Sowohl das staatliche als auch lokale Vergabegesetz wurde im Jahr 2019 im Sinne der Bedürfnisse der KMU abgeändert. Bei einer Informationsveranstaltung des Südtiroler Gemeindenverbandes und des lvh.apa wurden die Erleichterungen sowie die praktische Anwendung der Bestimmungen aufgezeigt.
Zahlreiche Vertreter aus den Gemeindestuben und dem Handwerk versammelten sich zum gestrigen Informationsabend im Haus des Handwerks. „Unser Verband setzt sich seit vielen Jahren für konkrete Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Aufträgen ein. Die öffentliche Auftragsvergabe muss allerdings so gestaltet werden, dass alle Betriebe eine reelle Chance haben, sich daran zu beteiligen und nicht von vornherein aufgrund von komplizierten bürokratischen Auflagen ausgeschlossen werden“, führte lvh-Präsident Martin Haller in das Thema ein.
Wie sich das Gesetz und die praktische Anwendung der Bestimmungen entwickelt haben, erläuterte AOV-Direktor Thomas Mathà. Die größte Errungenschaft sei die Direktvergabe für Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen bis zu 150.000 Euro. Auch der Südtiroler Gemeindenverband ist zuversichtlich. Erich Ratschiler, stellvertretend für den Gemeindenverband anwesend und Bürgermeister von Dorf Tirol, sicherte die Zusammenarbeit der Südtiroler Gemeinden zu, was die Einbeziehung der Kleinbetriebe betrifft. Einige Gemeinden wenden die neuen Bestimmungen bereits an. Dies zeigt, dass die Erleichterungen erforderlich waren. Landtagsabgeordneter Gert Lanz unterstrich die Wichtigkeit der monatlichen Baufortschritte für die Betriebe.
Mehrere Projekte stehen noch für 2019 und vor allem 2020 der Südtiroler Transportstrukturen AG (STA) an. Massimiliano Valle stellte im Rahmen der Versammlung ihr Investitionsprogramm vor und ihr Vorhaben, verstärkt Südtirols Kleinbetriebe zu beauftragen. Fazit des Informationsabends: „Sofern alle Beteiligten an einem Strang ziehen und die Kommunikation untereinander gepflegt wird, stellen diese Erleichterungen auf jeden Fall einen Mehrwert dar“, ist Haller überzeugt.
Da in den nächsten Wochen viele Arbeitnehmende aus dem Gastgewerbe ihre Saisonarbeit beenden, verlängern die Arbeitsvermittlungszentren ihre Öffnungszeiten.
In den nächsten Wochen werden wieder viele Arbeitnehmende im Gastgewerbe ihre Saisonarbeit beenden. Die Arbeitsvermittlungszentren bieten daher in der Woche vom 4. bis 8. November verlängerte Öffnungszeiten an. Die Arbeitsvermittlungszentren Bozen, Meran, Brixen und Neumarkt werden täglich von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet sein. In Bozen und Meran werden ab 7.30 Uhr Vormerknummern ausgeteilt, um so eine geordnete Abwicklung der Einschreibungen zu gewährleisten.
Der Arbeitsservice weist auf folgende Abläufe hin:
Alle Personen, die bereits ein offenes Arbeitslosengeldgesuch aus der vorhergehenden Saison verfügen und weniger als sechs Monate gearbeitet haben, müssen nicht ins Arbeitsvermittlungszentrum kommen, selbst wenn ein neuer Antrag um Arbeitslosengeld gestellt wird.
Wer hingegen zum ersten Mal ein Gesuch um Arbeitslosengeld stellt oder in der Saison länger als sechs Monate gearbeitet hat, muss zuerst den Antrag um das Arbeitslosengeld Naspi stellen (online über das INPS/NISF oder über ein Patronat) und dann innerhalb von 15 Tagen ins Arbeitsvermittlungszentrum kommen, um die Leistungsvereinbarung zu unterschreiben und damit die Arbeitslosigkeit zu bestätigen. Dafür sind ein Erkennungsdokument und für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
LPA/jw
Die besten KFZ Werkstätten Südtirols und Alperia schauen gemeinsam in die Zukunft, wenn es um das Thema E-Mobilität geht.
