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Dienstag, 26 Mai 2020 15:00

Willkürliche INPS?

Prad/Südtirol - Seit Jänner 2020, also noch vor der Corona-Zeit, laufen bei einer Dienstleistung der INPS die Uhren anders: Beim Lohnausgleich für die Winterzeit 2019/2020 erkennt die INPS plötzlich vieles nicht mehr an. Willkürlich, sagen Unternehmer.

von Erwin Bernhart

Dem Jungunternehmer, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, ärgert die Sache. Vor allem, weil sie nicht nachvollziehbar ist und weil sie ein finanzielles Loch aufreißt. Der Jungunternehmer, mit dem der Vinschgerwind gesprochen hat, sei als Beispiel für die rund 2.200 Betriebe in Südtirol genannt, die sich über die neue Gepflogenheiten bei der INPS maßlos ärgern. Denn es geht in Südtirol insgesamt um Millionen von Euro, die von den Betrieben zu zahlen sind. Bisher konnte dieses Lohnausgleichsgeld mit der INPS abgerechnet werden. Die Zeit von Corona kommt da noch erschwerend dazu.
Worum es geht? Die Betriebe zahlen, je nach Betriebsgröße und Kategorie, Beiträge an die INPS. Ein Teil der Rückleistungen der INPS besteht darin, dass die Arbeitsausfälle in den Wintermonaten abgerechnet werden können. Die Arbeiter können aufgrund der Minustemperaturen, der Wetterlagen usw. nicht auf Montage und werden vom Betrieb in den Lohnausgleich geschickt. Den Lohn zahlt der Arbeitgeber zum jeweils vorgesehenen Prozentsatz weiter. Der Betrieb reicht den bis ins Detail begründeten Bericht über die Arbeitsausfälle an das INPS ein und, bei Annahme desselben, kann der Betrieb dann die Kosten über die Beiträge und Lohnnebenkosten mit der INPS abrechnen. Bisher hat das System gut funktioniert, sagt der Unternehmer. Bis ab heurigen Jänner die Ansuchen nicht mehr in Bozen sondern in Trient behandelt werden. Das INPS wurde zentralistischer. Und von da an beginnen die Probleme. Denn die Stelle in Trient hat wohl nicht nur sprachliche Probleme (die Ansuchen werden in Südtirol größtenteils in deutscher Sprache verfasst), sondern ist wohl auch auf akribischen Sparkurs getrimmt worden. Denn entgegen der gängigen Praxis hat das INPS für heuer viele Ansuchen abgelehnt bzw. abgewiesen. „Zum Teil wurden willkürlich Tage gestrichen. Für uns nicht nachvollziehbar. An anderen Tagen hätte man laut INPS für drei Stunden am vormittag arbeiten können“, sagt der Jungunternehmer. Die Kosten für diese nicht anerkannten Tage bleiben am Betreib hängen, Lohn plus Lohnnebenkosten, obwohl eben nicht gearbeitet werden konnte. Das könne es nicht sein. In seinem Betrieb mache das rund 30.000 Euro aus.
Der Unternehmerverband und der lvh sind auf Landesebene in Alarmzustand. Bislang scheint das Problem bis in die Politik noch nicht vorgedrungen zu sein.

