Die öffentlichen Vergabestellen im Lande werden gestärkt. Die Landesregierung hat eine Qualifizierung der Mitarbeitenden sowie der einzelnen Stellen vorgesehen.
In Sachen Vergabewesen will das Land Südtirol weiterhin seine italienweite Vorreiterrolle behaupten. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung am vergangenen Dienstag (22. Oktober) Bestimmungen zur Qualifikation der Vergabestellen genehmigt. Landeshauptmann Kompatscher spricht von einem wichtigen Schritt in der Neuorganisation der öffentlichen Auftragsvergabe seit dem neuen Vergabegesetz 2015: "Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, die Mitarbeitenden in den Vergabestellen bestens auszubilden und kontinuierlich fortzubilden." Der Landeshauptmann verweist auf die Vorgaben der EU für eine bessere Auftragsvergabe: "Südtirol ist die erste Region in Italien, die diese Vorgabe umsetzt und kommt damit auch dem Staat zuvor."
Auf der Grundlage des eigenen Vergabegesetztes aus dem Jahr 2015 hat das Land die Aufgabe, die Regeln für die Qualifikation der öffentlichen Vergabestellen selbst zu bestimmen. "Diesen autonomen Spielraum haben wir genutzt, um uns Regeln zu geben, die auch für Gemeinden und kleinere Vergabestellen tragbar sind, um so für ein innovatives und zukunftsfähiges Vergabesystem zu sorgen", betont der Landeshauptmann.
Qualifizierung und Fortbildung der Mitarbeitenden im Fokus
Grundlage der Qualifikation der Vergabestellen ist die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Dies empfiehlt auch die EU den Mitgliedsstaaten (2017/1805). Die Landesvergabeagentur AOV hat in Zusammenarbeit mit Universitäten von Innsbruck, Trient und dem Politecnico Mailand eine universitäre Grundausbildung für die Verfahrensverantwortlichen (EVV) geschaffen. Diese Ausbildung von mindestens zehn ECTS-Punkten ist künftig für alle EVV vorgeschrieben. Eine ständige Fortbildung der EVV garantieren in Südtirol künftig AOV und Eurac.
Vier Jahre Übergangsfrist
Die gestern beschlossenen Bestimmungen, die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt rechtswirksam sind, sehen ein Verzeichnis der qualifizierten Vergabestellen vor, das bei der Landesvergabestelle AOV eingerichtet wird. Voraussetzung für eine Eintragung ist die Beschäftigung mindestens eines qualifizierten Bediensteten. Nicht eingetragene und somit nicht qualifizierte Vergabestellen können eigenständig lediglich Beschaffungen über Konventionen, Rahmenabkommen und den elektronischen Markt abwickeln. Die Bestimmungen sehen zudem eine Übergangsfrist von vier Jahren vor.
LPA/jw