Die Landesregierung hat beschlossen, das Abkommen zur Regelung der Beziehungen zu Allgemeinärzten zu ändern und zu ergänzen. Es gelte, Qualität bei Basisgesundheitsversorgung zu sichern, so Widmann.
Die aktuelle Landeszusatzvereinbarung zur Regelung der Beziehungen mit den Hausärzten wird geändert und ergänzt. Die Landesregierung hat am 24. September in Bozen den dazu von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann eingebrachten Beschlussvorschlag genehmigt.
"In erster Linie wollen wir mehr Wahlmöglichkeiten bei den Hausärzten schaffen, um das aktuelle Qualitätsniveau und medizinische Grundversorgung vor Ort zu sichern", unterstreicht Gesundheitslandesrat Widmann. Dazu wird die Selbstbeschränkung von 1000 auf 1300 Arztwahlen pro Hausarzt erhöht. Die maximale Patientenanzahl pro Hausarzt beträgt derzeit 1575.
Neu geschaffen wird auch die Möglichkeit für Gruppenmedizinen: In solchen Berufsgemeinschaften, die Ärzte innerhalb der vernetzten Gruppenmedizinen (AFT) freiwillig bilden können, sprechen sich die Ärzte ab und arbeiten auf der Basis eines vorgegebenen Reglements zusammen. Innerhalb der Gruppe kann jeder Arzt auch die Patienten der anderen Ärzte, die der Gruppe angehören, behandeln. Auf diese Weise gebe es für die Patienten längere Öffnungszeiten und somit bessere Betreuung in den Ambulatorien, so Widmann.
SAN