Schluderns - In der Gemeinderatssitzung von Schluderns am 4. Juni nahm das Projekt „Wohnanlage Finstergasse“ breiten Raum für Diskussionen ein. Die Gemeinde Schluderns hat das Wohnhaus in der Finstergasse vor Jahren auch mit Geldbeiträgen vom Land gekauft, mit dem Ziel, vier Wohnungen für den geförderten Wohnbau nach Abschluss der Umbauarbeiten zur Verfügung stellen zu können. Das Unterfangen erweist sich in der Ausführung schwieriger als gedacht. Denn das Interesse für die möglichen Wohnungen ist gering. Das hat einen Grund: Die Preise für die Wohnungen sind sehr hoch. Kurz vor der Gemeinderatssitzung hat Architekt Roland Seidl dem Gemeindeausschuss die genauen Berechnungen für die Generalsanierung mitgeteilt. Demnach würde eine rund 107 Quadratmeter große Wohnung 458.000 Euro kosten, eine zweite in etwa derselben Größe 440.000 Euro. Die zwei kleineren Wohnungen von rund 70 Quadratmetern 289.000 und 304.000 Euro. BM Peter Trafojer sagte, dass es drei Interessenten gebe, denen aber die Preise dann doch zu hoch seien. Trafojer stellte zur Diskussion, ob die Gemeinde die Wohnanlage bauen solle. In die Dikussion darüber, ob die Gemeinde die Wohnanlage finanzieren und bauen solle und man dann auf Nachfrage hoffen könne, involvierte BM Trafojer den gesamten Gemeinderat, dessen Mitglieder sich fast alle zu Wort meldeten. Denn, so Trafojer, es sei keine leichte Entscheidung. Ursprüngliches Ziel war es, mit vier Interessenten eine Genossenschaft bilden zu lassen, die dann als Bauträger die Anlage umsetzt. Das sei nicht gelungen. Der Sekretär Christian Messmer informierte darüber, dass für das Gebäude innerhalb von drei jahren eine Baukonzession ausgestellt und die fertigen Wohnungen dem geförderten Wohnbau zugeführt werden müsse, ansonsten müsse man den vom Land für den Ankauf beigesteuerten Zuschuss von 228.000 Euro zurückzahlen.
Nach längerem Abwägen, nach Vorschlägen, man solle doch zumindest den Rohbau samt Dach errichten, stimmte der Gemeinderat dann mehrheitlich (eine Gegenstimme von Pia Trafojer und eine Enthaltung von Romina Eberhöfer) zu, dass die Gemeinde das Projekt verwirklichen solle und man sich im Ausschuss darüber Gedanken machen solle, ob zur Senkung der Baukosten der Keller weggelassen werden solle.
Die Planungs- und Baukosten sind bereits im genehmigten Haushaltsvoranschlag enthalten (eb)
Südtirol - Die Vorbereitungen für die Umsetzung des neuen Gesetzes für die Raumentwicklung in Südtirol sind kurz vor Abschluss: „Wir sorgen auf allen Ebenen dafür, dass das Landesgesetz Raum und Landschaft so gut als möglich am 1. Juli in Kraft treten kann“, erklärt die zuständige LR Maria Hochgruber Kuenzer. Eine solche Vorbereitung ist die Einrichtung der Verzeichnisse von Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen. Gefragt sind Fachleute aus den Sektoren Baukultur, Landschaft, Landwirtschafts- und Forstwissenschaften, Natur, Naturgefahren, Raumordnung, Soziales und Wirtschaft.
Interessierte Fachleute können sich seit Freitag, 29. Mai 2020 online (registro@pec.prov.bz.it) eintragen. Mit ihrer Eintragung stellen sich die sachverständigen Frauen und Männer aus den acht Bereichen den Gemeinden für eine Benennung als Mitglieder der neuen Gemeindekommissionen Raum und Landschaft zur Auswahl.
Die neuen Kommissionen entsprechen nicht mehr den bisher wirkenden Baukommissionen. Vielmehr sieht das neue Gesetz in jeder Gemeinde eine kommunale Raumordnungskommission vor. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Arten an Kommissionen: War es bisher die Aufgabe der Baukommission, über die Umsetzung von Projekten zu entscheiden, ist es die Zuständigkeit der neuen Gemeindekommission für Raum und Landschaft, Planungen vorzunehmen und die Entwicklung der Ortschaften zu steuern. Die Entscheidungen, wo innerhalb des Siedlungsgebietes gebaut werden darf – und wo nicht –, werden für das ganze Siedlungsgebiet getroffen und in den Planungsinstrumenten eingetragen.
