Der diesjährige Arge Alp Preis ist dem Thema Wasser gewidmet. Prämiert werden Projekte, die einen nachhaltigen Umgang mit der lebenswichtigen Ressource fördern. Eine Teilnahme ist bis 1. Juni möglich.
Der Kanton Tessin hat in diesem Jahr den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (Arge Alp) inne. Um zur Sensibilisierung der Bevölkerung beizutragen, hat der kantonale Regierungsrat die Herausforderungen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Wassernutzung zum Leitthema des Vorsitzes gemacht. Auch die Ausgabe 2024 des mit 12.000 Euro dotierten Arge-Alp-Preises ist daher dem verantwortungsvollen Umgang mit Wasser gewidmet.
Prämiert werden besonders vielversprechende und vorbildliche Projekte, die das Bewusstsein für einen sorgfältigen und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser in den Alpenregionen schärfen. Landeshauptmann Arno Kompatscher lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, ihre Ideen und Projekte einzureichen: "Der Alpenraum steht aufgrund des Klimawandels vor besonderen Herausforderungen. Mit innovativen Projekten können wir diesen Wandel gestalten und den Austausch von konkreten Initiativen innerhalb der Alpenländer fördern."
Eingereicht werden können dabei sowohl noch nicht begonnene wie auch bereits in Umsetzung befindliche Initiativen. Bereits abgeschlossene Projekte werden nicht berücksichtigt. Auch Projekte, die eine interregionale Zusammenarbeit beinhalten, können eingereicht werden. Zugelassen sind Bildungsinitiativen aus der Zivilgesellschaft (Schulen, Vereine, Privatpersonen etc.), aber auch konkrete Projekte aus der Wirtschaft (Unternehmen und Start-ups) sowie aus dem öffentlichen Sektor (Gemeinden, Städte, Konsortien und Bürgergemeinden).
Die teilnehmenden Projekte müssen bis spätestens 1. Juni 2024 beim jeweiligen Mitgliedsland einlangen. In Südtirol sind sie an die Landesagentur für Presse und Kommunikation (E-Mail: lpa@provinz.bz.it) zu richten. Eine regionale Jury wählt drei Finalisten aus dem eigenen Land aus, die im Anschluss einer internationalen Jury vorgelegt werden. Diese trifft schließlich die finale Auswahl der drei Preisträger. Die Preisvergabe wird am 25. Oktober 2024 im Rahmen der Regierungschefkonferenz der Arge Alp im Tessin erfolgen. Für die drei Siegerprojekte steht ein Preisgeld von insgesamt 12.000 Euro zur Verfügung.
Die Arbeitsgemeinschaft Alpenländer wurde im Jahr 1972 in Mösern in Tirol gegründet und hat zum Ziel, Probleme ökologischer, kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Art grenzüberschreitend zu lösen. Ihr gehören zehn Länder, Provinzen, Regionen und Kantone der Staaten Österreich, Deutschland, Italien und der Schweiz an: Bayern, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Trentino, Südtirol, Lombardei, St. Gallen, Tessin und Graubünden.
Alle Informationen zum Arge-Alp-Preis 2024 und die ausführlichen Bewerbungsunterlagen sind auf der Arge-Alp-Webseite zu finden.
red/mpi
Die Lebenshaltungskosten in Südtirol sind höher als anderswo. Das trifft vor allem auch die Rentnerinnen und Rentner. Ein Beschlussantrag der Freiheitlichen forderte daher die Aufstockung der staatlichen Mindestrente. Die Fraktion der Südtiroler Volkspartei hat den Antrag um zwei zusätzliche Punkte ergänzt. „Für ans alle ist das Thema der Altersarmut eines der wichtigsten auf der politischen Agenda“, sagt SVP-Fraktionsvorsitzender Harald Stauder.
Eine direkte Aufstockung der Mindestrenten durch das Land sei zwar technisch möglich, aber nicht sinnvoll, denn der Staat würde diese Aufstockung des Landes bei der Auszahlung seines Anteils wieder in Abzug bringen. „Unser Ziel muss es deshalb sein, den Menschen konkret zu helfen, denn es nützt nichts, Leistungen auf Landesebene zu erhöhen, die dann der Staat für seine Leistungen wieder abzieht“, erklärt die zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer.
