Dienstag, 26 Juni 2018 12:00

Kein Weltuntergang

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s5sp3 titel 14 14Bozen/Mals - Die Durchführungsverordnung über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Gemeindegebiet der Gemeinde Mals hat das Bozner Verwaltungsgericht einstweilig ausgesetzt. Am 9. Jänner 2019 soll der Rekurs gegen die Malser Verordnung sachverhandelt werden.

Die Aussetzung des in vielen Medien als Malser „Pestizidverbotes“ hat für einigen Wirbel gesorgt, vor allem in jenen Kreisen, die die Abstandsregelung in der Gemeinde Mals befürworten, also auch die für die Verordnung gestimmt habenden Gemeinderäte. Der Malser BM Ulrich Veith etwa hat dialektal gefacebookt und das wurde von Alexander Schiebel auf seiner eigenen Facebookseite dann so übersetzt:  „... nach jedem Sturm kommt wieder die Sonne .. und ist der Schock auch noch so groß. Wir haben uns die letzten Wochen bereits auf das Worst-Case-Szenario vorbereitet. Ihr könnt euch auf mich verlassen. Ich lasse euch und die vielen Bio-Bauern nicht ungeschützt den Giften ausgesetzt. Es bleibt spannend ... startet gut in den Tag und genießt die Sonne. Uli“ Wen Veith mit den „vielen Biobauern“ gemeint hat, bleibt sein Geheimnis. Der Obmann von Bioland Südtirol, Toni Riegler, hat in seiner Stellungnahme (Vinschgerwind 12/18) jedenfalls unter anderem betont: „Die Überzeugung für eine Bio-Wirtschaftsform jedoch kann auch wachsen, vor allem durch Gespräche und Verhandlungen, weniger durch Zwang oder Repressalien.“
Um den jeweiligen Fraktionen in der Pestizidfrage Einblick in die Beschlussfassung des Verwaltungsgerichtes zu geben, sei daraus wörtlich zitiert:  „...Mit Bezug auf das periculum in mora (Gefahr in Verzug) gilt zu berücksichtigen, dass die von den Rekurswerbern angeführten zu erwarteten Schäden durch weitere Zusatzgutachten belegt worden sind, während die Gemeinde von einer weiteren näheren Nachweisung der potenziellen Risiken für die öffentliche Gesundheit, zu deren Vorbeugung die angefochtenen Maßnahmen erlassen worden sind, absieht. Zudem gehen aus den von der Gemeinde Mals gelegten Prüfberichten, welche sich auf öffentlichen Flächen entnommene Grasproben beziehen, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in geringeren Mengen hervor, als die jeweiligen zulässigen Rückstandshöchstwerte (EU MRL). Aus diesen Gründen gilt es in einer Phase, in welcher aufgrund einer summarischen Überprüfung die verschiedenen Interessen abgeglichen werden, das private Interesse, welches darauf abzielt, durch konventionelle Landwirtschaftsmethoden den zu erwartenden Ernteausfällen entgegenzuwirken, einstweilig vorrangig zu behandeln.“
In der Gemeinde Mals, in der neben einigen Apfelanlagen auch einige Kirschanlagen angelegt worden sind, welche biologisch nicht einfach zu bewirtschaften sein dürften, kann in der laufenden Saison also neben biologischer Bewirtschaftung auch integriert gearbeitet werden. Möglicherweise Zeit, wie es Bioland-Obmann Toni Riegler sagt, für „Gespräche und Verhandlungen“. (eb){jcomments on}


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