Auch heuer Corona-Beihilfen für Tourismusorganisationen

Der Wintertourismus hat besonders unter dem Covid-Notstand gelitten. Jetzt gewährt die Landesregierung einen Ausgleich. (Foto: IDM) Der Wintertourismus hat besonders unter dem Covid-Notstand gelitten. Jetzt gewährt die Landesregierung einen Ausgleich. (Foto: IDM)

Die Landesregierung hat heute (24. August) die erneute Auszahlung der Zuschüsse an Tourismusorganisationen mit bedeutenden Mindereinnahmen infolge des Covid-19-Notstandes genehmigt.

Viele Tourismusorganisationen haben aufgrund des Ausfalls der letzten Wintersaison große Verluste geschrieben und der immer noch andauernde epidemiologische Notstand wirkt sich weiterhin negativ auf die Einnahmen der Südtiroler Tourismusvereine aus. 

Auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Arnold Schuler werden nun die entgangenen Gemeindeaufenthaltsabgaben der Monate Oktober, November und Dezember 2020 sowie Jänner und Februar 2021 ausgeglichen: Denn die Landesregierung hat heute (24. August) beschlossen, dass die Betriebe nun um Zuschüsse als Ausgleich für die entgangenen Einnahmen ansuchen können. Wie Landesrat Schuler erklärt, will die Landesregierung damit sicherstellen, "dass die Tourismusorganisationen auch weiterhin ihre Aufgaben erfüllen können."

Anträge bis 1. Oktober möglich

Anspruch auf die Zuschüsse haben jene Organisationen, die im Verzeichnis der Tourismusorganisationen eingetragen sind und eine Mindereinnahme der Gemeindeaufenthaltsabgabe im Ausmaß von mindestens 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr vorweisen können. Der Zuschuss wird aus den Einnahmen aus der Gemeindeaufenthaltsabgabe der Monate Oktober, November und Dezember 2019 sowie Jänner und Februar 2020 abzüglich der Einnahmen derselben Monate des heurigen Winters berechnet.

Die Anträge können bis spätestens Freitag, 1. Oktober 2021, beim Funktionsbereich Tourismus des Landes einreicht werden. Dem Antrag müssen eine Erklärung über die Mindereinnahmen sowie sämtliche Unterlagen zum Nachweis des finanziellen Ausfalls beiliegen. Die Zuschüsse werden im Rahmen der in den entsprechenden Haushaltskapiteln bereitgestellten Mittel gewährt. Reichen diese nicht aus, wird der Zuschuss reduziert oder die Anträge werden von Amts wegen archiviert. Die vorgelegten Anträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet.

np

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