Die Zukunft der Mobilität kann noch nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Fakt ist aber, dass die Autobranche eine Revolution im Bereich der E-Autos feiert. Die Zulassungszahlen verdoppeln sich von Jahr zu Jahr und so ist es wichtig, diese Entwicklung stets im Auge zu behalten und die Chancen, die damit zusammenhängen, aktiv zu nutzen. Kürzlich fand ein Treffen zwischen Vertretern der Alperia und des SAG (Südtiroler Auto-Gewerbe), wo man das Thema konkret vertiefte.
Es liegt auf der Hand, dass Südtirols Energielieferant Alperia und die Blauschild Mitgliedsbetriebe zusammenarbeiten, weil beide die Zukunft des Elektroautos direkt betreffen wird. Es gilt einerseits die Ladeinfrastrukturen im Öffentlichen zu garantieren und den Gewerbetreibenden oder Privaten zur Verfügung zu stellen, sowie andererseits die KFZ Betriebe mittels Schulungsprogrammen auf die neuen Herausforderungen, welche Elektroautos mit sich bringen, gut vorzubereiten.
Gemeinsam will man auch die Bevölkerung sensibilisieren und somit selbst einen Beitrag zum guten Gelingen leisten. Wenn morgen bis zu 30% der Autos in Südtirol mit erneuerbarer Energie der Alperia gespeist sind, schließt sich ein wichtiger Kreislauf zum Wohle der Umwelt. Südtirol muss sich auf die E-Mobilität vorbereiten und bereits jetzt die richtigen Weichen stellen, sind sich Alperia und SAG einig.
Änderungsantrag vom Abg. Peter Faistnauer, um die Tätigkeit “Urlaub auf dem Bauernhof” zu beschränken: “Die landwirtschaftliche Tätigkeit muss natürlich weiterhin im Vordergrund stehen.”
Das neue Gesetz “Raum und Landschaft” befasst sich im Artikel 37 mit “Bauen im landwirtschaftlichen Grün”. Laut der Landesregierung sollen für das Wohnen künftig 1500 m3 verbaut werden dürfen, unabhängig von der Nutzung für den Betriebsleiter und dem Hofübergeber.
Erfahrungsgemäß werden hierfür je nach Familiengröße zwischen 800m3 und 1000m3 benötigt. Im alten Raumordnungsgesetz durfte man am geschlossen Hof nur max. 1000m3 verbauen, bei der Tätigkeit von Urlaub auf dem Bauernhof zusätzlich 250m3.
Aus diesem Grund hat der Team K-Abgeordnete Peter Faistnauer im 2. Gesetzgebungsausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, dass künftigmax. 600m3 für die Tätigkeit Urlaub auf dem Bauernhof genutzt werden dürfen. Die landwirtschaftliche Tätigkeit muss natürlich weiterhin im Vordergrund stehen. Diesbezüglich hatte sich der Abgeordnete Paul Köllensperger bereits in der letzten Legislaturperiode eingesetzt.
Mit dem neuen Gesetz hingegen werden nun die Schleusen mit beiden Händen geöffnet, theoretisch könnten künftig die gesamten 1500m3 für Urlaub auf dem Bauernhof verwendet werden, wenn der Hofbesitzer eine andere Wohnung besitzt und den Hof gekauft hat, um 100% Urlaub auf dem Bauernhof anzubieten. Dies kann nie im Sinne des Erhaltes unserer kleinstrukturierten, geschlossenen Höfe sein. Der Druck von Seiten außerlandwirtschaftlicher Investoren wird so unnötigerweise massiv erhöht werden. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, hier regulativ einzugreifen, ansonsten sind viele Betriebe schutzlos der Gier von Spekulanten ausgeliefert.
Im zweiten Gesetzgebungsausschuss des Landtags werden heute die Änderungsvorschläge des Gesetzes „Raum und Landschaft“ – vorgebracht von Landesrätin Kuenzer – diskutiert.
Die Grüne Fraktion hat bei dieser Gelegenheit einen Änderungsvorschlag präsentiert, der vorsieht, dass auch mit dem neuen Gesetz in den Gemeindebaukommissionen „beide Geschlechter vertreten sein müssen“.