Montag, 11 Mai 2020 13:35

Rom Info ins Tal

von Albrecht Plangger - Der „Südtiroler Weg“ bei der Bewältigung der Corona-Krise samt vorzeitiger Öffnung von Einzelhandelsgeschäften, Bars und Gastronomiebetrieben wird in Rom von meinen Kollegen kaum angefeindet, im Gegenteil man befürwortet die Initiative und erwartet sich Rückschlüsse, wie dieser „Feldversuch“ bei diesen „10 Hanseln“ im Norden wohl ausgeht. Die Provinz Trient hat den Virus noch weit weniger im Griff als wir in Bozen und tut daher bei diesem Weg nicht mit. Trient bildet somit eine natürliche Barriere zum übrigen Staatsgebiet. Ansonsten bildet die Grenze in Taufers im Münstertal, am Reschen sowie die verschneiten Dolomitenpässe und der Totalstillstand im Tourismus eine weitere Barriere. Rom lässt Bozen walten, aber wälzt alle Verantwortungen natürlich auf das Land ab und bemüht sich gleichzeitig nicht besonders die Richtlinien für den Covid 19 Arbeitsschutz – mit welchem das gesamtstaatliche Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle INAIL von der Regierung betraut wurde – auszuarbeiten, damit man in nicht gefährdeten Regionen in allen Bereichen zur Normalität zurückkehren kann. So will man natürlich die Südtiroler Initiative untergraben.
In dieser heiklen Phase darf es daher in Südtirol beim Arbeitsschutz kein „Wischi-Waschi“ geben, sondern alle müssen mit den wiedererrungenen Freiheiten sehr diszipliniert umgehen und peinlichst aufpassen, dass ja nichts passiert. Das Land hat Mut gezeigt, der/die Südtiroler/in muss jetzt mehr Verantwortung zeigen als früher: Abstand halten, Masken tragen, soziale Kontakte auf das Notwendigste herunterfahren. Ein „sei gegrüßt viel tausendmal“ aus Entfernung verbunden mit einem Lächeln ist nicht weniger sympathisch als das frühere „Abgebusse“… In Rom haben wir heute die Verabschiedung des „DL convid 19“ auf der Tagesordnung , bei welchem wir überzeugt dagegenstimmen wollen, weil dort die rechtliche Basis der Notdekrete des Ministerpräsidenten ist. Nach diesem Dekret folgt dann das „DL liquidita/imprese“ mit geringen Auswirkungen auf die Südtiroler Wirtschaft und erst Mitte Mai das sog. „DL maggio“, mit welchem 55 Milliarden umverteilt werden sollen, aber auch die Mehrwertssteuererhöhung für 2021 weiter ausgesetzt werden soll.

Montag, 25 Mai 2020 12:34

Citybus Schlanders

Seit Montag, 25. Mai 2020 verkehrt auch der Citybus in Schlanders (Linie 263) wieder laut ursprünglichem Fahrplan. Es gilt weiterhin die Pflicht, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, an den Bahnhöfen und Haltestellen, Mund und Nase zu bedecken und den Sicherheitsabstand zu wahren. Es ist nur eine begrenzte Zahl an Fahrgästen zugelassen, etliche Sitzplätze müssen frei bleiben. Infos: www.suedtirolmobil.info