Partschins - In der Gemeinde Partschins und zwar bei der Einmündung der von Partschins kommenden Stampfgasse in die Staatsstraße SS 38 auf der Töll ist man einem möglichen Kreisverkehr einen Schritt näher gekommen. Das Ingenierbüro Pohl&Partner hat in einer Kreisverkehrsstudie den Abbruch eines Teiles des Felberwirtshauses vorgeschlagen. Das ist ein Teil jenes Gebäudes und zwar der vordere Teil von Reschen kommend, der die Engstelle an der Töller Kreuzung bildet. Die Kubatur, die abgebrochen werden soll, kann auf einer anderen Bauparzelle in der Gemeinde Partschins wieder aufgebaut werden. Dafür wurde der Gemeinde Partschins ein Grundstück angetragen. Allerdings liegt das besagte Grundstück im Landschaftsplan der Gemeinde in der Bannzone. Um die Kubaturverschiebung auf das angetragene Grundstück zu ermöglichen, hat die Gemeinde im September 2019 mit Gemeindeausschussbeschluss eine Änderung des Landschaftsplanes in die Wege geleitet, damit das Grundstück aus der Bannzone herausgenommen werden kann. Die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung hat allerdings das Ansinnen mit einem negativen Gutachten zu Beginn des Jahres abgelehnt. Eine Verlängerung der Verbauung in der Zehentstraße stehe „im Widerspruch zum landschaftlichen Schutzziel“. Die Gemeinde Partschins blieb stur und hat mit einem Gemeinderatsbeschluss am 18. Februar 2020 (sh. Vinschgerwind Nr. 5 2020) auf die Abänderung des Landschaftsplanes beharrt.
Nun war die Landesregierung am Zug. Am 28. April 2020 hat die Landesregierung der besagten Änderung des Landschaftsplanes zugestimmt. „Die Landesregierung stellt fest, dass die Abweichung vom Gutachten der Kommission (für Natur, Landschaft und Raumentwicklung) als begründet anerkannt werden können und befürwortet daher den Antrag wie vom Gemeinderat beschlossen.“ (eb)
Vinschgau - Viele Betriebe im Vinschgau litten (oder leiden immer noch) an der Corona-Krise, einer Krise, die durch die weltweite Verbreitung eines tödlichen Virus namens ,,COVID-19“ entstand. Auch die Bahnhofbars an den Gleisen der Vinschgerbahn blieben hiervon nicht verschont.
von Jacqueline Kneissl
Eine Bar ist eine Lokalität oder eine gastronomische Ausstattung, die primär Getränke und kleinere Gerichte wie Toasts, Baguettes usw. ausschenkt und verkauft. Im Gegensatz zu einer ,,normalen“ Bar lebt die Bahnhofbar vor allem von Touristen und Einheimischen, die mit dem Zug verreisen, damit Ausflüge machen oder ihn als öffentliches Transportmittel verwenden. Aufgrund der eingeschränkten Reisefreiheit in der Corona-Krise fielen (oder fallen) diese Haupteinnahmequellen weg, was ein ökonomisches Problem für die Vinschger Bahnhofbars darstellt.
Maria Rinner, Angestellte in der Bahnhofbar und Bäckerei ,,Gleis 2“ in Naturns, erzählt uns, dass ihr Lokal nicht so viel von der Krise gespürt hat: ,,Unsere Bar mussten wir zwar zeitweise schließen, jedoch durfte unsere Bäckerei immer geöffnet bleiben. Das heißt, dass wir immer arbeiten durften, was uns natürlich sehr gefreut hat.“ Während der gesamten Corona-Krise war besonders die Abwesenheit der Touristen auffällig. Aber auch wenige Einheimische sind sehr vorsichtig und trauen sich nur langsam wieder heran, einen Kaffee in einer Bar zu genießen. Maria Rinner geht davon aus, dass uns das Thema ,,Coronavirus“ noch länger beschäftigen werde.