Im (noch) gültigen Raumordnungsgesetz wurde dank des Gleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2010 die Vertretung sowohl von Männern als auch von Frauen in den Baukommissionen garantiert. Doch seit der Verabschiedung des neuen „Raum und Landschaft“-Gesetzes waren die Uhren wieder auf null gestellt. So gesehen war es nur folgerichtig, dass der Gesetzgebungsausschuss dem Grünen Antrag zugestimmt hat. Auf diese Weise ist die Präsenz von Frauen in jenen Kommissionen, die sich mit der Gestaltung unseres Landes auseinandersetzen, aufs Neue gesichert.
Eine „angemessene“ Vertretung – also zumindest 30% Frauenanteil – kam leider nicht zustande. Nur Riccardo Dello Sbarba, Magdalena Amhof und Sandro Repetto stimmten für den Wortlaut “angemessene Vertretung der Geschlechter“ im Gesetzestext. Franz Locher, Manfred Vallazza, Andreas Leiter Reber und Helmut Tauber stimmten dagegen, Peter Faistnauer enthielt sich. „Ich bin sehr froh, dass auch in Zukunft Frauen in den Baukommissionen vertreten sein müssen. Zwar hatte ich gehofft, eine „angemessene Vertretung“ zu erreichen, aber anscheinend ist die Zeit noch nicht reif dafür. Zum Glück haben Grüne und Frauen einen langen Atem und bleiben dran“, so eine zufriedene und hoffnungsvolle Brigitte Foppa.
Bozen, 31.10.2019
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Nella seconda commissione legislativa provinciale è in discussione oggi la proposta di riforma della legge “Territorio e paesaggio” presentata dall’assessora Kuenzer.
Il Gruppo Verde ha presentato questa mattina un emendamento per garantire che anche in questa nuova legge nelle commissioni edilizie comunali venga mantenuta la rappresentanza di entrambi i generi.
Nella legge attualmente in vigore, grazie a quella per le pari opportunità del 2010, la rappresentanza di genere è garantita, ma con la legge “Territorio e paesaggio” approvata nel 2018 si rischiava di ripartire da 0. Per fortuna però oggi la commissione ha approvato all’unanimità l’emendamento verde e così la presenza delle donne in commissioni che decidono la forma del nostro territorio è di nuovo assicurata.
Per una rappresentanza che sia “adeguata”, cioè almeno il 30%, i tempi invece non sono ancora maturi. Solo Riccardo Dello Sbarba, Magdalena Amhof e Sandro Repetto hanno votato a favore dell’inserimento nell’articolo delle parole “rappresentanza adeguata”. Franz Locher, Manfred Vallazza, Andreas Leiter Reber e Helmut Tauber hanno votato contro mentre Peter Faistnauer si è astenuto. “Sono felice che siamo riusciti a mantenere la rappresentanza delle donne in queste commissioni. Avevo sperato che potessimo arrivare fino a una “rappresentanza adeguata”, ma si vede che per questo i tempi non sono ancora maturi. Per fortuna i Verdi e le donne hanno il fiato lungo e non mollano” conclude soddisfatta e speranzosa Brigitte Foppa.
Bolzano, 31/10/2019
Consiglieri provinciali
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Dr. Schär aus Burgstall zählt zu den familienfreundlichen Betrieben in Südtirol. Land und Handelskammer fördern Arbeitgeber, die bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützend tätig sind.
Immer mehr Arbeitgeber beschreiten den konsequenten Weg in Richtung Familienfreundlichkeit. Über das Managementinstrument des Audit familieundberuf werden sie dabei professionell von Auditoren begleitet, um schließlich gemeinsam mit den Mitarbeitenden Maßnahmen für eine ausgewogene Work-Life-Balance umzusetzen. Mit dem Hersteller glutenfreier Nahrungsmittel Dr. Schär aus Burgstall hat heute (30. Oktober) ein weiterer Arbeitgeber das Zertifikat zum Abschluss des Dialogverfahrens des Audit familieundberuf erhalten. Südtirolweit sind es damit vier Betriebe, die über eine familienorientierte Personalpolitik ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern.
