Aus dem Gerichtssaal - Die Reaktionen auf die letzte Rubrik zum Thema Pestizide waren gemischt. Sie schwankten zwischen einhelliger Zustimmung und harscher Kritik. Die herbste davon lautete ungefähr so: Kümmere dich gefälligst um deinen Paragraphenladen und misch dich nicht in die Landwirtschaft ein! Dabei hat die ganze „Geschichte“ inzwischen eine derartige Eigendynamik entwickelt, dass man die Geister, die man mit den Strafanträgen gerufen hat, nicht mehr los wird. Der Schaden ist angerichtet, wir wollen nicht weiteres Öl ins Feuer gießen, bedauern allerdings, dass der Imageverlust nicht nur auf die Obstwirtschaft, sondern auf das ganze Land zurückfällt. Eines ist mir klar: In diesen Fettnapf wäre der alte Politfuchs Durnwalder nicht getreten!
Deswegen wenden wir uns lieber einem anderen „Kriegsschauplatz“ zu, nämlich der Jagd, und zwar jener am Schlanderser Sonnenberg. Auslöser des Konfliktes war die Schließung für die Jäger der Forstwege von Tappein und vom Gampertal auf die Tappeiner Alm. In der Vergangenheit hatte die Nutzung des Weges durch die Jäger nie zu Problemen geführt, zumal die Genehmigungen von der Forstbehörde kontrolliert wurden. Nach Meinung der Jäger stand diese Behinderung im Widerspruch zum Abkommen zwischen dem Bauernbund und dem Jagdverband, weshalb die Auszahlung des Wildschadens ausgesetzt würde. Dagegen zog der Hauptgeschädigte, nämlich der Bauer von Untertappein, vor das Friedensgericht in Schlanders. Aber er verklagte nicht etwa den Landesjagdverband oder das Jagdrevier, sondern den Revierleiter Lukas Marx persönlich. Das Gericht hätte vorab den formalrechtlichen Einwand der fehlenden Passivlegitimation des Revierleiters prüfen müssen. Was steckt hinter diesem Wortungetüm? Darunter versteht man die sachliche Unzuständigkeit des Revierleiters. Denn diesen persönlich für den Wildschaden haftbar machen zu wollen, ist rechtlich ein Unding. Doch statt sich im Urteil des Langen und Breiten darüber auszulassen, ob das Wild dem Staat oder als sog. „res nullius“ niemandem gehört, hätte die Friedensrichterin schlicht und ergreifend die Klage des Bauern mit der Begründung abschmettern müssen: du hast einen Fehlschuss abgegeben.
Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it
Bozen/Vinschgau - Der Gesetzentwurf der Grünen mit Erstunterzeichner Hanspeter Staffler (Bild) hat die Hürde zur Artikeldebatte im Landtag letzte Woche nicht geschafft. Staffler und die Grünen wollten wohl zuviel. Denn vorgesehen war unter anderem, dass nicht mehr das Land Südtirol die örtliche Behörde sei, sondern die Gemeinden. Den Gemeinden sollen im Bereich der nachhaltigen Verwendung von Pestiziden umfassende Verwaltungsbefugnisse zustehen. Auch die Forderung - „Maßnahmen sind so zu gestalten, dass bis zum Jahr 2030 ein vollständiger Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide erreicht wird“ stieß in der Debatte auf Widerstand. (eb)
Schlanders/Vinschgau - Bei der virtuell abgehaltenen Bezirksratssitzung vor einer Woche hat Bezirkspräsident Andreas Tappeiner Abschied genommen und sich für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit bedankt.
von Erwin Bernhart
Am Ende der Sitzung hat sich Andreas Tappeiner mit Dank an alle verabschiedet. Es dürfte die letzte Sitzung in der bisherigen Besetzung gewesen sein. Abschied genommen hat auch Karl Bernhart, der Tappeiner „für den Weg, alle BM einzubinden“ dankte. Lob kam für Tappeiner stellvertretend für alle BM von seinem Vize Dieter Pinggera.