Unter anderem deshalb wurde 2015 der Beitrag für Wohnungsnebenkosten für Rentner als Unterstützungsmaßnahme eingeführt. Dies war die einzig technisch umsetzbare Möglichkeit, Personen, die ein Sozialgeld, eine Sozialrente oder eine Ergänzung zur Erreichung des Rentenmindestbetrages oder eine Sozialerhöhung der Rente oder gleichwertige Renten beziehen, eine Unterstützung gewähren zu können. Im Oktober 2023 wurde der Beitrag um etwa 30 Prozent erhöht.
Auf Vorschlag der Mehrheit wurden dem Beschlussantrag deshalb zwei weitere Punkte hinzugefügt, die vom Landtag einstimmig genehmigt wurden. „Diese sehen vor, dass das derzeit bestehende Förder- und Beitragssystem überprüft wird, mit dem Ziel eine Grundsicherung für Südtiroler Rentenberechtigte zu garantieren. Weiters wird die Landesregierung bei den zuständigen Ministerien und beim INPS/NIFS intervenieren, damit wesentliche finanzielle Unterstützungsleistungen, d. h. die finanziellen Sozialhilfemaßnahmen, welche im Rahmen der Autonomie und aufgrund der erhöhten Lebenskosten in Südtirol mit Landesgelder finanziert werden, bei den Pensionen und Renten grundsätzlich nicht als Einkommen berechnet werden“, so Landesrätin Pamer.
sa
"Der Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt ist eine der wichtigsten Indikatoren für die tatsächliche Gleichstellung. Und die Zahlen zeigen uns, dass trotz einiger Fortschritte, noch ein langer Weg vor uns liegt."
So die Präsidentin der Autonomiegruppe im Senat, Julia Unterberger, in einer Aussendung im Hinblick auf den 8. März, den Internationalen Frauentag.
"Mit 53% der Frauen, die erwerbstätig sind, gehört Italien zu den Schlusslichtern der europäischen Länder, in denen im Durchschnitt die Frauenerwerbstätigkeit bei 69,3% liegt.
Außerdem konzentriert sich die Beschäftigung von Frauen in Italien auf die am schlechtesten bezahlten Arbeitsbereiche. In Sektoren wie dem Gesundheits- und Bildungswesen sind Frauen deutlich in der Überzahl, in anderen höher bezahlten Sektoren wie dem Finanz- und Versicherungswesen, dem Bauwesen und dem Informatikbereich sind sie weit weniger stark vertreten. Auch sind Frauen in Positionen mit niedrigeren Qualifikationen konzentriert: von 100 Führungskräften im öffentlichen und privaten Sektor sind nur 21 Frauen.
Teilzeitarbeit ist die Vertragsform, von der fast die Hälfte der Frauen betroffen ist, da Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer noch Frauensache ist: 47,7 % der italienischen Frauen sind teilzeitbeschäftigt, gegenüber 17,4 % der Männer.
Die unbezahlte Arbeit lastet immer noch auf den Schultern von Frauen.
Weniger Arbeitsstunden bedeuten eine geringere Entlohnung: Im Durchschnitt verdient eine Frau, die im privaten Sektor arbeitet, 8.000 Euro weniger als ein Mann, im öffentlichen Sektor vergrößert sich der Unterschied auf fast 10.000 Euro.
All dies hat auch Auswirkungen auf die Renten. Nach Angaben des Inps erhalten Frauen, obwohl sie 52 % der RentnerInnen ausmachen, Renteneinkommen in Höhe von 141,4 Milliarden Euro gegenüber 180,4 Milliarden für Männer. Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Höhe der Renten der Männer bei 1.932 Euro, die der Frauen bei 1.1416 Euro.
Dies alles verbunden mit einer Geburtenrate, die mit 1,22 Geburten pro Frau ebenfalls unter dem europäischen Durchschnitt liegt.
Diese Zahlen zeigen, dass es viel mehr Maßnahmen und wirtschaftliche Ressourcen benötigt, wenn das weibliche Arbeitspotential genutzt und die Geburtenrate erhöht werden soll. Leere Rhetorik, Glückwünsche, Mimosen und Mutterboni für einen sehr begrenzten Kreis von Frauen, werden zu keinem Ergebnis führen."
8 MARZO, UNTERBERGER (SVP): AUGURI, BONUS E MIMOSE NON PORTERANNO ALLA PARITA’
“L’accesso delle donne al mondo del lavoro è uno dei fronti più importanti per la parità sostanziale. E i dati ci dicono che, nonostante alcuni passi in avanti, la strada è ancora molto lunga.”