"Mit Dr. Schär haben wir einen Betrieb in den Reihen familienfreundlicher Arbeitgeber, der sich der Bedeutung des Themas der Vereinbarkeit und der Familienfreundlichkeit bewusst ist", freut sich Familienlandesrätin Waltraud Deeg, die gemeinsam mit Handelskammerpräsident Michl Ebner der Geschäftsführung das Zertifikat für das Dialogverfahren des Audit familieundberuf überreicht hat. "Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss noch stärker sensibilisiert werden. Dabei ist ein Vorzeigebetrieb wie Dr. Schär wichtig und ich wünsche mir, dass er viele Nachahmer finden möge", hob Ebner hervor. Für einen Betrieb sei nicht die Firmengröße entscheidend, sondern vielmehr die Geschwindigkeit sich unterschiedlichen Anforderungen und Wünschen des Marktes anzupassen. Die Zertifizierung habe eine Ausstrahlung auf andere Betriebe, die vor allem in Zeiten des drohenden Fachkräftemangels um die besten Mitarbeiter buhlen.
Für Ulrich Ladurner, Präsident der Dr. Schär, habe ein Unternehmen immer auch eine soziale Verantwortung. Beruf und Familie und deren Vereinbarkeit seien dabei ein entscheidendes Thema, das für die Führungskräfte seines Betriebes auch künftig von großer Bedeutung sei. Laut Geschäftsführer Richard Stampfl sei die Absolvierung des Audits "familieundberuf" ein logischer Weg gewesen, handle es sich bei Dr. Schär um ein Familienunternehmen aus Überzeugung. "Der faire und zukunftsorientierte Umgang mit unseren Mitarbeitern, unseren Partnern und vor allem unseren Konsumenten ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur", lautet einer der Leitsprüche des Unternehmens. Zu den familienfreundlichen Maßnahmen zählen unter anderem eine Betriebskita, aber auch Maßnahmen im Bereich der Krankenversicherung der Mitarbeiter und ihrer Kinder sowie der Verbesserung der rentenmäßigen Absicherung, berichtet Personalleiter Herbert Spechtenhauser. Seit dem Jahr 2009 befindet sich Dr. Schär auf dem Weg in Richtung zertifiziert familienfreundliches Unternehmen. Nach den Re-Auditierungen (Optimierung und Konsolidierung) in den Jahren 2014 und 2017, wurden nun mit dem abgeschlossenen Dialogverfahren alle momentan in Südtirol angebotenen Stufen bestiegen.
Audit familieundberuf: Für große, aber auch kleine und mittlere Arbeitgeber
"Das Ziel dieses Prozesses ist es, Familienfreundlichkeit als Teil der Unternehmenskultur zu etablieren, bei der lebensphasenbewusste Maßnahmen von und mit den Mitarbeitern entwickelt, umgesetzt und jeden Tag mit Leben gefüllt werden" fasst Landesrätin Deeg den Weg des Audits zusammen. Es sei lobenswert, wenn dieser Weg von großen Arbeitgebern wie Dr. Schär eingeschlagen werde, doch biete das Audit auch Chancen und Möglichkeiten für mittlere und kleine Arbeitgeber, sagte Landesrätin Deeg. Das Land Südtirol und die Handelskammer unterstützen dabei und stellen interessierten Arbeitgebern fachkompetente Auditoren zur Seite. Zu diesen zählt auch Elisabetta Bertocci, die in den vergangenen Jahren Dr. Schär begleitet und gemeinsam mit einer internen Arbeitsgruppe an Maßnahmen gearbeitet hat. "Der Betrieb strahlt eine sehr gute Stimmung aus, die Mitarbeiter sagen, sie fühlen sich wohl – und das glaubt man ihnen", betonte die Auditorin.
