine reibungslose Abwicklung des Verwaltungsverfahrens zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltung."
Aufwertung des traditionellen Landschaftsbildes
Dem Landschaftspflegeprogramm der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung komme weiterhin eine große Bedeutung zu, "da es zur Aufwertung und Erhaltung des traditionellen Landschaftsbildes beiträgt", so die Landesrätin. "Bei den förderfähigen Vorhaben handelt es sich um traditionelle Elemente der Kulturlandschaft, die ohne Förderung seitens der öffentlichen Hand verloren gehen würden. Es sind – insbesondere in den als Dolomiten Unesco-Welterbe ausgewiesenen Gebieten – prägende Elemente des Südtiroler Kulturerbes."
"Für mehrere Objekte wurden die Beitragssätze erhöht", erklärt Landesrätin Hochgruber Kuenzer. So wurde etwa für die Errichtung neuer Trockenmauern oder die Sanierung bestehender Trockenmauern der Beitrag von 40 Euro auf 50 Euro pro Quadratmeter vertikale Sichtfläche erhöht. Auch für Schindeldächer(Legschindeldächer) wurde der Beitrag von 40 Euro auf 50 Euro pro Quadratmeter erhöht. Die Neuerrichtung und die Sanierung bestehender Holzzäune werden nun mit circa 5 Euro pro Laufmeter zusätzlich zur bisherigen Förderung unterstützt.
Im Nationalpark Stilfserjoch werden nach wie vor einige gebietstypische Besonderheiten gefördert. "Zudem mussten die Richtlinien auch in Hinsicht auf die digitale Rechnungslegung ergänzt werden", unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Die Neueindeckung von Strohdächern und die Sanierung von Kleindenkmälern soll hingegen künftig vom Landesdenkmalamt gefördert und geregelt werden.
Förderansuchen von 1. März bis 31. Mai einreichen
Die Förderansuchen für Vorhaben und Objekte innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten (Natura 2000 Gebiete, Nationalpark, Naturparke, Biotope, Naturdenkmäler) für das Jahr 2022 können von 1. März bis 31. Mai beim Verwaltungsamt für Raum und Landschaft bzw. beim Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch eingereicht werden. Die Antragstellung muss in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten erfolgen.
Gefördert wird die Erhaltung von Schindeldächern, traditionellen Holzzäunen, Waalen, Trockenmauern, Zufahrts- und Wanderwegen sowie weiteren förderungswürdigen Objekten gemäß landschaftlicher Unterschutzstellung.
mpi