Così in una nota la Presidente del Gruppo per le Autonomie, Julia Unterberger in vista dell’8 marzo, giornata internazionale della donna.
“Come ci ricorda l’Istat, nonostante la crescita degli ultimi dieci anni, con il 53% delle occupate, l’Italia è tra gli ultimi Paesi europei per occupazione femminile, dove la media è del 69,3%.
Inoltre l’occupazione femminile si concentra negli ambiti meno retribuiti. Le donne sono nettamente prevalenti in settori come sanità e istruzione e meno in altri più pagati, come la finanza, le assicurazioni, l’edilizia, l’informatica. Inoltre sono maggiormente concentrare nelle qualifiche più basse: su 100 dirigenti, soltanto 21 sono donne.
Il part-time è la forma contrattuale che interessa quasi metà delle donne, obbligate a dover conciliare il lavoro fuori casa con quello di cura e gestione familiare: il 47,7% delle donne è occupata a tempo parziale, a fronte del 17,4% degli uomini.
Meno ore lavorate significa anche paghe più basse: in media una donna italiana che lavora nel privato guadagna 8.000 euro in meno di un uomo. Nel pubblico il gap aumenta a quasi 10.000 euro.
Tutto questo ha effetti sulla pensione. Secondo l’Inps, le donne, per quanto rappresentino il 52% dei pensionati, percepiscono redditi pensionistici per 141,4 miliardi di euro contro il 180,4 miliardi degli uomini. Nel 2022, l’importo medio delle pensioni degli uomini è stato di 1.932 euro contro i 1.1416 delle donne.
Tutto ciò, unito a un tasso di fecondità che con 1,22 figli per donna, è anch'esso sotto la media europea.
Questi numeri ci mostrano che sono necessarie molte più azioni e risorse economiche rispetto a quelle finora impiegate, se si vuole sfruttare il potenziale lavorativo femminile e aumentare il tasso di natalità.
Auguri carichi di retorica, mazzi di mimose e bonus mamme per una platea striminzita di donne, non porteranno a nessun risultato.”
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Frauenunternehmen in Südtirol kontinuierlich zugenommen. Im Jahr 2023 ist die Zahl der weiblichen Unternehmen um 1,2 Prozent bzw. 137 Betriebe gewachsen. Die Handelskammer Bozen bietet eine Vielzahl von Initiativen an, um die Rolle und Position der Frauen in der Wirtschaft zu stärken.
Ende 2023 waren 11.251 Frauenunternehmen im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen. Dies entspricht 18,3 Prozent der Südtiroler Unternehmen insgesamt. Die meisten weiblichen Unternehmen sind dabei im Dienstleistungssektor (26,4 Prozent), im Gastgewerbe (26,0 Prozent) und in der Landwirtschaft (24,9 Prozent) tätig.
Obwohl die Anzahl der Frauenunternehmen in Südtirol seit mehreren Jahren kontinuierlich steigt, sind Frauen in den Entscheidungspositionen allerdings noch unterrepräsentiert. In den Gremien von Kapitalunternehmen war Ende 2023 nur jedes fünfte Mitglied eine Frau. So gab es insgesamt 27.754 männliche Verwalter, bei den Frauen belief sich die Zahl lediglich auf 7.153.
„Durch die Förderung von Frauen als Unternehmerinnen und Führungskräfte können wir nicht nur das volle Potenzial der Wirtschaft entfalten, sondern auch die gesamte Gesellschaft stärken und voranbringen“, unterstreicht Handelskammerpräsident Michl Ebner.
Initiativen der Handelskammer zur Förderung des weiblichen Unternehmertums
Die Initiativen des Beirats zur Förderung des weiblichen Unternehmertums haben das Ziel, die Position von Frauen in der Wirtschaft zu stärken, Unternehmerinnen und Frauen in Führungspositionen zu fördern und die Gründung von Unternehmen durch Frauen zu forcieren. Ein Beispiel dafür ist das Mentoring-Programm für Jungunternehmerinnen, bei dem Unternehmerinnen mit langjähriger Erfahrung Unternehmensgründerinnen wichtige Tipps und Hinweise in Bezug auf die verschiedenen Bereiche der Unternehmensführung geben.