Dr. Schär hat seit 1981 seinen Hauptsitz in Burgstall, dort sind 289 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, 90 in der Produktion beschäftigt. Dort findet man den Verwaltungssitz, aber auch ein Produktionswerk für glutenfreies Brot, Brotersatzprodukte und eiweisarme Lebensmittel. Im Werk in Leifers, wo 3 Verwaltungsmitarbeiter und 62 Angestellte in der Produktion tätig sind, hingegen werden Brötchen, Pizzaböden, Wraps und Piadina produziert. Insgesamt beschäftigt Dr. Schär in Italien (neben Burgstall und Leifers gibt es ein Werk in Borgo Valsugana sowie ein Forschungszentrum in Triest) 636 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weltweit arbeiten 1392 Mitarbeitende in 17 Standorten, die auf elf Länder (neben Italien auch in Österreich, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien, den USA, Russland, Argentinien, Brasilien und Türkei) aufgeteilt sind.
Weitere Informationen zum Audit familieundberuf gibt es auf den Familienseiten des Landes unter www.provinz.bz.it/audit.
LPA/ck
Die Tagessatzgestaltung der Seniorenwohnheime für das kommende Jahr und die Mehrkosten fürs Personal aufgrund der bereichsübergreifenden Kollektivvertragsverhandlungen (BÜKV) waren zentrales Thema der Informationstagung des Verbandes der Seniorenwohnheime (VdS) am heutigen Mittwoch in Bozen. Außerdem wurden die Qualitätssiegel RQA an sechs Strukturen vergeben.
Die Berechnung der Tagessätze in den Seniorenwohnheimen ist grundsätzlich gleich geblieben wie in den letzten Jahren. Die Kosten werden über einen Einheitsbetrag (aus dem Pflegefond) und einem Grundtarif (zu Lasten des Heimbewohners) finanziert. „Das System hat sich bewährt und bringt für alle Beteiligten Klarheit und Sicherheit,“ so VdS- Präsident Moritz Schwienbacher. Aufgrund der bereichsübergreifenden Kollektivvertragsverhandlungen (BÜKV) 2019, 2020 und 2021 wird es in den kommenden Jahren jedoch zu einer Erhöhung der Personalkosten kommen. Nachdem noch kein definitives Verhandlungsergebnis vorliegt, aber die Budgetplanung für die Seniorenwohnheime jetzt ansteht, hat der VdS im Vorfeld der Tagung mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrätin Waltraud Deeg die Aufteilung der Finanzierung der Mehrkosten besprochen:
Im Rahmen der Informationsveranstaltung informierte auch die Kaufgenossenschaft Emporium die Mitglieder des VdS über das Beratungsangebot zum Thema Ausschreibungen. Zudem erklärte Dr. Thomas Mathà und Dr. Samantha Illmer von der Agentur AOV das Vertragsmodell Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP).
Weitere Auskünfte erteilt der Verband der Seniorenwohnheime Südtirols. Ansprechpartner Präsident Moritz Schwienbacher, Tel. 391 3730495, E-Mail: schwienbacher@vds-suedtirol.it oder Direktor Oswald Mair, Tel. 348 8205424, E-Mail: mair@vds-suedtirol.it
Sechs Seniorenwohnheime mit Qualitätssiegel ausgezeichnet
Am heutigen Informationstag des VdS wurde das Qualitätssiegel RQA an sechs Strukturen verliehen: dem Seniorenwohnheim Annenberg in Latsch, dem Alten- und Pflegeheim St. Anna in Tramin, dem Jesuheim - Stiftung St. Elisabeth in Girlan, dem Seniorenheim Peter Paul Schrott in Deutschnofen, dem Seniorenwohnheim St. Zeno in Naturns und der Stiftung Hans Messerschmied Ö.B.P.B. in Innichen.
Das Qualitätssiegel RQA Südtirol – Alto Adige ist mittlerweile ein fixer Bestandteil in den Südtiroler Seniorenwohnheimen. Im Jahr 2012 startete das „Projekt RQA“ mit einigen wenigen Pilotheimen, nun dürfen sich bereits mehr als 40 Seniorenwohnheime stolze Besitzer des Siegels nennen.
Das Qualitätssiegel RQA ist ein Nachweis gelebter Qualität und ein hervorragendes Instrument um die Organisationsentwicklung im Heim zu fördern. Alle relevanten Qualitätskriterien in der Altenarbeit – kurz RQA – wurden in den prämierten Strukturen genauestens überprüft: wie unter anderem die Konzept- und Strategiearbeit, die Netzwerkarbeit, die Mitarbeiterführung und das bewohnerorientierte Arbeiten.
