Mittwoch, 08 Februar 2012 00:00

Das verdienen unsere BM

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Vinschgau

s6_gehaltMacht macht sexy, auch in der Brieftasche. Die  (maximalen) Amtsentschädigungen der Bürgermeister werden mit Regionalgesetz festgelegt.  Dabei gehen die Provinz Trient und die Provinz Bozen getrennte Wege. Während im Trentino mit rund 530.000 Einwohnern 217 Gemeinden mit entsprechenden Gremien bestückt sind, sind es in Südtirol bei knapp 510.000 Einwohnern 116.  Plaus ist mit knapp 700 Einwohnern im Vinschgau die kleinste, Schlanders mit knapp 7000 Einwohnern die größte Gemeinde im Tal.

von Erwin Bernhart

Zeitung Vinschgerwind Bezirk Vinschgau

Was verdienen unsere Bürgermeister? Wie hoch ist ihre Amtsentschädigung? Spätestens nach der Veröffentlichung der Amtsentschädigung von Landeshauptmann, Landesräten und Landtagsabgeordneten durch die Neue Südtiroler Tageszeitung interessieren solche Fragen die Bevölkerung. Umso mehr in Zeiten von Sparmaßnahmen bzw. in Zeiten von drohenden Steuererhöhungen.

Denn Maßnahmen, die zu Lasten - oder auch zur Entlastung - der Bevölkerung gehen, werden von jenen getroffen, die von dieser Bevölkerung gewählt worden sind. Auf Staatsebene sind das Senatoren und Kammerabgeordnete, aus deren Reihen die jeweilige Regierung bzw. Regierungskoalition mit Ministerpräsident und Ministern gebildet wird. Auf Landesebene sind es die Landtagsabgeordneten, aus denen die gesetzlich vorgeschriebene Regierungskoalition für die Landesregierung mit Landeshauptmann und  Landesräten gebildet wird. Auf Gemeindeebene ist die Bürgermeisterwahl eine direkte und dieser oder diese wählt aus den gewählten Gemeinderatsmitgliedern seine Regierung, sprich den Gemeindeausschuss aus. Die Gemeindeebene ist dem Bürger wohl die nächste.
Aber was verdienen nun die ersten Bürger der jeweiligen Gemeinden? Und wie ist diese Amtsentschädigung geregelt? Und welchen Einfluss haben die Bürgermeister auf ihre Amtsentschädigung?
Es ist Sache der Region Trentino-Südtirol, die Amtsentschädigungen für die Verwalter der örtlichen Körperschaften festzulegen und zu regeln. In der Region ist es ein Beschluss des Regionalausschusses, nach Anhören der entsprechenden Gesetzgebungskommission, in Einvernehmen mit den beiden Landesregierungen, die wiederum den Rat der Gemeinden angehört haben. Der Präsident des Regionalausschusses erlässt dann das entsprechende Dekret. Zuletzt wurde ein solches im April 2010 erlassen. Darin sind die Entschädigungen für BM, VizeBM und Referenten und die Sitzungsgelder der Gemeinderäte für die Periode 2010 bis 2015 geregelt. Die Amtsentschädigungen wurden dabei, gegenüber jenem Dekret aus dem Jahre 2006, um rund 7 Prozent erhöht.
Und die beiden Provinzen sind höchst unterschiedliche Wege gegangen. Vergleicht man die Amtsentschädigung für den Bürgermeister von zwei in etwa bevölkerungsgleichen Gemeinden beider Provinzen, kommen höchst unterschiedliche saläre Behandlungen heraus. Einige Beispiele: In der Gemeinde Grigno mit 2336 Einwohnern bekommt der dortige Bürgermeister eine Amtsentschädigung von 2943 Euro brutto. Die Gemeinde Kastelbell Tschars hat 2382 Einwohner und dort ist eine Amtsentschädigung von 4124 Euro brutto vorgesehen. Ein guter Tausender Unterschied also. Oder der Vergleich zwischen der Gemeinde Ledro (5494 Einwohner) mit Naturns (5419): Während in Ledro der BM mit 3344 Euro brutto  entschädigt wird, kann der Naturnser BM mit 5080 Euro brutto monatlich rechnen. Die VizebürgermeisterInnen erhalten im Vinschgau zwischen 40 und 49 Prozent der BM-Entschädigung, die Gemeindereferenten zwischen 10 und 38 Prozent.
In der Bezirksgemeinschaft sind einige der BM als Doppelverdiener. Die Amtsentschädigung für die Verwalter der Bezirksgemeinschaft beschließt die Landesregierung. Zuletzt hat sie das im Dezember 2010 getan und den Präsidenten der Bezirkgemeinschaft mit 4395,26 Euro brutto bedacht. Sein Vize soll 30 Prozent und die Bezirksreferenten 20 Prozent dieses Präsidentengehaltes bekommen. 50 Euro brutto erhalten die Bezirksräte.
Eines kann festgestellt werden: Die Verwalter, die BM und ihre Referenten sind nicht verantwortlich über die Höhe der maximalen Amtsentschädigung. Ob sie allerdings das Pulver wert sind oder gewesen sein werden, das liegt am Wählerentscheid.


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