Dienstag, 22 September 2015 20:00

Klarnamen

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s12 Roland blauWind - Klick-Tipps - In den letzten Wochen und Monaten hört und liest man immer wieder den Begriff “Klarnamen”. Der “Klarname” einer Person ist der amtliche Name, der auch im Ausweis und in anderen Dokumenten steht. In den verschiedensten Portalen im Internet werden aber in Profilen oder Kommentaren oft anstatt des offiziellen Namens, Pseudonyme oder Abkürzungen verwendet. Der jeweiligen Nutzer glaubt dadurch eine gewisse (oft auch vermeindliche) Anonymität zu erreichen und manchmal wird mit teils abfälligen oder beleidigenden Posts und Kommentaren, die Gürtellinie deutlich unterschritten. Da man beim Anlegen eines Profils im Regelfall  “Vorname” und “Nachname” eingeben muss, macht man mit Abkürzungen oder Pseudonymen eigentlich “Falschangaben”. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, daher versuchen immer mehr Portale eine Klarnamen-Pflicht einzuführen. Bekanntester Fall ist Facebook, welches damit begonnen hat, Profile die keinen Klarnamen aufweisen, zu löschen, auch wenn diese unter Umständen als Admin-Konto einer Unternehmens-Seite genutzt werden. Oftmals werden Nutzer von Facebook auch aufgefordert eine Kopie des Ausweises oder eines anderen Dokuments zu senden, dadurch kann die Identität der Nutzer überprüft werden. Fazit: Am besten ist es, sich online so zu verhalten, dass man auch im Internet mit ruhigem Gewissen seinen “echten” Namen angeben kann.

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