Die Landesregierung hat die Mitglieder der Landeshöfekommission für den Zeitraum 2019-2024 ernannt.
Die Landeshöfekommission ist für Beschwerden zuständig, die sich gegen die Entscheidungen der örtlichen Höfekommissionen und der Abteilung Landwirtschaft richten. Die Landeshöfekommission wird von der Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Sie besteht aus dem Landesrat für Landwirtschaft als Vorsitzenden und vier weiteren Mitglieder: einem Richter, einem Sachverständigen aus dem Bereich Landwirtschaft, einem Landwirt und einem Vertreter der vom mitgliederstärksten Bauernverband vorgeschlagen wird. Ein Sekretär unterstützt die Arbeiten der Landeshöfekommission.
Bis zum Jahr 2024 werden somit Landesrat Arnold Schuler (Vorsitzender), Albert Frötscher (Richter, der von der Präsidentin des Landesgerichtes vorgeschlagen wurde), Martine Parisi (Sachverständige im Bereich Landwirtschaft), Landwirt Wilhelm Klotz und Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer (welche aus einem Dreiervorschlag des Bauernbundes ausgewählt wurde) dem Gremium angehören. Sekretär der Kommission ist Werner Hintner, Mitarbeiter der Landesabteilung Landwirtschaft.
LPA