Bahnhofbars im Obervinschgau waren (oder sind) stärker von der Krise betroffen, die Gesetze zum Virus zwangen sie nämlich zur zeitweiligen Schließung ihrer Lokalitäten. Auch nach den Lockerungsmaßnahmen dürfen sie nur mehr knapp ein Viertel der herkömmlichen Gästeanzahl in ihrem Lokal begrüßen. Die wenigen Leute, die tatsächlich in die Bahnhofbars kommen, halten sich allerdings teilweise nicht an die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen: Sie finden es beispielsweise überschüssig, eine Mundschutzmaske zu tragen und haben teils nicht einmal eine bei sich.
Wanderexerzitien mit benediktinischen Impulsen mit Prior P. Philipp OSB u. Wanderführer Siegfried Tappeiner: In diesen Tagen wollen wir neben den Wanderungen innehalten und auf die Wurzeln unseres Lebens schauen. Sie geben uns den nötigen Halt und die Kraft für unser Tun, Denken und Handeln in der Gegenwart. Anhand des Lebens des hl. Benedikt wollen wir unsere Verwurzelung, unseren Standpunkt anschauen und ausschauhalten in unser Leben.
von Albrecht Plangger - die Rückkehr zur Normalität in Rom geht nur sehr schleppend vor sich. Einige Gastbetriebe und Geschäfte öffnen, aber es ist „Trübsaal“ pur. Beim „Ristorante Gino al Parlamento“ gab es früher zwei Essensturnusse zu Mittag und am Abend. Am 4. Tag der Öffnung waren wir zu dritt im Lokal bei zur Hälfte reduzierten Tischen. Der Wirt erwägt wieder das Lokal zu schließen… Etwas Leben werden hoffentlich die Touristen bringen. Einige sind schon wieder da. Auf der Fahrt von Bozen zum Zug nach Bologna habe ich am 3. Juni 11 Holländer, 7 Deutsche und 2 slowakische Autos „überholt“. In der Abgeordnetenkammer haben wir jetzt etwas mehr Ordnung bei den Abstandsregeln der sog. „distanziamento sociale“ erreicht. Die Hälfte der Abgeordneten sitzt im Plenarsaal im Schachbrettmodell, ein Viertel auf den Zuschauertribünen und ein weiteres Viertel im sog. „Transatlantico“ – dem Parlamentariertreff, welcher extra dazu umfunktioniert wurde. Es geht in den nächsten Wochen vor allem um die Verteilung von ca. 55 Milliarden. Es sollen ca. 10.000 Abänderungsvorschläge zum Gesetzesdekret formuliert worden sein, zur Abstimmung will man aber max. 800 zulassen, das heißt für uns „Komponente ethnische Minderheit“ max. 10 Abänderungsvorschläge. Viele „Wünsche“ werden leider auf der Strecke bleiben, aber es sind auch Erfolge möglich, wenn man sich auf wenig konzentriert und sich nicht auseinander-dividieren lässt. Heute stimmen wir noch über ein Gesetzesdekret zur Schule ab. Der hat nichts oder nur wenig mit dem möglichen Schulbetrieb im Herbst zu tun. Es gibt dort einen positiven Ansatz zu den Abendschulen in Südtirol, daher werden wir dafür stimmen, aber grundsätzlich müsste der Schulbetrieb wieder umgehend aufgenommen werden. In Nauders und Val Müstair ist der Schulbetrieb seit 18. Mai aktiv. Mit einigen Beschränkungen (Klassenteilungen, praktische Aktivitäten) aber mit Montag 8. Juni im Val Müstair schon wieder ganz normal wie in Vor – Covid 19 Zeiten. Bravo die Nachbarn ! Ohne Schule keine Rückkehr zur Normalität !
Eine neue Vereinbarung ermöglicht 15 Studierenden aus Südtirol eine medizinische Grundausbildung in Hamburg: Bewerbungen für das Wintersemester 2020/21 sind bis 12. Juli möglich.
Die fünfzehn vom Land Südtirol geförderten Studienplätze an der der Hamburger Niederlassung der staatlichen Universität für Medizin Neumarkt am Mieresch sind Medizinstudierenden vorbehalten, die bereit sind, vier Jahre im Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes zu arbeiten. Sie müssen dies innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss der Facharztausbildung tun. Im Gegenzug übernimmt das Land Südtirol die jährlichen Studiengebühren für die Mindeststudiendauer von sechs Jahren in Form einer Rückerstattung.
