Übersichtlicher und digitaler wird die Bildungsförderung mit dem Schuljahr 2019/20. Die Landesregierung hat heute drei Beschlüsse dazu gefasst, die Landesrat Achammer am Freitag vorstellen wird.
Das Land Südtirol unterstützt den Zugang zu Bildung und die Chancengerechtigkeit durch eine Reihe von Maßnahmen. Eine der wichtigsten davon sind die Studienbeihilfen für Schülerinnen und Schülern sowie für Studierende. Diese wurden bisher aufgrund einer komplexen Einkommens- und Vermögensberechnung zuerkannt, die von Jahr zu Jahr überarbeitet und erneuert werden musste.
"Da sich die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE als jährliche Erklärung der wirtschaftlichen Situation als Voraussetzung für den Zugang zu zahlreichen öffentlichen Leistungen bewährt hat, war es Ziel der Landesregierung, diese auch im Bereich der Bildungsförderung einzuführen", betonte Bildungslandesrat Philipp Achammer. Auf seinen Vorschlag hat die Landesregierung heute (2. Juli) drei Beschlussanträge genehmigt, mit denen die EEVE als Bemessungsgrundlage in der Bildungsförderung eingeführt wird.
Was sich ab kommendem Schuljahr in der Bildungsförderung ändert und was Eltern und Studierende beachten müssen, darüber wird Bildungslandesrat Achammer
am kommenden Freitag, 5. Juli 2019
am 9.30 Uhr
im Pressesaal der Landesregierung
Bozen, Silvius-Magnago-Platz 1
informieren. An der Pressekonferenz werden auch die Direktorin der Landesabteilung Bildungsförderung, Rolanda Tschugguel, der stellvertretende Abteilungsdirektor Richard Paulmichl und die Direktorin im Amt für Hochschulförderung, Ulrike Mahlknecht, teilnehmen.
jw