Das Siegel, welches eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren hat, ist den Eigenheiten der Südtiroler Seniorenwohnheime angepasst und garantiert als „Qualitätssiegel RQA Südtirol – Alto Adige“ den Heimen mehr Effizienz und Sicherheit in Pflege- und Betreuungsprozessen. Im Sinne eines Qualitätsmanagementsystems bietet das Siegel die Möglichkeit einer visionären, nachhaltigen Seniorenbetreuung ganz nach den Prinzipien einer immerfort „lernenden Organisation“.
VdS-Präsident Moritz Schwienbacher dankte den Verantwortlichen und MitarbeiterInnen der prämierten Heime für ihren Einsatz und für die Bereitschaft zur kontinuierlichen Verbesserung interner Abläufe und Prozesse. „Zu wissen, eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu bieten, motiviert noch besser zu werden“, so Präsident Schwienbacher.
Die Direktion des Amtes für Naturparke in der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung soll über ein Auswahlverfahren besetzt werden. Die Bewerbungsfrist endet am 29. November 2019.
Die Landesverwaltung hat ein Auswahlverfahren für die Ernennung zur Direktorin oder zum Direktor des Amtes für Naturparke in der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung angesetzt. Das Verfahren ist im heutigen Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol Nr. 44 (30. Oktober 2019) veröffentlicht.
Interessierte, welche die Voraussetzungen erfüllen, können bis 29. November 2019 (24 Uhr) im Organisationsamt (organisation@provinz.bz.it) um Teilnahme ansuchen. Informationen zum Auswahlverfahren gibt es auf der Internetseite der Landesverwaltung zum Thema Personal im Bereich Auswahlverfahren für Führungskräfte.
Info: www.provinz.bz.it/personal
LPA/jw
Fachkräfte sorgen für Wohlstand und Lebensqualität, Beschäftigung und Wachstum sowie Innovation. Davon sind Land und Sozialpartner überzeugt. LR Achammer hat eine Fachkräfteoffensive lanciert.
Die Sozialpartner sowie die Experten aus Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Handelskammer Bozen und Forschung sind sich einig: Fachkräftemangel hat verschiedene Ursachen. Und angesichts der demografischen Entwicklung wird er sich verschärfen. Bis 2035 rechnet das Landesamt für Arbeitsmarktbeobachtung mit einem fehlenden Arbeitskräftepotenzial von 20.000 bis zu maximal 60.000 Personen. Benachteiligt sei hier vorerst vor allem die westliche Landeshälfte, doch im lauf der nächsten 16 Jahre werde es auch die östliche treffen.
Fachkräfte als ausschlaggebender Wirtschaftsfaktor
Unter dem Schlagwort "Attraktivität.Arbeitsplatz.Südtirol" hat heute (30. Oktober) Landesrat Philipp Achammer zu einer Auftaktveranstaltung geladen. Fachexperten legten zunächst den Status quo zum Thema Fachkräftemangel in Südtirol dar. Danach sammelten die Sozialpartner Ergebnisse zur Sicherung von Fachkräften - gemeinsam mit den Vertretern jener Institutionen, die sich mit Arbeit, Ausbildung und Beratung befassen, sowie mit Vertretern des Wirtschaftsforschungsinstituts Wifo der Handelskammer und der Europäischen Akademie Eurac. Nun sind Folgetreffen und Workshops vorgesehen, an dessen Ende im kommenden Frühjahr ein Strategiepapier stehen soll. Landesrat Philipp Achammer fürchtet, dass "ein um sich greifender Fachkräftemangel zu einer Wachstumsbremse unserer Wirtschaft werden könnte." Es sei entscheidend, "schon heute aktiv gegenzusteuern, ein Paket zu schnüren, um mit einer starken Basis an Fachkräften auch die zukünftigen Anforderungen stemmen zu können."
