Montag, 14 März 2016 12:00

Rom-Info ins Tal

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s8 017von Albrecht Plangger - Die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist im Senat in erster Lesung genehmigt worden. Ohne Stiefkind-Adoption, ohne Pflicht zur Treue und ohne sprachliche Ähnlichkeiten mit der klassischen Ehe (matrimonio). In der Abgeordnetenkammer wird es zur Thematik nur mehr „Scheingefechte“ geben. Allerdings wird sich die Arbeit nun in die zuständige Fachkommission verlagern, in welcher das Adoptionsgesetz überarbeitet werden soll. Die Stiefkind-Adoption gleichgeschlechtlicher Paare ist dort aber nur ein kleines Detail.
Der Senat hat sich nach diesem Gesetz mit der Aufwertung der Friedensgerichte befasst. Diese Bestimmungen haben Auswirkungen auf unser Friedensgericht in Schlanders, welches erst vor kurzem in den „altehrwürdigen“ Sitz des ehemaligen Bezirksgerichtes übersiedelt ist. Der Friedensrichter erhält zusätzliche Kompetenzen im straf- und zivilrechtlichem Bereich. Der zivile Streitwert geht von € 5.000,00 auf € 30.000,00; bei Straßenunfällen sogar bis zu € 50.000,00. Auch bei einfachen Grundbuchsakten kann der Friedensrichter in Zukunft den Grundbuchsrichter am Landesgericht in Bozen ersetzen. Mit diesen neuen Maßnahmen kommen die Gerichtsdienste wieder etwas näher zum Bürger und die Peripherie wird aufgewertet.
Auch bei den Grenzpendlern hat die Diskussion im Parlament etwas bewirkt. Seit Jahren wurde debattiert, ob die Grenzpendler – die in Italien ihren Wohnsitz haben - in Italien auch die Krankenversicherung zu bezahlen hätten. Das Parlament hatte eine dringende Klärung verlangt. Nun hat die Regierung die Sache endgültig geklärt und somit die Diskussion beendet: Aufgrund des immer noch gültigen Staatsvertrages zwischen Italien und der Schweiz vom 3. Oktober 1974 überweisen die Kantone Graubünden, Tessin und Wallis an Italien zwischen 38% und 40% der von den Grenzpendlern in der Schweiz bezahlten Steuern als Finanzausgleich für die Leistungen an die Grenzpendler, die in Italien den Wohnsitz haben. Somit beteiligen sich diese am italienischen Steueraufkommen und sind nicht verpflichtet weitere Zahlungen für die Einschreibung in den staatlichen Gesundheitsdienst zu tätigen, um versorgt zu werden.

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