„Mit den Initiativen des Beirats wollen wir die Sichtbarkeit von Frauen in der Wirtschaft stärken und ihre Mitbestimmung in den Entscheidungsgremien fördern“, erklärt Annemarie Kaser, Vorsitzende des Beirats zur Förderung des weiblichen Unternehmertums.
Das WIFI, der Service für Weiterbildung und Personalentwicklung der Handelskammer Bozen, organisiert außerdem jedes Jahr Bildungsmaßnahmen speziell für Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen, Selbständige, Frauen in Führungspositionen sowie Frauen mit Karriere- oder Gründungsabsichten. Auf der Webseite www.wifi.bz.it ist eine Übersicht der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen im Rahmen der Initiative „Frau in der Wirtschaft“ abrufbar. Im März werden Webinare zum Thema My Online – Reputation organisiert - ein Beitrag, um die Sichtbarkeit von Frauen und deren Kompetenzen zu steigern.
Darüber hinaus bietet das „audit familieundberuf“ professionelle Unterstützung für Unternehmen bezüglich der Einführung und gezielten Weiterentwicklung von familienfreundlichen und lebensphasenorientierten Maßnahmen für die eigenen Mitarbeiter/innen. Ziel des audit familieundberuf ist es, Betriebe und Organisationen in Südtirol für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren und die Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf zu fördern.
Anmerkung zur Methodik: Frauenunternehmen sind Unternehmen, bei denen Führungs- bzw. Besitzpositionen mehrheitlich von Frauen wahrgenommen werden. Die Differenz zur Gesamtanzahl der Unternehmen entspricht nicht der Anzahl der „Männerunternehmen“, weil die Klassifizierung oft nicht möglich ist (z.B. wenn das Unternehmen von juristischen Personen oder von Männern und Frauen im gleichen Maße kontrolliert wird).
Weitere Auskünfte erteilt das WIFO – Institut für Wirtschaftsforschung, Ansprechpartner Georg Lun, Tel. 0471 945 708, georg.lun@handelskammer.bz.it und Denise Frötscher, Tel. 0471 945 724, denise.froetscher@handelskammer.bz.it
In der jüngsten Sitzung des Landesausschusses der Generation 60+ befassten sich die Mitglieder zusammen mit Landeshauptmann-Stv. und Seniorenlandesrätin Rosmarie Pamer mit aktuellen politischen Themen auf Landesebene, wobei insbesondere verschiedenste Bedürfnisse der Generation 60+ im Mittelpunkt standen. „Wir wollen die Sorgen und Anliegen der Südtiroler und Südtirolerinnen und vor allem die, der älteren Menschen ernst nehmen!“, betonten der Vorsitzende der Generation 60+ Otto von Dellemann und Landesrätin Rosmarie Pamer.
„Die Grundlage moderner und nachhaltiger Generationenpolitik muss die Vielfalt der individuellen Lebensentwürfe, gerade auch älterer Menschen sein. Von zentraler Bedeutung ist der Paradigmenwechsel von der traditionellen Altenhilfepolitik zu einem seniorenpolitischen Gesamtkonzept, das sowohl die Potentiale und Ressourcen, als auch den Hilfe- und Unterstützungsbedarf älterer Menschen in den Fokus stellt“, betont der Vorsitzende Otto von Dellemann.
Ein Schwerpunktthema war die konkrete Umsetzung des Landesgesetztes „Aktives Altern“. Ziel dieser gesetzlichen Bestimmungen ist es, die Lebensqualität der älteren Menschen in Südtirol weiter zu verbessern. Das Rahmengesetz umfasst zahlreiche Lebensbereiche wie Wohn- und Lebensräume, Gesundheit, Wohlbefinden, Mobilität, Arbeit, Ehrenamt oder gesellschaftliche Teilhabe. Ein wesentlicher Punkt betrifft auch die Seniorenanwaltschaft. Zudem sieht das Rahmengesetz vor, dass jede Gemeinde verpflichtet ist, die neue Geschäftsordnung des Seniorenbeirates – welche von der Landesregierung in Absprache mit dem Gemeindenverband bereitgestellt worden ist – zu genehmigen und einen Seniorenbeirat einzusetzen.