Montag, 25 Mai 2020 12:33

Rom Info ins Tal

von Albrecht Plangger - Heute ist nun endlich das längst überfällige Gesetzesdekret „DL. Rilancio“ mit 266 Artikeln veröffentlicht worden. Dieses Dekret kommt zuerst in die Abgeordnetenkammer. € 55 Milliarden sollen verteilt werden. Die Mehrwertsteuererhöhung soll für 2021 und Folgejahre ausgesetzt werden, € 19 Milliarden für die Verlängerung der Lohnausgleichskasse, Entlassungsstop für weitere Monate, Förderung Privatschulen, „Bonus“ für Selbständige, Legalisierung der landwirtschaftlichen Arbeiter und der Hausangestellten, Schenkungsbeiträge an die Klein- und Mittelbetriebe (KMU) usw. Jetzt braucht es viel Einsatz und Gespür für das Machbare, damit die Südtiroler Anliegen nicht zu kurz kommen. Was ist mit der Aussetzung des Finanzabkommens in Bezug auf den Beitrag Südtirols zur Staatsschuldentilgung (€ 476 Mio./Jahr), was mit der Neutralitätsklausel (bei weniger Steuereinnahmen im Land auch weniger Beteiligung bei der Staatsschuldentilgung), was ist mit den staatlichen IMU/ICI Nachlässen von April bis Oktober? Kommt der Ausgleich vom Staat z.B. bei den sog. „imbullonati“ bei den Großkraftwerken (Wasserkraft)? Vor diesem Gesetzentwurf müssen wir auch noch das „DL Liquidita/imprese“ und „DL Scuola“ sicherlich über Vertrauensabstimmung über die Bühne bringen. Hoffentlich kriegen wir bald aber eine neue Schulministerin. Diese Azzolina ist sich selbst und der Schule im Wege. Aus der Sicht eines Vinschgers muss die Schule wie in Nauders und Val Müstair im September wieder laufen, ansonsten sind wir in Südtirol schon wieder gezwungen per Landesgesetz einen anderen Weg zu gehen. Auch bei der Schule muss eine Legalisierung her. Wenn der Schulbetrieb in Bergamo noch zu gefährlich ist, und zu wenig Platz in den Schulen ist, so muss das Schulverbot nicht auch bei uns fortbestehen. Wir haben auch Vereinshäuser und Bibliotheken, in die wir ausweichen können, wenn es für die Sicherheit von Lehrern und Schülern mehr Platz braucht. Und bei den Grenzöffnungen solle sich Italien mit Österreich und Deutschland, aber auch mit den kleinen Nachbarn Schweiz, Slowenien und Kroatien – im Sinne einer guten Nachbarschaft – absprechen und gemeinsam vorgehen, nicht einseitig und unabgesprochen wie bisher. Es darf Regionen mit Reisewarnungen geben und solche Regionen, die für den Sommergast ungefährlich sind.

Die Passstraßen sind geräumt und für eine Öffnung vorbereitet. LR Alfreider hat sich von den abschließenden Schneeräumungsarbeiten auf der Passstraße aufs Stilfserjoch ein Bild gemacht.

Mit den Schneeräumungsarbeiten waren die Mitarbeiter des Straßendienstes Vinschgau in den vergangenen Wochen noch auf der höchstgelegenen Passstraßen der Alpen, nämlich jener auf das Stilfserjoch im Einsatz.

Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider hat sich am Freitag, 22. Mai, zusammen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Stilfs Hartwig Tschenett und dem Amtsdirektor des Straßendienstes Vinschgau Stephan Bauer ein Bild von der Situation vor Ort gemacht.

Passstraße aufs Stilfserjoch für Verkehrsöffnung bereit

An der Schneeräumung wurde dieses Jahr laut Alfreider in ganz Südtirol unter strengen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz gearbeitet: "Da derzeit zwischen den Staaten und Regionen noch Reisebeschränkungen gelten, können wir nicht mit Sicherheit sagen, wann die Passstraßen für den Verkehr zwischen den Regionen im Alpenraum geöffnet werden." Die Südtiroler Passtraßen seien aber geräumt und auf Öffnungen vorbereit. Für das Stilfserjoch sei nach derzeitigem Stand eine Öffnung für den 3. Juni geplant, sagt der Mobilitätslanderat: "Es ist dabei besonders wichtig, dass es keine zusätzlichen Risiken für die Südtiroler geben wird. Auf diese Zusicherung der Gesundheitsbehörden warten wir. Wir wissen wie wichtig diese Verkehrsader für den Tourismus ist."

Die Mitarbeiter des Straßendiensts haben schon im April mit der Schneeräumung der Straße auf das auf 2757 Metern Meereshöhe gelegenen Stilfserjoch begonnen. "Dieses Jahr haben wir wegen des epidemiologischen Notstandes etwas später mit der Schneeräumung begonnen und die Arbeiten wurden unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt", erklärt Amtsdirektor Bauer. Bürgermeister Tschenett unterstrich beim Lokalaugenschein die Wichtigkeit der Passstraße für das ganze Vinschgau, denn "mit der Öffnung des Stilfserjoch startet auch die touristische Sommersaison für viele Betriebe. Sie ist eines der beliebtesten Ausflugsziele unserer Gäste."

