Der neue Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art für den Zeitraum 2016-2018 ist unterschriftsreif. Die Landesregierung hat dem ausgehandelten Vertrag heute zugestimmt.
Nach intensiven Verhandlungen haben sich Lehrergewerkschaften und Öffentliche Delegation in der vergangenen Woche auf die Inhalte des "Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2016-2018" geeinigt. Heute (26. November) hat die Landesregierung auf Vorschlag der drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Daniel Alfreider und Giuliano Vettorato dem Vertragsentwurf zugestimmt.
Es handelt sich dabei um den dritten Landeskollektivvertrag für den Dreijahreszeitraum 2016-18. Mit dem ersten Landeskollektivvertrag von Ende 2016 waren unter anderem die Lohnerhöhungen des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages BÜKV von 2016 über die Landeszulage an die Lehrpersonen weitergegeben worden. Der zweite Landeskollektivvertrag von Februar 2018 hatte dem Lehrpersonal den Zugang zum ergänzenden Gesundheitsfonds "Sanipro" ermöglicht.
Mit diesem dritten Vertrag wird zum einen die Regelung bezüglich der Ergänzungsvorsorge des Landespersonals auch auf das Lehrpersonal ausgedehnt. Demnach verdoppelt das Land seine bisherige Beitragsleistung für das Lehrpersonal mit einem Dienstalter von bis zu acht Jahren und erhöht seine Beitragsleistung für das übrige Lehrpersonal, sofern auch die Lehrperson ihren Beitragssatz auf mindestens zwei Prozent anhebt oder dieser bereits zwei Prozent beträgt. "Damit können auch Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art mit einer zusätzlichen Unterstützung des Landes ihre Zusatzrente ausbauen", betont Landesrat Philipp Achammer. Der Landesrat ruft in diesem Zusammenhang die Lehrpersonen auf, diese Möglichkeit zu nutzen und ein entsprechendes Ansuchen zu stellen.
Der neue Vertrag sieht zudem die Anpassung der Landeszulage aufgrund der Erhöhung der staatlichen Grundgehälter vor, die der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für den Dreijahreszeitraum 2016-2018 vorgegeben hat. Geregelt werden außerdem die Gewährung der Landeszulage für das Lehrpersonal der Grundschule mit dem Abschlussdiplom der Lehrerbildungsanstalt und die Vergütung der Aufholmaßnahmen in den Oberschulen.
Die Landesregierung hatte mit dem Landesgesetz zum Nachtragshaushalt 2019 für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 Geldmittel in Höhe von 11,4 Millionen Euro für den Abschluss dieses Landeskollektivvertrages zur Verfügung gestellt, und zwar: 3,8 Millionen Euro für das Jahr 2019, 3,8 Millionen für das Jahr 2020 und 3,8 Millionen Euro für das Jahr 2021. "Die bereitgestellten Mittel decken den Finanzbedarf des Vertrages, den wir in Kürze unterzeichnen wollen", bestätigt Landesrat Achammer. Voraussetzung für die endgültige Besiegelung und damit die Anwendung des Vertrags ist die Zustimmung des Unterrichtsministeriums.
LPA/jw