Neue Eigenerklärung online – Weitere Dienste ausgesetzt

Eigenerklärung Personenbewegung (17 März 2020) Eigenerklärung Personenbewegung (17 März 2020)

Wer unbedingt unterwegs sein muss, soll die neue Eigenerklärung dabeihaben. Sie ist nun online. Die Sprengel des Sanitätsbetriebs und die Landesprüfstelle für Fahrzeuge schränken Dienste ein.

Seit gestern (17. März) braucht jeder, der sein Zuhause verlässt, egal ob zu Fuß oder mit dem Fahrzeug, wie von den Dekreten des Ministerpräsidenten vorgegeben, eine neue Selbsterklärung. Für alle gilt weiterhin, dass sie ihr Zuhause nur aus einem triftigen Gründen verlassen dürfen. Solche Gründe sind dringende Fahrten zur Arbeit, die Rückkehr nach Hause, Fahrten zum Arzt und andere unaufschiebbare Tätigkeiten, z.B. der Einkauf von Medikamenten oder Lebensmitteln. Diese Gründe sind auf der Eigenerklärung anzugeben. Neu ist, dass man mit dem neuen Vordruck auch bestätigt, dass man weder positiv auf das Coronavirus getestet wurde, noch dass man in Quarantäne ist. Es liegt dann an den Behörden, die Wahrhaftigkeit der abgegebenen Erklärung zu überprüfen und bei Falscherklärungen eventuelle Sanktionen zu treffen.

Die Eigenerklärung gibt es nun auch auf Deutsch auf der offiziellen Webseite des Bevölkerungsschuztes zum Coronavirus (www.provinz.bz.it/coronavirus) und unter diesem Link.

Sanittätsbetrieb: Sprengel-Verwaltungsschalter geschlossen

Wie in den Dekreten des Ministerpräsidenten vorgegeben und von den Dringlichkeitsmaßnahmen des Landeshauptmanns vorgesehen, hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Verwaltungsschalter der Sprengel für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Bürger werden aufgerufen, verstärkt die Online-Dienste des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter www.sabes.it zu nutzen. 

Bei dringenden Anliegen kann man den zuständigen Sprengel telefonisch kontaktieren. Etwaige Unterlagen müssen via E-Mail eingereicht werden. Die Kontaktdaten der Sprengel - wie Telefonnummer und E-Mail-Adressen - sind ebenfalls im Web unter www.sabes.it zu finden. Außerdem werden diese an den Eingängen der jeweiligen Sprengel ausgehängt.

Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen: Fälligkeiten aufgeschoben

Die Fälligkeit der Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen wird aufgeschoben. Das Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17. März 2020 sieht vor, dass alle Fahrzeuge, für die eine Hauptuntersuchung vor 31. Juli 2020 fällig ist, auf jeden Fall bis zum 31. Oktober 2020 verkehren können. Aufgrund dessen führt die Landesprüfstelle für Fahrzeuge ab sofort keine Hauptuntersuchungen mehr durch; weder am Sitz noch in den Außenstellen. Bereits vereinbarte Vormerkungen werden von Amts wegen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und die jeweiligen Fahrzeughalter darüber informiert. Neue Vormerkungen werden bis auf Weiteres keine angenommen.

Auch Abnahmen werden bis auf Weiteres keine durchgeführt mit Ausnahme folgender Fälle: Abnahme und Zulassung von Fahrzeugen, die für Notfalldienste im Sanitätsbereichdienen und Fahrzeuge für den öffentlichen Personentransport (Kraftomnibusse, Einsatzfahrzeuge, usw.); Abnahme und Zulassung von Fahrzeugen für Personen- und Warentransport mit entsprechender Ermächtigung (Fahrzeuge mit Werkverkehrsermächtigung und für Warentransport Rechnung Dritter, Mietwagen mit Fahrer, Taxi); Erneuerung ADR-Bescheinigung sowie Abnahmen, die derzeit bereits vorgemerkt sind.

Die Landesprüfstelle erteilt allfällige Informationen auf telematischem Weg. Anfragen können an die E-Mail-Adresse kfz-pruefstelle@provinz.bz.it gerichtet werden.

LPA/san

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