Ein Patient kommt mit starken Rückenschmerzen in die Notaufnahme. In der Triage wird er als grüner Kodex eingestuft, da keine Vitalfunktionen beeinträchtigt sind. Es wird ihm mitgeteilt, dass die Leistung auch der Basismediziner erbringen kann und somit sein Besuch in der Notaufnahme nicht gerechtfertigt und kostenpflichtig sei. Der Patient verzichtet, geht wieder nach Hause. Später stellt sich heraus, dass die Schmerzen ein Hinweis auf eines dissezierenden Aorten-Aneurysmas oder einer akuten Bauchspeicheldrüsenentzündung mit entsprechenden Komplikationen waren.
Eine Patientin mit Ohrenschmerzen sucht die Erste Hilfe auf. Landesrat Widmann nennt die Notaufnahme in den Dolomiten vom 13.06.2019 eine “nicht geeignete Versorgungsstelle” für Ohrenschmerzen. Die Patientin geht wieder nach Hause und hat dann eine eitrige Mittelohrentzündung mit Komplikationen wie eine eitrige Hirnhautentzündung oder eine Knocheneiterung.
“Ist das die Vorstellung des Südtiroler Sanitätsbetriebes inklusive Gesundheitslandesrat von einer patientenorientierten Gesundheitsversorgung?”, fragt sich Franz Ploner, Landtagsabgeordneter des Team Köllensperger. “Wenn Bürger/innen ärztliche Hilfe oder Rat benötigen und kein hausärztlicher und/oder fachärztlich konventionierter Bereitschaftsdienst vorhanden ist, wo sollen sie hin?”, hakt auch Abgeordnete Maria Elisabeth Rieder nach.
Weder Patient/innen noch Krankenpfleger/innen können valide Diagnosen stellen und von vorne herein wissen, wohin sie sich wenden müssen. Die Krankenpfleger/innen in der Triage ordnen nach notfallmedizinisch ausgearbeiteten Standards Symptome dem Kodexsystem mit Behandlungspriorität zu. Zudem erlaubt der deontologische Kodex der Pflege nicht, klinische Diagnosen zu stellen. Diese können nur von einem Arzt gestellt werden.
Aus diesem Grund stellen Maria Elisabeth Rieder und Franz Ploner die vorgesehene Kostenbeteiligung in der Ersten Hilfe, die ja nichts Neues sei, in Frage. Bereits seit Jahren können von den Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme für nicht dringende oder nicht gerechtfertigte Fälle 50 € kassiert werden. “In der Praxis habe sich gezeigt, dass dies schwer anwendbar sei, denn oft seien Patientinnen und Patienten mit den Erste Hilfe Leistungen nicht einverstanden und es komme zu Rekursen gegen die Verwaltung bzw. die Verantwortlichen der Erste Hilfe Station mit der Folge der schriftlichen Rechtfertigung der Behandler und all den bürokratischen und menschlichen Unannehmlichkeiten”, meint Franz Ploner. Dazu komme, dass die Verantwortung der Beurteilung einer Dringlichkeit weder Pfleger/innen noch Patient/innen übertragen werden könne. Diese vorgesehenen Maßnahmen werden mit Sicherheit nicht das Problem der Überlastungen und der langen Wartezeiten in den Erste Hilfe Stationen lösen, sondern werden eher zu zusätzlicher Unsicherheit und Ärger führen.
“Die aktuelle Situation wird sich nicht durch eine weitere Art der Ticketbeteiligung bessern.
Wenn der Landesrat “erziehen und nicht strafen” will, brauchen die BürgerInnen Klarheit darüber, wohin sie sich wenden können. Es muss sichergestellt werden, dass rund um die Uhr im ganzen Land medizinische Anlaufstellen mit erfahrenen Ärzten und/oder den zuständigen Basisärzten der Bevölkerung zur Verfügung stehen”, stellen Ploner und Rieder abschließend fest.