Für Flächenwidmungsänderungen in Natur- und Agrargebieten ohne Bauzonenausweisung hat die Landesregierung die Mitglieder der variabel besetzten dreiköpfigen sogenannten "Grün-Grün“-Kommission ernannt.
Für die Dauer der Legislaturperiode hat die Landesregierungheute (7. Juli) die Mitglieder der so genannten „Grün-Grün“-Kommission ernannt. Diese Kommission ist im neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft ebenso vorgesehen, wie sie es bereits im bisherigen Landschaftschutzgesetz war.
Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, die den Beschluss eingebracht hat, unterstreicht: "Das neue Gesetz setzt fort, was vorher schon gut war: Die Begutachtung von Grün-Grün-Umwidmungen ist ebenso wichtig, wie die Vereinfachung, sie in einem Verfahren abzuwickeln. Daher haben wir das im neuen Gesetz übernommen."
Im Visier: Flächenwidmungsänderungen in Natur- und Agrargebieten
Als "Grün-Grün" werden Flächenumwidmungen in Natur- und Agrargebieten bezeichnet, mit denen keine Ausweisung einer Bauzone einhergeht. Die Kommission befasst sich mit Umwidmungen von Landschaft zum Beispiel von Wald zu Weide, für die einerseits die Forst, andererseits die Landschaftsplanungihre Expertise geben muss. Solche Änderungen werden von der Grün-Grün-Kommission immer begutachtet, in der beide Fachrichtungen ihre Bewertung geben müssen.
Die Landesregierung hat die neue "Grün-Grün"-Kommission mit heutigem Beschluss eingesetzt. Sie besteht aus Konrad Stocknerals Vertreter der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung (Ersatzmitglieder: Georg Praxmarer und Matthias Zingerle), dem Direktor des jeweils des zuständigen Forstinspektorates als Vertretung der Forstwirtschaft und als Ersatzmitglied jeweils dessen Stellvertreter. Als dritte Person gehört der Kommisson eine Vertretung der jeweils betroffenen Gemeinde an.
Die Mitarbeitenden des Landesamts für Landschaftsplanung führen das Sekretariat. Vorgeschlagen wurden die Mitglieder von den zuständigen Ämtern, die darauf geachtet haben, Personen mit entsprechender Erfahrung und Sachkenntnis zu finden.
LPA/san