Landeshauptmann-Stv. und Seniorenlandesrätin Rosmarie Pamer ging zunächst auf die großen Leitlinien der Sozialpolitik der Landesregierung ein, die im Regierungsprogramm festgelegt sind und informierte das Gremium auch über einige zusätzliche aktuelle Themen. „Die ältere Generation hat das Fundament für die Wertegemeinschaft der SVP gelegt, nun liegt es an uns allen, gemeinsam und generationsübergreifend politische Weichen für eine gute Zukunft unseres Landes zu stellen. Wir müssen wieder begreifen: Südtirol, das sind wir, das ist jeder einzelne. Es ist notwendig, auf die Menschen zuzugehen. Wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie sich die Bevölkerung und vor allem die Generation 60+ besser und stärker an den Entscheidungsprozessen beteiligen kann. Wir wollen weiterhin einen regen Austausch zwischen den Generationen pflegen und gemeinsam nach Lösungen für anstehende Herausforderungen wie z.B. demographischer Wandel, Abbau der Wartezeiten betreffend die Einstufung für die Pflegesicherung, Fachkräftemangel in Südtirol suchen“, betonte Landesrätin Rosmarie Pamer.
Der Landtag nahm heute den Beschlussantrag des Team K, mitunterzeichnet von den Grünen und dem PD, an. Punkt 1, der die Landesregierung verpflichtet, den Landtag bei Gesetzesänderungen zum Autonomiestatutes vorab angemessen zu informieren und aktiv miteinzubeziehen, fand einstimmige Zustimmung. “Die Autonomie gehört uns allen”, unterstreicht Erstunterzeichner Paul Köllensperger, “und der Landtag, das wichtigste und von den Bürger*innen gewählte politische Organ, muss bei Änderungen mitreden können.” Künftig ist die Landesregierung somit verpflichtet, die Fraktionsvorsitzenden in regelmäßigen Abständen über den Stand der Verhandlungen mit Rom zum Autonomiestatut zu informieren. Diese wichtige Neuerung, und die EInbeziehung des Landtags, Deutsche, Ladiner und Italiener gemeinsam, trägt sicher dazu bei, in Rom eine stärkere Verhandlungsposition zu haben”, so Köllensperger. “Denn es ist jetzt unser aller Ziel, unsere Autonomie auszubauen.”
Über mehr als ein halbes Jahrhundert sichert die Autonomie in Südtirol ein friedliches Zusammenleben, wirtschaftliches Wachstum und selbstbestimmte Entscheidungen in wichtigen politischen Bereichen. “Es ist sozusagen unsere Verfassung”, betont Paul Köllensperger. “Und Änderungen an einem für alle Südtiroler*innen so wichtigen Dokument müssen transparent und unter Einbeziehung des Landtages, des höchsten demokratischen Gremiums in unserem Land, beschlossen werden.” Allen ist zum Beispiel bekannt, dass die Kompetenzen Südtirols mit der Verfassungsreform 2001 in mehreren Bereichen eingeschränkt worden war und dass der Landeshauptmann bereits Gespräche mit Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zu diesem Thema geführt hat; wie aus den Medien zu entnehmen, ist auch ein Entwurf für ein Verfassungsgesetz ausgearbeitet und nach Rom geschickt worden. Die demokratisch gewählten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger aber, dieselben, die auch den Landeshauptmann gewählt haben, wurden damals nicht über den Inhalt der Maßnahme informiert.
Mit dem heute angenommenen Beschlussantrag sieht sich der Landtag endlich in seiner Rolle als mitentscheidendes Organ gestärkt.
Bereits seit 24 Jahren setzen sich hunderte von Frauen im Rahmen der alljährlich stattfindenden Primelaktion rund um den 8. März, dem internationalen Frauentag, ehrenamtlich für die Krebsforschung ein. Landesweit werden die farbenprächtigen Frühlingsboten und Kräuter an über 100 Ständen für einen guten Zweck angeboten. Heuer wird, immer in Zusammenarbeit mit der Südtiroler Krebshilfe und in Absprache mit Frau Dr.in Petra Obexer, eine Forschungsstudie in den Brustkrebszentren an den Krankenhäusern Brixen und Meran unterstützt.