Mit diesen neuen Studienplätzen ab kommendem Herbst an der UMCH in Hamburg unterstützt das Gesundheitsressort des Landes Südtirol erneut angehende Medizinstudierende auf der Suche nach einem Studienplatz: Bereits im März hatte eine Vereinbarung mit der Salzburger Paracelsus Medical University vorerst acht Studienplätze ermöglicht, für die sich 58 Interessenten beworben haben.
Gesundheitslandesrat Thomas Widmann erklärt das Ziel: "Für die zukünftige Entwicklung im Südtiroler Gesundheitswesen brauchen wir kreative Lösungen, um im internationalen Wettbewerb um Ärzte- und Pflegepersonal mitmitschen zu können." Ein Weg dazu sei, interessierten Südtiroler Maturantinnen und Maturanten zusätzliche Möglichkeiten für ein Medizinstudium zu eröffnen: "Denn die Studienplätze in diesem Bereich sind trotz der großen Nachfrage sehr begrenzt", sagt Widmann.
Ähnliche Vereinbarungen strebe man auch mit weiteren Medizinischen Universitäten im In- und Ausland an, ebenso wie mit Fachhochschulen für Gesundheitsberufe.
Bewerbungen innerhalb 12.Juli 2020
Die vom Land geförderten Plätze werden aufgrund der Rangordnung der regulären Aufnahmeprüfungen der UMCH vergeben. Zusätzliche Voraussetzung ist der Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises B2 (Deutsch-Italienisch) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens vor Studienbeginn (Oktober 2020). Bewerbungen können bis zum 12. Juli 2020 eingereicht werden, der Aufnahmetest erfolgt am 13. Juli.
Nähere Auskünfte über Studienzulassung, Kosten und Bewerbungen gibt das Landesamt für Gesundheitsordnung (Tel. 0471 418150/54, gesundheitsordnung@provinz.bz.it) oder der Bereich "Gesundheit und Leben" auf der Internetseite des Landes Südtirol.
LPA/gst
Kindergeld, Familiengeld, Familiengeld Plus: Das Land Südtirol unterstützt Familien mit unterschiedlichen finanziellen Leistungen. Im Jahr 2019 kamen den Familien über 73 Millionen Euro zu Gute.
Für Familienlandesrätin Waltraud Deeg steht fest: "Auch die aktuelle Krise hat gezeigt, dass es gut ist, wenn Familien neben strukturellen Leistungen auch direkte finanzielle Leistungen beziehen. Diese Leistungen müssen gesichert und für Familien in Notlagen ausgebaut werden." In Südtirol sei, im Gegensatz auch zur gesamtstaatlichen Ebene, der öffentlichen Hand Familie einiges Wert. Das zeige sich auch an höheren Zahlen der Kinder pro Frau (1,71 in Südtirol, 1,29 in Italien) und den Neugeborenen pro 1000 Einwohner (10,0 in Südtirol, 7,3 in Italien). Neben den Familiengeldern seien zudem Maßnahmen wie steuerliche Erleichterungen, die Vorteilskarte EuregioFamilyPass Südtirol sowie Sachleistungen (u.a. Schülertransport, günstige Tarife Kleinkindbetreuung und Kindergarten, Schulbücher und Mensadienste) wichtige Unterstützungsleistungen für Familien. "Wir nutzen unsere autonomen Spielräume, um Lücken auszugleichen – beispielsweise auch bei der rentenmäßigen Absicherung der Erziehungszeiten", sagt Deeg.
Inforeihe "Mami sorgt vor" zeigt Wirkung
Bei der rentenmäßigen Absicherung der Erziehungszeiten werden Eltern in Südtirol (und im Trentino) über einen Beitrag der Region unterstützt. Im Jahr 2019 haben 2001 Mütter und Väter um diesen Beitrag angesucht, insgesamt wurden dabei Geldmittel im Ausmaß von 2,85 Millionen Euro an die Familien weitergegeben. "Der stete Zuwachs an Ansuchen und ausbezahlten Beiträgen ist sicher darauf zurückzuführen, dass mehr Eltern von dieser Möglichkeit wissen. Unsere Vortragsreihe 'Mami sorgt vor' hat dazu sicherlich beigetragen", hebt Landesrätin Deeg hervor. Ursprünglich wäre eine nächste Vortragsrunde für Frühjahr geplant gewesen, derzeit laufen die Vorbereitungen, eine digitale Form der Inforeihe aufzubauen.