Wintersperren auf den anderen Pässen

Neben der Wintersperre für das Stilfserjoch sind derzeit noch die Sperren für die Straßen auf das auf 2474 Metern Meereshöhe gelegene Timmelsjoch und den auf 2052 Meter Meereshöhe gelegenen Staller Sattel aufrecht. Sofern die Grenze zu Österreich öffnet, wird die Straße auf beiden Seiten des Timmelsjochs Mitte Juni 2020 geöffnet werden. Auch beim Staller Sattel wird die Wintersperre ab Mitte Juni aufgehoben. Das Penser Joch auf 2211 Meter Meereshöhe ist hingegen seit Kurzem nach der Wintersperre wieder frei befahrbar.

LPA/rc/san

Nun ist es offiziell: Am 17. Juni beginnen an den Schulen die mündlichen Maturaprüfungen mit einem Prüfungsgespräch aus fünf kombinierbaren Teilbereichen. Neu geregelt ist die Abschlussbewertung.

Ab 17. Juni pünktlich um 8.30 Uhr öffnen die Oberschulen italienweit für kurze Zeit ihre Türen: Dann werden die Maturantinnen und Maturanten die Abschlussprüfung an ihren Schulen mündlich ablegen – unter Einhaltung des Abstandsgebots und notwendiger Schutzmaßnahmen. Für Landesrat Philipp Achammer ist es "höchste Zeit, dass nun genau einen Monat vor Prüfungsbeginn endlich Klarheit herrscht." Nun gelte es, "den angehenden Maturantinnen und Maturanten bestmöglich beizustehen, sodass sie zuversichtlich in die mündliche Abschlussprüfung gehen können."

Verschlankte Maturaprüfung

Als Anfang März die Schulen schließen mussten, musste der Unterricht über Nacht auf Fernunterricht umgestellt werden. "Tröpfchenweise", sagt Achammer, "seien Informationen immer wieder durchgesickert." Eine klare Stellungnahme des Unterrichtsministeriums zur konkreten Abwicklung der Maturaprüfung sei aber ausgeblieben. In ihrer gestrigen (16. Mai) Pressekonferenz gab nun Unterrichtsministerin Lucia Azzolina den Ablauf zur diesjährigen Maturaprüfung bekannt.

Die "verschlankte" Maturaprüfung werden sechs Lehrpersonen des jeweiligen Klassenrates im Rahmen eines rund einstündigen Kolloquiums mit der Prüfungskandidatin oder dem Kandidaten abnehmen. Extern berufen wird lediglich die Prüfungspräsidentin oder der -präsident. Landesrat Daniel Alfreider beruhigt: "Die internen Prüfer kennen ihre Schülerinnen und Schüler. Sie wissen, welche Lerninhalte trotz Corona-Krise im Fernunterricht vermittelt werden konnten." Alfreider ist überzeugt, dass die Maturaprüfung trotz Corona "nicht an Seriosität" verlieren werde.

Ablauf der Maturaprüfung

Das mündliche Prüfungsgespräch umfasst mehrere Teilbereiche, die miteinander kombiniert werden können. Es beginnt mit einer Diskussion zu einer Aufgabenstellung aus den ursprünglich für die zweite schriftliche Prüfung vorgesehenen schultypischen Fächern. Will heißen: Die betreffenden Lehrpersonen legen innerhalb 1. Juni die entsprechende Aufgabenstellung fest und weisen diese den einzelnen Schülerinnen und Schüler zu. Anschließend übermitteln die Schüler ihre schriftliche Ausarbeitung zur jeweiligen Themenstellung innerhalb 13. Juni an die Mitglieder der Prüfungskommission. Bei dieser Ausarbeitung handelt es sich nicht um eine Fach-, sondern um eine Art "Ersatzarbeit" für die zweite schriftliche Prüfung.

