Die Landesregierung hat heute (5. Oktober) die Voraussetzungen für die Verabreichung von Impfstoffen in den Apotheken festgelegt.
Südtiroler Apotheken mit entsprechend ausgebildetem Personal können sich an der Impfkampagne gegen Covid-19 beteiligen. Die entsprechenden Voraussetzungen hat die Landesregierung in ihrer heutigen (5. Oktober) Sitzung festgelegt.
Gesundheitslandesrat Thomas Widmann erklärt: "Wir haben die verwaltungstechnischen Weichen gestellt, um die Apotheken als Partner in der Impfkampagne mit einschließen zu können. Damit können wir die Anzahl der Impfstellen erhöhen und noch mehr Kapillarität auf Landesebene gewährleisten." Zugleich sei dies ein weiterer Schritt in Richtung Dienstleistungsapotheke, in der die Apotheke als wesentlicher Bestandteil des Gesundheitsdienstes zusätzlich zur Arzneimittelvergabe auch verschiedene Dienste erbringt.
Südtirol verfügt aktuell über 131 Stadt- und Landapotheken. Rund ein Drittel davon hat bereits erklärt, sich an der Impfkampagne beteiligen zu wollen. Das genaue Verzeichnis der an der Impfkampagne teilnehmenden Apotheken soll auf der Internetseite des Landes sowie des Südtiroler Sanitätsbetriebes veröffentlicht werden.
Im Detail hat die Landesregierung mit dem heutigen Beschluss den organisatorischen, technischen und räumlichen Rahmen abgesteckt, der für die Verabreichung von Impfungen seitens der Apotheken gegeben sein muss. So muss die Impfung etwa durch geschultes Personal mit entsprechender Weiterbildung verabreicht werden, in dedizierten und von anderen Bereichen getrennten Räumlichkeiten.
Wie auch auf Staatsebene vorgesehen, handelt es sich bei der Durchführung der SARS-CoV-2-Impfungen um ein Pilotprojekt: Es läuft vorerst bis Ende 2021 und wird im Anschluss einer Bewertung unterzogen. Fällt diese positiv aus, kann das Projekt auch zeitlich verlängert oder institutionalisiert werden.
kl/fg