Über 27.000 Familien beziehen das Landeskindergeld
Im Jahr 2019 bildete wiederum das Landeskindergeld, das einkommensbezogen und abhängig nach der Familiengröße ausbezahlt wird, mit 33,4 Millionen Euro den Großteil der finanziellen Leistungen für Südtiroler Familien. 27.623 Familien, also ca. die Hälfte aller Südtiroler Familien mit minderjährigen Kindern, haben im Vorjahr mindestens eine Monatsrate des Landeskindergeldes erhalten. Durchschnittlich haben Familien dabei einen Monatsbetrag von 109 Euro erhalten. 15.143 Familien mit Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr haben 2019 mindestens für ein Monat das Landesfamiliengeld bezogen. Insgesamt wurden für diese Leistung 33,1 Millionen Euro ausbezahlt. "Die Familiengelder sind für viele Familien in Südtirol ein wichtiger, stabiler und etablierter Bestandteil ihres Familieneinkommens. Die hohe Anzahl an Begünstigten und die zur Verfügung gestellten Geldmittel sprechen für eine hohe Akzeptanz der Leistungen", betont ASWE-Direktor Eugenio Bizzotto.
Wenn sich die Eltern die Erziehungszeiten teilen und auch Väter Elternzeit beanspruchen, unterstützt dies das Land Südtirol mit dem Landesfamiliengeld +. Seit der Einführung dieser Leistung im Jahr 2016 haben 328 Väter diesen Zusatzbetrag erhalten, im Durchschnitt wurden 1.300 Euro an die Familien ausbezahlt. "Leider ist diese Unterstützung vielen Familien im Land nicht bekannt. Das wollen wir ändern und Väter dazu animieren, Erziehungsarbeiten bewusst zu übernehmen – dies kommt den Kindern, aber auch den Vätern selbst zugute", ist Landesrätin Deeg überzeugt.
Die Auszahlung der Familiengelder erfolgt in Südtirol über die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE). Diese zahlt auch die staatlichen Leistungen Familiengeld und Mutterschaftsgeld aus, die vom Gesamtbudget 5,3 Prozent ausmachen. Die Kriterien sind dabei gesamtstaatlich festgelegt, die Geldmittel jedoch stammen aus dem Landeshaushalt. Insgesamt wurden 2,6 Millionen Euro staatliches Familiengeld an 1.519 Familien und 1,06 Millionen Euro an staatlichem Mutterschaftsgeld den 610 Antragstellerinnen ausbezahlt.
LPA/ck
In der kommenden Woche nimmt das Landesamt für Wildbach- und Lawinenverbauung West die Arbeiten an der Lawinenverbauung Hochegg im Schnalstal wieder auf.
Um Vernagt vor der Lawine Hochegg zu schützen, verbaut das Amt für Wildbach- und Lawinenverbauung West der Landesagentur für Bevölkerungsschutz das Anbruchgebiet dieser Lawine. Gearbeitet wird auf über 2000 Metern Meereshöhe.
Mit diesem Projekt werden die vor sechs Jahren begonnenen Arbeiten fortgesetzt. Ab dem 3. Juni, berichtet Bauleiter und Baustellenleiter Martin Eschgfäller, werden zunächst die Steige adaptiert und die Arbeitswege eingerichtet, dann erfolgen die Bohrungen für Anker und das Setzen von Ankerplatten. Nach einem Projekt von Roland Schweitzer wird die Mannschaft um Vorarbeiter Stefan Kobald voraussichtlich den ganzen Sommer über die nächsten zwei Reihen Schneenetze zu den bereits bestehenden neun dazu errichten. Geplant sind circa 270 Laufmeter Netze, die im Tal zusammengebaut und anschließend mit Hubschrauber in das Anbruchgebiet der Lawine geflogen werden.
Der Weiler Vernagt, so ist der Lawinenchronik der Gemeinde Schnals zu entnehmen, war in der Vergangenheit immer wieder von der Lawine Hochegg bedroht. Zuletzt ging im Jahr 1986 eine Staublawine bis zum Stausee ab; die Straße war vier Tage lang unterbrochen.
LPA/mac
Größere Gruppen, gesicherte Finanzierung und eine verlängerte Frist für Projektansuchen sollen in den kommenden Monaten zahlreiche Sommerbetreuungsprojekte ermöglichen.
Auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung heute (26. Mai) der Zusatzfinanzierung für Projekte der Sommerbetreuung ihre Zustimmung erteilt. Den Gemeinden und Organisatoren könne damit eine wichtige finanzielle Stütze geboten werden. "Wir waren und sind die ersten im gesamten Staatsgebiet, die Betreuungsangebote planen und umsetzen. Aufgrund der strengen Sicherheitsauflagen und der kleineren Gruppengrößen ist die Organisation im heurigen Jahr für alle Involvierten eine besondere Herausforderung. Es braucht daher die Zusammenschau und Mithilfe vieler. Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir eine stabile finanzielle Basis für die Anbieter von Sommerbetreuungsprojekten, was sich als eine organisatorische Basis für zahlreiche Familien niederschlägt", betont Familienlandesrätin Deeg. Die Sommerbetreuung habe sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Unterstützung bei der Vereinbarkeit in der Zeit der langen Sommerferien entwickelt. "Nach langen Wochen der sozialen Isolation von Kindern und Jugendlichen im Lockdown nimmt die Sommerbetreuung heuer noch mehr als in den Vorjahren einen besonderen Stellenwert ein. Auch für die Familien ist die Abhaltung der Projekte heuer umso wichtiger, vor allem dann, wenn ein oder beide Elternteile während des Ausnahmezustandes einen Großteil ihrer Urlaubstage bereits aufgebraucht haben", sagt die Landesrätin.
Projektansuchen bis 25. Juni einreichen
Der heutige Beschluss ist die Basis dafür, dass noch bis zum 25. Juni 2020 von öffentlichen und privaten Körperschaften (ohne Gewinnabsicht) Betreuungsprojekte für Kinder von drei bis 15 Jahren eingereicht werden, die im Zeitraum der Sommerferien organisiert. Kinder und Jugendliche mit Behinderung können bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres an einem Sommerprojekt teilnehmen. Die Projektträger erhalten in diesem Jahr einen Beitragssatz von 80 Prozent, wodurch ein Großteil der Ausgaben von Landesseite übernommen wird. Koordiniert wird die Sommerbetreuung von den Gemeinden, über welche die Projekte von den Organisatoren eingereicht werden. Im Vorjahr hatte das Land insgesamt 331 Projekte mit 10,2 Millionen Euro unterstützt.
"Unser Ziel ist es, durch die finanzielle Absicherung der Organisatoren möglichst viele Projekte zu unterstützen. Einerseits können wir somit Eltern entlasten, andererseits geht es aber auch darum Kindern soziale Kontakte zu ermöglichen", unterstreicht Landesrätin Deeg. Die Aufstockung der Finanzmittel sei zudem ein wichtiger Beitrag dazu, dass eventuelle Mehrkosten für die Organisatoren nicht von den Familien gedeckt werden müssten. Es gehe darum, die Teilnahmegebühren in einem vertretbaren Ausmaß zu halten. Landesrätin Deeg erinnert zudem daran, dass durch das jüngste Dekret der römischen Regierung auch der sogenannte Babysitter-Bonus für die Bezahlung von Sommerprojekten genutzt werden könne. Für die Details zur Abwicklung müsse man noch auf das entsprechende Rundschreiben des Nationalen Instituts für soziale Fürsorge (NISF/INPS) warten, das für heute (26. Mai) erwartet wird.
Größere Gruppen dank LH-Verordnung
Gleich wie bei den bereits laufenden Betreuungsdiensten für Kleinkinder und für den Notdienst in Kindergarten und Schule gelte es jedoch auch bei der Sommerbetreuung auf die Einhaltung der notwendigen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen zu achten. Diesbezüglich wurden entsprechende Richtlinien in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb erarbeitet und den interessierten Projektorganisatoren bereits übermittelt. Neu hingegen ist die Regelung der Gruppengrößen. Durch die Übernahme der staatlichen Vorgaben in der jüngsten Verordnung des Landeshauptmannes (Nr. 28 vom 22. Mai 2020) können nun mehr Kinder an den Projekten teilnehmen. Dabei gelten folgende Größen: fünf Kinder bei Gruppen von Drei- bis Fünfjährigen, sechs- bis elfjährige Kinder können in Gruppen zu siebt betreut werden, Jugendliche ab zwölf Jahren dürfen in Zehnergruppen an Projekten teilnehmen. Wenn Kinder unterschiedlicher Altersgruppen zusammengeschlossen, gilt aufgrund des Durchschnitts der Altersgruppe die Maximalzahl für die niedrigere Einheit.
LPA/ck