Prüfungsgespräch: Verschiedene Teilbereiche kombinierbar

In einem weiteren Prüfungsteil geht es um die "Diskussion eines kurzen Textes oder Textausschnittes" aus den Fachbereichen Deutsch und Italienisch. Auch müssen die Kandidaten – ausgehend von einem von der Kommission gewählten Impulsmaterial – die Fähigkeit unter Beweis stellen, dass sie fächerübergreifend zu denken bzw. zu argumentieren vermögen.

Ein weiterer Teil des Prüfungsgesprächs beinhaltet persönliche Berufserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, beispielsweise im Rahmen der Schulpraktika ab der dritten Klasse Oberstufe. Sie fallen in den Bereich "Übergreifende Kompetenzen und Orientierung" (vormals "Schule-Arbeitswelt / Alternanza Scuola Lavoro"). Der Bereich "Politische Bildung und Bürgerkunde" wird ebenfalls im Rahmen der mündlichen Prüfung thematisiert.

Abschlussbewertung mit neugeregelter Punktevergabe

Neu geregelt wurde die Punktevergabe. Die Gewichtung der Abschlussbewertung liege bei der diesjährigen Maturaprüfung weniger auf dem mündlichen Prüfungsgespräch, sagt Landesrat Giuliano Vettorato. Das komme insbesondere jenen Schülerinnen und Schülern zugute, "die sich coronabedingt mit der Vorbereitung im Fernunterricht schwer getan haben". Für das mündliche Prüfungsgespräch gibt es bis zu maximal 40 Punkte. Maximal 60 Punkte gibt es für das Schulguthaben, das man über die letzten Schuljahre hinweg ansammeln konnte. Die bereits vergebenen Punkte für die 3. und die 4. Klasse werden von der Schule entsprechend umgerechnet.

Bildungsdirektionen werden informieren

Landesrat Achammer teilt mit, "dass die Bildungsdirektionen in den nächsten Tagen mittels eines Rundschreibens die einzelnen Schulen ausführlich über Ablauf, Bewertungsrichtlinien, aber auch über Sicherheits- und Schutzrichtlinien informieren werden." Für alle Betroffenen sei wichtig, nach wochenlanger Ungewissheit jetzt endlich Klarheit zur Maturaprüfung zu haben und das letzte Monat für eine bestmögliche Prüfungsvorbereitung nutzen zu können.

LPA/gst

Neustart heißt es am 18. Mai für die Autoschulen in Südtirol. Ab 25. Mai bietet auch die Landesprüfstelle für Fahrzeuge wieder die Hauptuntersuchung und andere Dienste zu Fahrzeugen an.

Am Montag (18. Mai) öffnen die Autoschulen in Südtirol wieder ihre Tore. Die Vertreter der Autoschulen mit Ulrich Focherini an der Spitze bestätigten gestern (14. Mai) gegenüber Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider, dass die Vorbereitungen dafür auf Hochtouren laufen. 

Vorbreitungen für Führerscheinprüfungen 

"Damit  gibt es gerade für die Jugendlichen, die gern unterwegs sind und für die der Lockdown sicher eine große Herausforderung war, zumindest wieder eine neue Perspektive - viele warten schon darauf, endlich ihren Führerschein machen zu können", sagte Alfreider.

In einem ersten Schritt sind die Autoschulen für Information, Beratung und Anmeldung zu den Prüfungen geöffnet. Der Unterricht zur Prüfungsvorbreitung startet dann ab 25. Mai. Für das Datum der ersten Prüfungen müssen noch die entsprechenden Protokolle des Ministeriums für Transport und Infrastrukturen in Rom abgewartet werden.

