Arbeitsvermittlungszentren nur mehr nach Terminvereinbarung zugänglich

Arbeitsvermittlungszentren nur mehr nach Terminvereinbarung zugänglich Arbeitsvermittlungszentren nur mehr nach Terminvereinbarung zugänglich

Im Zusammenhang mit der angekündigten Schließung von Tourismusbetrieben teilt die Abteilung Arbeit mit, dass Termine ab sofort telefonisch zu vereinbaren sind.

Die angekündigte vorzeitige Schließung der Tourismusbetriebe im Zusammenhang mit Covid-19 wirkt sich auch auf die Arbeitsämter aus. Da für viele Beschäftigte aus dem In- und Ausland dieses vorzeitige Aus mit dem Antrag aufArbeitslosengeld verbunden ist. Dieses wird zwar beim NISF/INPS beantragt und vom NISF ausbezahlt, der Arbeitslosenstatus muss jedoch von den Arbeitsvermittlungszentren bestätigt werden.

"Unsere Arbeitsvermittlungszentren in den Bezirken erleben einen riesigen Ansturm", berichtet Abteilungsdirektor Stefan Luther. Derzeit wird an einer einheitlichen Vorgehensweise für die Bestätigung des Arbeitslosenstatus gearbeitet. Zugang zu den Arbeitsämtern haben ab sofort nur mehr Personen, die einen Termin vereinbart haben. "Alle anderen Personen werden von uns kontaktiert", informiert Direktor Luther. Für wirklich dringende Anliegen können Termine telefonisch vereinbart werden.

LPA/jw

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