Derzeit gibt es in Südtirol zwar keinen flächendeckenden Fachkräftemangel. Dennoch klagen Unternehmen und Betriebe in bestimmten Branchen schon jetzt, offene Stellen nicht mit geeigneten Fachkräften besetzen zu können. Über regelmäßige Schwierigkeiten darüber klagt bereits ein Drittel aller 1700 befragten Unternehmen - das zeigt die Wifo-Studie (2019) „Fachkräfte gesucht? Die Sicht der Unternehmen“. Besonders Betriebe mit zehn bis zu 49 Beschäftigten spüren den Fachkräftemangel, und dies vor allem im Gastgewerbe, in landwirtschaftlichen Genossenschaften und im Baugewerbe. Hier spricht man von "verfestigtem Fachkräftemangel". Auch größere Unternehmen fürchten eine Entwicklungshemmnis durch Fachkräftemangel.
Laut Handelskammerpräsident Michl Ebner ist es wichtig, dass die Südtiroler Unternehmen schon jetzt daran arbeiten, als Arbeitgeber attraktiv zu sein: "So können Arbeitgeber attraktiver werden, indem sie flexible Arbeitszeitmodelle, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine Entlohnung anbieten, die die Leistung stärker honoriert. Diese Maßnahmen werden umso wichtiger, je weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.“
Das geplante Strategiepapier sieht in mehreren Handlungsfeldern ein Maßnahmenbündel aus mehreren Maßnahmen vor. Es schlüsselt quantitative wie qualitative Fragen auf. In erster Linie sollen die bestehenden Potenziale am Südtiroler Arbeitsmarkt ausgeschöpft werden.
Es braucht Maßnahmen, wie man die Erwerbstätigenquote von 79 Prozent steigern, den passenden Job für jede Person finden und Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland und dem Nicht-EU-Raum für Südtirol gewinnen kann. Aber es geht auch darum, qualifizierte Südtiroler Fachkräfte aus dem Ausland zurückzuholen. Auch sollen Unternehmen in Fragen der Personalsuche und -entwicklung unterstützt werden.
Ergänzt werden diese Bemühungen von ineinandergreifenden Maßnahmen in Ausbildung, Qualität der Arbeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zugleich ist es ein wichtiges Ziel, die Berufsausbildung weiter aufzuwerten. Schon jetzt fehlen am Arbeitsmarkt vor allem Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufsgruppen mit handwerklicher Ausbildung.
LPA/gst
Die Landesregierung hat gestern die Voraussetzungen geschaffen, dass Fachhochschüler der Claudiana weiterhin den Mensadienst des Krankenhauses Bozen nutzen können.
Claudiana-Studierende sollen auch in Zukunft den Mensadienst des Krankenhauses Bozen nutzen dürfen. Eine Voraussetzung dazu hat die Landesregierung gestern (29. Oktober) geschaffen. Auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer hat sie die Vertragsvereinbarung genehmigt, auf deren Grundlage das Land einen Teil der Verpflegungskosten übernimmt und die Studierenden dadurch finanziell entlastet. Das Menü der Krankenhausmensa kostet 9,79 Euro je Mahlzeit. Davon übernimmt das Land 5,37 Euro pro Mahlzeit, so dass die Studierenden für ein volles Menü nur mehr 4,42 Euro bezahlen.
Wie Landesrat Achammer informiert, unterstützt das Land Südtirol Studierende in Südtirol über unterschiedliche Maßnahmen: "Eine davon ist der Mensadienst, für dessen Nutzung eigene Richtlinien gelten. Da die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe im Unterschied zu den Universitätssitzen in Bozen und Brixen über keine Mensa verfügt, ermöglichen wir den Claudiana-Studierenden den Zugang zur Krankenhaus-Mensa."
12.500 Essen pro Bildungsjahr
Seit 2017 können Studierende der Claudiana die Krankenhausmensa nutzen. Die entsprechenden Abkommen zwischen Landesfachhochschule und Sanitätsbetrieb sowie zwischen Land und Claudiana laufen mit Ende Oktober 2019 aus. Die Landesregierung hat daher gestren einen neuen Vertragsentwurf genehmigt, die Unterzeichnung des Vertrags ermächtigt und für das akademische Jahr 2019/20 67.000 Euro zweckgebunden.
Die Zweckbindung erfolgt auf der Grundlage der Studierendenanzahl von 750 und der Erfahrungswerte. Demnach dürften im Bildungsjahr 2019/20 etwa 12.500 Essen verabreicht werden.
LPA/jw