Anpassungen für den Gesundheitsschutz

Das Führerscheinamt des Landes, über das 2019 isngesamt 21.684 Führerschienprüfungen abgewickelt wurden, bereitet derzeit alles für einen zügigen Start der Prüfungen vor. Zum Schutz vor dem neuartigen Coronavirus für Prüflinge, Prüfende und Mitarbeiter der Autoschulen ist eine ganze Reihe organisatorischer Anpassungen nötig. Für die Prüfungen selbst werden die Vorgaben des neuen Landesgesetzes vom 7. Mai gelten. Demnach müssen die Prüflinge einen Meter Abstand voneinander halten sowie Mund- und Nasenschutz tragen.

Auch der Prüfungssaal im Zentrum für Fahrzeugüberprüfungen in Bozen wird getrennte Zuänge haben. Die Plätze für die Theorieprüfungen werden besonders gereinigt und desinfiziert. Auch auf die nötigen Abstände wird geachtet. Jeder Prüfungskandidat bekommt eigens ein Handout mit allen Anweisungen zum Gesundheitschutz.

Ab 25. Mai können auch die Kandidaten, die die Prüfung privat ablegen, die Prüfungsvormerkung bei den Schaltern der Landesabteilung Mobilität machen.

"Das Führerschienamt ist weiter im Kontakt mit dem Transportministerium, damit die Prüfungen ehestmöglich starten können und trifft derweil alle notwendigen Vorbereitungen", unterreicht Alfreider.

Ab 25. Mai wieder Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge

Nach den von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen der Covid-19-Beschränkungen und der jüngsten Anweisungen des italienischen Transportministeriums nimmt auch die Landesprüfstelle für Fahrzeuge ihre Tätigkeit schrittweise wieder auf.

So können ab Montag, 25. Mai, Kraftomnibusse und Lastkraftwagen sowie deren Anhänger bei der Landesprüfstelle zur Durchführung der Hauptuntersuchung vorgefahren werden, sofern die Fahrzeughalter bereits über eine entsprechende Vormerkung verfügen.

Auch die Abnahmetätigkeit wird wieder aufgenommen werden, allerdings vorerst nur für Abnahmen, die als dringlich eingestuft sind, wie zum Beispiel jene, die Nutzfahrzeuge betreffen, oder welche für die Erstzulassung von Fahrzeugen Voraussetzung sind.

Die dazu notwendigen Vormerkungen können bei den ermächtigten Autoagenturen beantragt werden.

LPA/san

Günstige Klima- und Umweltbedingungen führen heuer zu außergewöhnlich großer Blütenproduktion in den Wäldern, speziell bei Fichten. Schuler: "Guter Zeitpunkt zur Verjüngung der geplagten Wälder."

In weiten Teilen des Landes steigen derzeit aus den Wäldern, insbesondere Fichtenwäldern, riesige gelbliche Staubwolken auf: Es ist der Blütenpollen der Fichten, mit 61 Prozent die meist vertretene Baumart in Südtirols Wäldern. Günstige Klima- und Umweltbedingungen haben heuer zu einer außergewöhnlich großen Pollenproduktionbeigetragen. Die Fichtenbäume tragen massenhaft weibliche, weithin sichtbare rote Blüten. Es sind die künftigen Zapfen, die die Pollenmengen auffangen werden.

Laut dem Landesrat für Forstwirtschaft Arnold Schuler ist die heurige Blütenmast der Fichte „ein wahrer Segen für Südtirols von Sturm- und Schneedruck geplagte Wälder, vor allem nach dem Sturm Vaia im Oktober 2018.“ Zum einen kurbelt die Blüte die natürliche Waldverjüngung zu einem guten Zeitpunkt an, zum anderen kann das voraussichtliche Samenjahr im Herbst für eine Zapfenernte genützt werden. Wie der Direktor des Landesforstkorps Mario Broll erklärt, können die heimischen Forstgärten damit neue Saatgutreserven für die nächsten Jahren aufbauen: „Eine glückliche Fügung, denn als Reaktion auf Sturm Vaia haben unsere Forstgärten im vorigen Jahr die Pflanzenproduktion auf das Doppelte aufgestockt.“