Der Beginn der Primelaktion geht auf das Jahr 2000 zurück. „In den vergangenen Jahren konnten wir immer auf die große Unterstützung durch die Bevölkerung zählen. Insgesamt konnten bis einschließlich 2023 genau 754.436,87 Euro für die Krebsforschung gesammelt werden. Diese Jahr kommt der Reinerlös unserer Benefizaktion einer Forschungsstudie an den Krankenhäusern Brixen und Meran zu Gute. Dabei geht es um die Wirksamkeit verschiedener Behandlungsmethoden für Brustkrebspatientinnen, um die Nebenwirkungen bestimmter Chemotherapien, die nicht nur Brustkrebspatientinnen erhalten, auf das periphere Nervensystem zu verringern. Die Medikamente wirken sich über Jahre hin häufig so stark auf die Nerven in Fingern und Zehen aus, dass Patientinnen Schwierigkeiten beim Gehen bis hin zur totalen Gehunfähigkeit oder auch Probleme zum Beispiel beim Zuknüpfen einer Bluse haben. Konkret wird erforscht, inwiefern der Einsatz von Kältereizen die Leiden der Patientinnen lindern und somit deren Lebensqualität während und nach der Chemotherapie positiv beeinflussen kann. Die wissenschaftliche Forschungsstudie wird von der Brixner Primaria Dr.in Sonia Prader geleitet,“ informiert Landesfrauenreferentin Renate Gebhard. Die SVP-Frauen hoffen auch dieses Jahr wieder auf starke Unterstützung der Südtirolerinnen und Südtiroler im Kampf gegen den Krebs!
„Da jedes Jahr in Südtirol etwa 3000 Menschen an Krebs erkranken, ist es notwendig, einerseits bessere Behandlungsmöglichkeiten zu entwickeln und andererseits auch die Lebensqualität für die erkrankten Menschen während und nach den Therapien zu verbessern. Für dieses gemeinsame Ziel wollen wir uns durch diese Aktion einsetzen. Zudem können wir auf diesem Wege auch heuer wieder im Geiste von Marie Curie zur aktiven Förderung von Wissenschaftlerinnen beitragen,“ betont SVP-Landesfrauenreferentin Renate Gebhard.
Die SVP-Frauenbewegung ist heuer mit insgesamt 131 Ständen in den Gemeinden vertreten. Renate Gebhard bedankt sich bereits im Voraus bei allen beteiligten Frauen für das große Engagement und allen UnterstützerInnen der Primelaktion für die großzügigen Zuwendungen.
Die Landesregierung hat heute (5. März) Landesrat Peter Brunner als Vertreter Südtirols im Koordinierungs- und Lenkungskomitee des Nationalparks Stilfserjoch namhaft gemacht.
Südtirol hat noch bis 2026 den Vorsitz des Koordinierungs- und Lenkungskomitees des Nationalparks Stilfserjoch inne. Dessen Mitglieder waren zuletzt 2021 für fünf Jahre ernannt worden. In Südtirol ist nun der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Energie, Raumentwicklung und Sport, Peter Brunner, mit dem Sachbereich des Nationalparks Stilfserjoch betraut, der in die Zuständigkeit der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklungfällt. Aus diesem Grund ist es notwendig geworden, die Vertretung des Landes Südtirol im Koordinierungs- und Lenkungskomitee des Nationalparks Stilfserjoch zu erneuern. Heute (5. März) hat die Landesregierung Landesrat Peter Brunner dafür namhaft gemacht.
"Wichtigstes Ziel für die Südtiroler Präsidentschaft im Komitee ist es, den langjährigen Prozess der Genehmigung des Nationalparkplans und der Nationalparkordnung abzuschließen, um ein neues Kapitel für den Nationalpark Stilfserjoch aufschlagen zu können", betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
Landesrat Peter Brunner weist darauf hin, dass der größte Gebietsanteil am Nationalpark Stilfserjoch mit rund 54.000 Hektar in Südtirol liegt: "Zehn Gemeinden sind davon betroffen. Stilfs und Martell sogar mit 100 Prozent ihres Gemeindegebietes. Es ist uns daher ein Anliegen, die ökologischen Erfordernisse mit einer nachhaltigen Entwicklung des Parks in Einklang zu bringen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger hier weiterhin gut leben und arbeiten können", sagt Brunner.
