Mittwoch, 11 Juli 2012 00:00

Zeit ist Geld - auch bei Gericht!

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Vinschgau - AUS DEM GERICHTSSAAL

Zeit ist nicht nur Geld, sondern sogar wertvoller als der „schnöde Mammon“, weshalb ein sorgsamer Umgang mit diesem kostbaren Gut zu den selbstverständlichen Lebensgrundsätzen gehören sollte. Nur leider bestimmen häufig andere über unsere Zeit, zum Beispiel bei Gericht. Wie lange dort ein Verfahren dauert, ob wir schnell oder nur schleppend zu „unserem Recht“ kommen, darauf haben wir in der Regel nur einen geringen Einfluss. Die Klagen der rechtssuchenden Bürger über die „Schnecke Justitia“ schreien mittlerweile zum Himmel, und das nicht zu Unrecht. Denn schon Montesquieu wusste: „giustizia ritardata è giustizia negata!” Oder zu gut Deutsch: “Verzögertes Recht ist verweigertes Recht”.” Schlimmer noch: eine nicht funktionierende Justiz nagt an den Fundamenten einer Gesellschaft. Deswegen gehört der Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren zu den Grundrechten, welches sowohl in der Verfassung im Art. 111 als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Nur leider klafft, wie so oft, zwischen Ideal und Wirklichkeit eine große Kluft. Schon in der Vergangenheit wurde daher die Republik unter Berufung auf das sog. „Pinto-Gesetz“ häufig zu Schadenersatz wegen überlanger Prozessdauer verurteilt. Allein zwischen 2002 und 2008 musste Italien 36,6 Millionen Euro an genervte Bürger bezahlen. Seit Ende Juni gibt es sogar eine offizielle „Definition“, ab welcher Prozessdauer ein Verfahren als unangemessen lang zu betrachten ist und ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht: 3 Jahre für das Verfahren in 1. Instanz, 2 Jahre für die Berufung und 1 Jahr für die Kassation. Zum Vergleich: in Deutschland dauern Zivilverfahren durchschnittlich 4,7 Monate vor den Amtsgerichten und 8,1 Monate vor den Landgerichten!
Der Entschädigungsanspruch ist verschuldensunabhängig, d.h. es kommt nicht darauf an, ob Richtern oder der Justizverwaltung ein Vorwurf zu machen ist. Daneben ist im Parlament ein Gesetzesentwurf in Ausarbeitung, welcher vorsieht, dass Richter in Zukunft auch persönlich wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung  haften, also wenn sie Zeit und Geld der Bürger überstrapaziert haben.
 

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt


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