Flughafen: Land überträgt Anteile

Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrag wurden heute die Anteile des Landes an der Flughafenbetreibergesellschaft ABD der neuen Betreibergesellschaft ABD Holding GmbH übertragen - Foto: LPA Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrag wurden heute die Anteile des Landes an der Flughafenbetreibergesellschaft ABD der neuen Betreibergesellschaft ABD Holding GmbH übertragen - Foto: LPA

Landeshauptmann Kompatscher hat den Vertrag unterzeichnet, mit dem die landeseigene Flughafenbetreibergesellschaft ABD an den neuen privaten Betreiber ABD Holding GmbH verkauft wird.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (16. September) Vormittag den Vertrag über den Verkauf der Flughafenbetreibergesellschaft ABD Airport AG an das private Unternehmen ABD Holding GmbH unterzeichnet. Der Rückzug des Landes aus der Betreibergesellschaft erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmung im Landesfinanzgesetz 2016 und in Folge der Volksbefragung. Das Land stellt damit die öffentliche Finanzierung des Flughafens ein. Der Flughafen Bozen bleibt ein regionaler Flughafen, den die neue Betreibergesellschaft unter Einhaltung bereits geltender Normen führen muss.

Auf der Grundlage der Volksbefragung vom 12. Juni 2016 und entsprechend dem Landesgesetz Nr. 17 vom 21. Juli 2016 hatte die Landesregierung den Ausstieg der öffentlichen Verwaltung aus der Flughafenbetreibergesellschaft umgesetzt und dazu im August 2017 eine Interessensbekundung eingeleitet. Ende vergangenen Jahres wurde daraufhin die Ausschreibung veröffentlicht. Das einzige Angebot kommt nun nach rechtlicher Prüfung zum Zug: Für die ABD Holding GmbH unterzeichnete Präsident Josef Gostner den Kaufvertrag, mit dem die ABD Holding GmbH hundert Prozent der Anteile an der Flughafenbetreibergesellschaft zum Ausschreibungsbetrag von 3,8 Millionen Euro zuzüglich einer vom Bieter angebotenen Erhöhung erwirbt.

Mit der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Käufer, den Flughafen im Sinne der Konzession und der Auflagen der gesamtstaatlichen Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) und unter deren Aufsicht zu führen. Zudem trägt die ABD Holding GmbH alle Kosten für die Führung und Verwaltung des Flughafens nach den geltenden Vorschriften einschließlich jener für Sicherheit und Lärmschutz unter Berücksichtigung des von der Luftfahrtbehörde 2013 genehmigten Masterplans. Die Flughafenliegenschaften bleiben nach wie vor im Eigentum des Staates. Der Flughafen Bozen verfügt seit dem Jahr 2000 über die Konzession, die den öffentlichen Flugbetrieb ermöglicht. Ausgestellt und Jahr für Jahr erneuert wird diese von der ENAC.

Landeshauptmann Kompatscher bekräftigte anlässlich der heutigen Unterzeichnung erneut: "Mit dem Verkauf aller ABD-Anteile setzen wir das um, was wir bereits im Vorfeld der Volksbefragung im Falle eines Neins angekündigt hatten." Gleichzeitig wies der Landeshauptmann darauf hin, dass gegen den Verkauf rekurriert worden sei und das Land in jedem Falle den Entscheidungen des Gerichts Rechnung tragen werde.

"Der Übergang des Flughafens bedeutet für das Land in den nächsten fünf Jahren eine Einsparung von mehr als 20 Millionen Euro, 10.000 Euro am Tag - Geldmittel, die wir in andere Bereiche investieren werden", erklärte Landeshauptmann Kompatscher nach der Unterzeichnung.

jw

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