Renzler: Nein zu Reduzierung der Höchstbeitragsgrenzen beim Bausparen

L.Abg. Helmuth Renzler (Foto: Andreas Tauber) L.Abg. Helmuth Renzler (Foto: Andreas Tauber)

Durch das Bausparen wird sehr vielen Südtirolern Bürgern die Möglichkeit geboten, den Bau, die Wiedergewinnung und den Kauf der Eigentumswohnung zu finanzieren. Allerdings könnten bei den Höchstgrenzen für das Bauspardarlehen bald Reduzierungen vorgenommen werden, zumindest wird dies im derzeit im Landtag zu behandelndem Omnibusgesetz vorgesehen. „Solche Kürzungen können nicht akzeptiert werden, denn sie gehen wieder einmal zu Lasten des Mittelstands“, sagt der Landtagsabgeordnete und Arbeitnehmervertreter Helmuth Renzler, der darüber nachdenkt, bei der anstehenden Debatte im Landtag einen entsprechenden Änderungsantrag einzubringen.

Das Bausparen schafft Anreize zum Privatsparen für die Finanzierung der eigenen vier Wände, wobei den Sparern so der Zugang zum Eigenheim erleichtert werden soll. Anspruchsberechtigt sind Personen, die seit mindestens fünf Jahren den Wohnsitz in Südtirol haben und maximal 65 Jahre alt sind. Sie müssen außerdem als Bedingung in einem Rentenzusatzfonds eingeschrieben sein und dies seit mindestens 8 Jahren. Dabei muss der angereifte und angesparte Betrag der persönlichen Zusatzrentenposition, frei von Lasten, Verbindlichkeiten, Bindungen und Auflagen sein und sich auf mindestens 15.000 Euro belaufen. Weiters muss sich die zu kaufende oder zu sanierende Erstwohnung in Südtirol befinden.

„Beim Bauspardarlehen handelt sich nicht um ein geschenktes Geld, sondern um ein Darlehen, welches auch wieder zurückgezahlt werden muss. Mit einem Fixzinssatz von 1,00% ist der jährliche Nominalzins durchaus sehr attraktiv und erfüllt somit seinen Zweck, nämlich die Antragsteller auch wirklich finanziell zu unterstützen“, erläutert Renzler.

Das Bausparen ermöglicht es der Südtiroler Bevölkerung zu einem, auch mit längerfristigen Darlehen, halbwegs erschwinglichen Eigenheim zu kommen. „Wenn man sich die aktuellen Immobilienpreise ansieht, dann ist eine solche Unterstützung auch unbedingt notwendig“, betont der Abgeordnete.

Höchstgrenzen sind unantastbar

Im Moment ist für Einzelpersonen ein Höchstbetrag für ein Bauspardarlehen von 200.000 Euro und für Eheleute sowie für eheähnliche Beziehungen ein Höchstbetrag von 300.000 Euro vorgesehen. Diese Höchstgrenzen könnten demnächst, geht es nach dem Willen einzelner Landesräte, nach unten korrigiert werden und dies mit allen Nachteilen, die sich arbeitende und für ein Eigenheim sparende Südtiroler Bevölkerung ergeben.

„Die momentan gültigen Höchstgrenzen für die beanspruchbaren Darlehen sind beizubehalten und dürfen nicht verringert werden, da dadurch für Bausparer keine verbindliche Planungssicherheit in Zukunft mehr gegeben ist, denn wenn man bei jeder Krisensituation die Beitragsobergrenzen reduziert, um damit andere Leistungen zu finanzieren, das Bausparen uninteressant wird, da kein Verlass mehr auf die zustehende Darlehenshöhe gegeben ist. Es kann nicht toleriert werden, dass wieder Entscheidungen, welche vor allem zum Nachteil der Mittelschicht der lohnabhängigen Arbeitnehmer erfolgen, ernsthaft von politischen Verantwortungsträgern in Betracht gezogen werden, wobei man auch berücksichtigen muss, dass dieses kostengünstige Darlehen kein geschenktes Geld ist, sondern wieder zurückgezahlt werden muss und wird“, fasst der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler zusammen.

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