Das Koordinierungs- und Lenkungskomitee des Nationalparks Stilfserjoch war 2016 erstmals eingerichtet worden, nachdem 2015 der Staat mit einer Vereinbarung den Ländern Südtirol und Trentino beziehungsweise der Region Lombardei die Kompetenzen zur eigenständigen Führung des jeweiligen Parkanteils übertragen hatte. Den Vorsitz in den ersten fünf Jahren (2016-2021) hatte die Region Lombardei unter Präsident Ugo Parolo geführt. Im Mandat 2021-2026 wechselte die Präsidentschaft auf das Land Südtirol, wo in der vergangenen Legislatur Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer dem Komitee vorgestanden ist.
Hauptaufgabe des Koordinierungs- und Lenkungskomitees ist es, das einheitliche Gefüge und die einheitliche Entwicklung des Nationalparks mit seinem Südtiroler, Trentiner und lombardischen Gebietsanteil zu gewährleisten. Das Komitee wird alle fünf Jahre erneuert und ist paritätisch besetzt: Es besteht aus je einem Vertretenden des Landes Südtirol, der Autonomen Provinz Trient, der Region Lombardei, des Ministeriums für Umwelt und Landschafts- und Meeresschutz sowie aus drei Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern der Gemeinden, deren Verwaltungsgebiet innerhalb des Parks liegt – je eine beziehungsweise einer für die Trentiner, für die Südtiroler Gemeinden und für die Gemeinden der Lombardei. Zudem gehören dem Komitee ein Vertretender der Umweltschutzvereinigungen und ein Vertretender des Nationalen Instituts für Umweltschutz und -forschung Ispra (Istituto superiore per la protezione e la ricerca ambientale) an.
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18 Millionen Euro an Fördermitteln stehen für den zweiten Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Verfügung. Landesrätin Magdalena Amhof hat heute die Landesregierung darüber informiert.
Seit Freitag, 23. Februar, und noch bis 23. Mai 2024 um 12 Uhr, können im Rahmen des EU-Programms Interreg Italien-Österreich VI-A 2021-2027 Projektvorschläge eingereicht werden. Am heutigen Dienstag (5. März) hat Landesrätin Magdalena Amhof die Landesregierung dazu auf den neuesten Stand gebracht. Die Projektanträge müssen einen konkreten und nachhaltigen grenzübergreifenden Ansatz aufweisen und zu einer der Prioritäten des Kooperationsprogramms mit einem spezifischen Ziel passen. Unternehmen, Genossenschaften, öffentliche oder private Körperschaften, Gebietskörperschaften, Vereine oder Forschungseinrichtungen u.a. sind aufgefordert, im Rahmen des zweiten Aufrufes grenzübergreifende Projektanträge in den Bereichen Klimawandel und Biodiversität (Priorität 2), Nachhaltiger Tourismus und Kulturtourismus (Priorität 3) sowie Abbau von grenzüberschreitenden Hindernissen (Priorität 5) vorzulegen.
"Die Möglichkeit der Zusammenarbeit dank Interreg ist eine wertvolle Chance für die Entwicklung unseres Landes. Diesseits und jenseits des Brenners gibt es viele ähnlich gelagerte Herausforderungen und gemeinsame, grenzüberschreitende Antworten stärken das Potential grenznaher Gebiete", sagt Landesrätin Amhof: "Europa trägt dazu bei, Frieden und Wohlstand dauerhaft zu sichern und eine regionale Verantwortung in der territorialen Entwicklung zu ermöglichen. Eine Chance, die in Südtirol eine besondere Aufmerksamkeit verdient.“
Für die Finanzierung von grenzüberschreitenden Projekten stehen im Zeitraum 2021-2027 insgesamt rund 91 Millionen Euro an Finanzmitteln zur Verfügung, mit circa 73 Millionen Efre-Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), wovon ca. 57,5 Millionen in Aufrufen vergeben werden. Für den zweiten Aufruf stehen Finanzmittel in Höhe von 18 Millionen Euro an Efre-Mitteln zur Verfügung, was über 30 Prozent des Gesamtbudgets für die Aufrufe entspricht.
Informationen zum Kooperationsprogramm und zum zweiten Aufruf im Rahmen von zwei Webinaren gegeben, die entsprechenden Unterlagen werden auf der Programmwebseite www.interreg.net veröffentlicht. Diese Seite informiert auch über das Kooperationsprogramm Interreg Italien-Österreich VI-A 2021-2027 und den zweiten Aufruf. Einblicke über bereits umgesetzte Kooperationsprojekte des Zeitraums 2014-2020 bietet ein entsprechendes E-Book.
red/uli