Dienstag, 30 Oktober 2018 09:26

Qualitative Beratung ist Trumpf

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

GSPEO Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva

Die im Jahr 1980 gegründete Wirtschaftsprüfer und Steuerberatungskanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva, hat zwei Standorte: Naturns, Hauptstraße 27 und Lana, Meraner Straße 8.

Die Kanzlei wird mittlerweile von acht Wirtschaftsakademiker geleitet, jeder ein Spezialist auf seinem Gebiet, die eine zeitnahe qualifizierte Betreuung zu steuerlichen und rechtlichen Fragen garantieren. Seit 2007 umfasst unser vernetztes Leistungsangebot auch Arbeitsrechtsberatung und Lohnabrechnung durch die Arbeitsrechtsberaterin Dr. Linda Gasser. Die Kanzlei verfügt über einen langjährigen Erfahrungsschatz im Bereich Steueroptimierung und Vermögensschutz, sowie in der Planung und Umsetzung von Betriebsübergaben, bei steuerbegünstigten privaten Erbregelungen und in der steuerlichen Betreuung von Immobilienprojekten.

Steuerbefreiung für Betriebsstätten im Ausland
Zahlreiche Südtiroler Unternehmen sind auch im Ausland tätig. Werden dabei im Ausland fixe Strukturen geschaffen (z.B. Büros, Produktionshallen), muss eine Betriebsstätte oder eine eigene Gesellschaft gegründet werden. Während bei einer eignen Gesellschaft die Gewinne nur im Ausland zu versteuern sind, muss bei einer Betriebstätte der im Ausland erzielte Gewinn gemäß den ital. Regeln in Italien versteuert werden, mit Anrechnung der ausländischen Steuern. Dies ist häufig ein Nachteil!
Werden die Geschäfte der ausländischen Gesellschaft jedoch von Italien aus geleitet, d.h. dass z.B. im Ausland keine Geschäftsführung vorhanden ist und alle unternehmerischen Entscheidungen im Italien getroffen werden, dann ist das Unternehmen aus steuerlicher Sicht als in Italien ansässig zu betrachten! Das Unternehmen ist dann in Italien voll steuerpflichtig. Meistens ist das Unternehmen dann in Italien ein „totaler Steuerhinterzieher“, da ja keine Steuererklärung abgegeben wurde, mit allen – auch strafrechtlichen - Folgen. In der Praxis folgt für den Unternehmer ein nicht enden wollender Spießrutenlauf mit häufig ruinösen Kosten.
Seit einiger Zeit besteht nun aber die Möglichkeit, für eine Steuerbefreiung der Ergebnisse der ausländischen Betriebsstätten zu optieren. Die im Ausland erzielten Gewinne müssen dann nicht mehr in Italien versteuert werden. Somit können die ausländischen Gesellschaften steuerneutral in Betriebsstätten umgewandelt werden, ohne dass der Vorteil der ausschließlich ausländischen Besteuerung verloren geht. In der Praxis können so die Risiken einer Steuernachschätzung in diesem Bereich erheblich reduziert werden, ohne aus steuerlicher Sicht Nachteile zu haben.

{jcomments on}


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/item.php on line 248
Gelesen 3199 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.