Hoffen auf günstiges Klima

Nun gilt es laut Landesrat Schuler zu hoffen, „dass der Klimaverlauf übers Jahr günstig bleibt und sich keine Spätfröste mehr einstellen: Dann wird wohl auch der Samen- bzw. Zapfenbehang an den Bäumen im Herbst erwartungsgemäß groß werden.“

Mast- oder Samenjahr

In der Fachsprache heißt eine so außergewöhnlich, intensive Blüten- Samen- und Fruchtproduktion Mastjahr oder Samenjahr bezeichnet. Die Samenmast bei Waldbäumen ist nur alle paar Jahre zu beobachten, denn zahlreiche Faktoren tragen zu diesem Phänomen bei: So sind bei Waldbäumen unter anderem die Witterung und Nährstoffbedingungen der Blüte des Vorjahres entscheidend.

LPA/gst

Ab Montag, 18. Mai wird in Kindergärten und Grundschulen bis zum Schulende am 16. Juni vormittags ein Notdienst eingerichtet. Die Online-Anmeldung dazu ist morgen, Mittwoch, 13. Mai möglich.

Die Landesregierung hat heute (12. Mai) über die Details der Einrichtung des Notdienstes für Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler der Grundschuleentschieden. Landesrat Philipp Achammer hat diesen Beschluss, der von allen drei Bildungsdirektionen gemeinsam eingebracht wurde, in der heutigen Landesmedienkonferenz vorgestellt. "Selbstverständlich würden die Kinder die sozialen Kontakte nach der langen Zeit des Lockdowns wieder brauchen. Aber wir sind leider noch immer in einer Ausnahmesituation, die einen besonderen Gesundheitsschutznotwendig macht. Deswegen müssen wir die beteiligten Gruppen so eng wie möglich halten", betonte Landesrat Achammer einleitend.

Grundsätzlich gilt – ähnlich wie bei anderen Betreuungsnotdiensten – eine verkleinerte Gruppengröße von Kindern im Kindergarten und von sechs Kindern in der Grundschule, die von einer Bezugsperson über einen bestimmten Zeitraum, getrennt von anderen Gruppen, betreut werden. "Ich habe in den vergangenen Tagen viel Bereitschaft und Verantwortungsbewusstsein vom Bildungspersonal gespürt", unterstrich Landesrat Achammer. Man biete in Südtirol einen Dienst, der staatsweit in diesem Moment leider einzigartig sei und sehe dieses Engagement als Unterstützung für jene Familien, die in einer sehr prekären Situation seien und keine andere Möglichkeit hätten. "Wir müssen Schritt für Schritt zur Normalität zurückkehren und dabei zuallererst die Gesundheit aller Beteiligten schützen", hob der Landesrat hervor. In einem zweiten Moment seien dann auch weitere Schritte machbar. 

Betreuung von 8.00 bis 12.30 Uhr

Wer sein Kind für den halbtägigen Notdienst von 8.00 bis 12.30 Uhr anmelden möchte, muss dafür am morgigen Mittwoch, 13. Mai (ab 0.00 Uhr) online auf der Landeswebseite der Deutschen Bildungsdirektion das entsprechende Anmeldeformular herunterladen und ausfüllen. Dem Formular ist auch eine Kopie des Personalausweises beizulegen. Eine wesentliche Voraussetzung dabei ist, dass beide Eltern berufstätig sind und keine andere Möglichkeit der Betreuung der Kinder besteht. Zudem darf es keine Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zu smart working oder home office für die Eltern geben. In der Zeit des Notdienstes müssen beide Eltern oder Erziehungsverantwortliche nachweislich im Dienst sein. Berücksichtigt werden auch Kinder, die sich in einem prekären Familienumfeld befinden und vom Sozialdienst begleitet werden. Dass die Betroffenen diese Voraussetzungen erfüllen und dass sie aufgrund der Vorrangkriterien Anrecht auf den Notdienst haben, müssen sie durch eine Eigenerklärung nachweisen.

