Das neue Landesgesetz zu Südtirols eigenständigen Weg aus dem Coronavirus-Lockdown ist nun in Kraft. Alle darin vorgesehen Maßnahmen sind jetzt gültig.
Das Landesgesetz Nr. 4 vom 08.05.2020 „Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten“, das von der Landesregierung vorgelegt wurde und das der Südtiroler Landtag vergangene Nacht genehmigt hat, wurde nach der Ausfertigung durch Landeshauptmann Arno Kompatscher kurz nach 14 Uhr im Amtsblatt der Region veröffentlicht.
Das Gesetz ist somit nun in Kraft. Alle darin vorgesehen Maßnahmen haben ab nun Gültigkeit.
LPA/san