Dienstag, 29 April 2014 00:00

Der nationale Aktionsplan

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

s5 UnknownVinschgau/Südtirol - Seit 13. Februar 2014 ist der „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ in Kraft. Dieser nationale Aktionsplan nimmt Bezug auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2009. Obwohl in Südtirol schon viele dieser Normen umgesetzt werden, gibt es doch Neuerungen. Einige Beispiele: Ab sofort muss nach der Ausbringung eines jeden Pflanzenschutzmittels mindestens 24 Stunden gewartet werden, bevor die behandelte Anlage wieder betreten werden darf. Falls auf dem Etikett eines Pflanzenschutzmittels eine längere Wiedereintrittszeit als 24 Stunden vorgeschreiben ist, muss diese eingehalten werden.
Die Gefahrenklasse „sehr giftig (T+)“ und „giftig (T)“ darf im Abstand von 30 Metern zu Parks, Spielplätzen, Schulen usw. nicht eingesetzt werden. Allerdings kann das Land diesen Abstand auf 10 Metern reduzieren, wenn abdriftmindernde Maßnahmen eingeführt werden. Drakonische Verwaltungsstrafen sieht der Aktionsplan vor: Wird der Grenzabstand zu öffentlichen Flächen nicht eingehalten, sind Geldbußen von 5.000 bis zu 20.000 Euro vorgesehen. (eb)


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/item.php on line 248
Gelesen 2084 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.