Auswahl und Reihung

Eine Kommission, bestehend aus Vertretungen der Schuldirektion bzw. Kindergartensprengels sowie der Gemeinde, nehmen am Donnerstag, 14. Mai eine Reihung aller angemeldeten Kinder vor und entscheiden auf der Basis der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Plätze über deren Zulassung zum Notdienst. Sollte es mehr Anmeldungen als freie Plätze geben, wird jenen Eltern Vorrang eingeräumt, die in den Bereichen öffentliches Gesundheitswesen, Pflegebereich, Behörden der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Katastrophenschutz, Lebensmittelversorgung und Personal, das den Notdienst garantiert, tätig sind. Wenn zu viele Anträge gestellt werden, sollen im Kindergarten ältere Kinder, in der Grundschule jüngere Schüler vorgereiht werden. Auch die Anzahl der Geschwisterkinder in der Bildungsstufe wird miteinbezogen.

Notdienst für Kinder und Schüler mit Beeinträchtigung

Eltern von Kindergarten- oder Grundschulkindern mit einer Beeinträchtigung können das Ansuchen um Zulassung zum Notdienst an jenen Kindergarten oder Schule richten, in denen ihr Kind regulär eingeschrieben ist. Jugendliche mit Beeinträchtigung, die eine Mittel-, Ober- und Berufsschule besuchen, müssen für den Notdienst bei der jeweiligen Bildungsdirektion angemeldet werden. Begleitet werden diese Kinder oder Jugendlichen am Vormittag von einer oder einem Mitarbeiterin/Mitarbeiter für Integration, die Kinder sind dabei integrierter Teil einer bereits bestehenden Gruppe in Kindergarten oder Schule oder werden, je nach Beeinträchtigungsbild, alleine begleitet.

Notdienst heißt nicht Öffnung der Schulen

Der Landesrat für italienische Bildung, Giuliano Vettorato, hob bei der virtuellen Landesmedienkonferenz hervor, dass man mit dieser Maßnahme die Familien unterstützen wolle. Allerdings sei es wichtig zu betonen, dass es sich hierbei nicht um die Wiederöffnung der Schulen handle, sondern um einen reinen Notdienst. "Das Um und Auf ist für uns der Schutz und die Sicherheit für Kinder und Personal", erklärte Landesrat Vettorato.

LPA/ck

Dienstag, 12 Mai 2020 13:49

Wenn’s der Sicherheit dient...

Lichtenberg - In die Wespen gestirget hat der Vinschgerwind. Dann sind die Telefone heiß gelaufen: Der Vinschgerwind ist einem Hinweis nachgegangen, wonach die Baustelle für die neue Feuerwehrhalle in Lichtenberg an zwei Seiten nicht gesichert sei (sh. Bild) und dies eine Gefahrenstelle vor allem für Kinder darstelle. Von der Wiese her könne die Baustelle ungehindert betreten werden. Dies sei sowohl der Gemeinde Prad als auch dem Amt für Sicherheit mitgeteilt worden, sagt Stefan Wallnöfer. Beim Sicherheitskoordinator Manfred Lechner nachgefragt sagt dieser, dass die Baustelle von allen Seiten umzäunt sei und es bislang keine Beanstandungen von Seiten des Bauherren, der Gemeinde Prad, gegeben habe. Der Vorarbeiter Rainer Klotz hat sich nach den Anrufen sofort zur Baustelle begeben. Zwei LKW sind aufgefahren und die Baustelle wurde subito fachgerecht umzäunt. So kann’s gehen, wenn Misstände gemeldet werden und der Vinschgerwind beginnt, die Sachen abzuklären. Wenn’s der Sicherheit dient, soll’s so sein. (eb)


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