Müsli-Hersteller als Südtiroler Handwerker anerkannt

Neu im Verzeichnis handwerklicher Tätigkeiten der Handelskammer: Die Herstellung von Müsli (Foto: www.pixabay.com) Neu im Verzeichnis handwerklicher Tätigkeiten der Handelskammer: Die Herstellung von Müsli (Foto: www.pixabay.com)

Hersteller von Müsli oder Flakes dürfen sich künftig als Handwerker bezeichnen. Die Landesregierung hat diese Tätigkeit ins entsprechende Verzeichnis der Handwerksordnung aufgenommen.

Alle fünf Jahre überprüft die Handelskammer Bozen das Verzeichnis der Handwerkstätigkeiten der Handwerksordnung. Dann werden Tätigkeiten gestrichen, hinzugefügt oder deren Tätigkeitsbezeichnung unter einem Begriff zusammengeführt. Unter den aktuellen 467 Positionen befindet sich seit dieser Woche auch die Herstellung von Müsli und Flakes, sogenannte Frühstücksflocken: Die Landesregierung hat die Tätigkeit in ihrer jüngsten Sitzung in das Verzeichnis neu aufgenommen.

14 Bezeichnungen aktualisiert, 11 Tätigkeiten gestrichen

Zudem hat sie 14 Tätigkeitsbezeichnungen aktualisiert, da diese aufgrund der gesetzlichen Neuerungen nicht mehr korrekt sind. Schließlich wurden elf Tätigkeiten wurden gestrichen: Seit mehreren Jahren hatten sich hierfür keine Unternehmen mehr eingetragen. 

Die Tätigkeiten im Handwerksverzeichnis reichen von A wie Abbrucharbeiten bis Z wie Zusammenbau und Aufstellung von Computern und Informationssystemen. Dazwischen findet man viele bekannte und moderne handwerkliche Berufe, aber auch nicht gängige handwerkliche Tätigkeiten wie die Weißnäherin, Kürschner oder Buchbinder.

LR Achammer: "Duale Ausbildung Grundlage für Qualität"

Für den zuständigen Landesrat Philipp Achammer ist das Verzeichnis ein Spiegelbild dafür, wie breit Südtirols Handwerk gefächert ist: "Unser Handwerk überzeugt bis heute mit hochwertigen Produkten und Lösungen", betont Achammer sieht in der dualen Ausbildung eine Grundlage: "Sie leistet einen wesentlichen Beitrag, bereitet Jugendliche optimal auf die Berufswelt vor und ist somit die beste Garantie für Qualitätsarbeit."

LPA/gst

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