Der Bezirksrat hat neben vielen anderen Punkten auch die Weichen für die künftige Besetzung vor allem des Bezirksausschusses gestellt. Die Satzung wurde dahingehend und an die Landesbestimmungen des Gleichstellungsgesetzes angepasst, dass im Bezirksrat selbst nicht ein Drittel Frauen vertreten sein müssen. Das wäre, so die Begründung, nicht gerechtfertigt, denn im Bezirksrat vertreten sind die gewählten BM des Tales. Die drei Großgemeinden Mals, Schlanders und Latsch entsenden jeweils ein/e zusätzliche/n VertreterIn. Die Tauferer BMin Roselinde Koch Gunsch richtete einen Appell an diese Gemeinden, möglichst Frauen als Vertreter namhaft zu machen, „das wäre ein schönes Zeichen.“ Anders ist es allerdings für den Bezirksausschuss. Dieser ist mit einem Drittel Frauen zu besetzen, mit zwei demnach. So sind die gewählten BMinnen von Taufers, Koch Gunsch und Laas, Verena Tröger wohl direkt im Ausschuss vertreten. Sofern ein möglicher Bezirkspräsident nicht zwei mögliche Frauen aus den Großgemeinden vorsieht. Der Bezirksrat und dann ein Bezirksausschuss können erst nach Inkrafttreten dieser Satzungsänderung operativ werden, also frühestens nach 30 Tagen. Geändert hat der Bezirksrat die Verordnung für die Vergabe und zwar in Abstimmung mit den anderen Bezirksgemeinschaften. In der Verordnung bleiben nur noch die Verträge. Die BZG sieht künftig vor, dass bis zur Vergabe von 40.000 Euro ein normaler Schriftverkehr, bis zu 500.000 Euro eine private und erst ab letztem Betrag eine öffentliche Urkunde vonnöten sein soll.
Mit der 6. Maßnahme der Änderungen am Haushaltsvoranschlag wird der Beitrag für die Sozialdienste in einer Höhe von insgesamt 8,1 Millionen Euro eingebaut. Darin enthalten sind die zusätzlichen Mittel für Covid-Maßnahmen, die Kosten für den bereichsübergreifenden Tarifvertrag und die Prämien für die Sozialdienste und für die Lebenshilfe. Die Genehmigung der Erfolgs- und Vermögensrechnung 2019 musste vertagt werden.
Kolping im Vinschgau - Wie in der letzten Ausgabe dargelegt, feiert die weltweite Kolpinggemeinschaft am 27.10. schon seit vielen Jahren den Internationalen Kolping-Weltgebetstag. Heuer 2020 für das Land Kenia. Dieser Tag hat mehrere Funktionen: gemeinsam zu beten und zu opfern, sich über das Land – heuer Kenia – zu informieren. Dieser gemeinschaftsbildende Faktor ist heuer wegen der Covid 19 Pandemie- besonders wichtig und gefragt.
Kenia: ostafrikanisches Land, fast doppelt so groß wie Italien mit etwa 47 Millionen Einwohner, seit 1963 von England unabhängig, mit der Hauptstadt Nairobi. Kenia hat etwa 40 verschiedene Volksgruppen, über 80 % sind Christen, davon je 23 % Anglikaner englische Kolonie) und Katholiken, aber auch sehr viele – etwa 48% Protestanten, wenige gehören einer traditionellen afrikanischen Religion an.
Seit wann gibt es Kolping in Kenia? Im Jahre 1978 begann es durch einen österreichischen Entwicklungshelfer in Kilimambogo, in der Nähe der Hauptstadt Nairobi. Heute etwa 5.500 Mitglieder in cirka 150 Kolpingsfamilien. Kolping arbeitet in Kenia mehr im ländlichen Bereich; so unter anderem in Landwirtschaftsprojekten, durch nachhaltige Produktionsmethoden zur Verbesserung der Lebensbedingungen, sowie in Berufsausbildungszentren. Es gibt aber auch Einkommen schaffende Projekte, die zur Deckung der laufenden Kosten des Verbandes beitragen. Ein Beispiel sei genannt: Gästehaus oder ein Konferenzzentrum in Nairobi. Vision von Kolping Kenia ist es eine nachhaltige, gemeinnützige katholische Organisation zu sein, deren Mitglieder Wachstum und ganzheitliche Entwicklung verwirklichen.
Otto von Dellemann
Solidarität
Wie schlimm muss die Situation eigentlich noch werden, damit wir zur Vernunft kommen?
Wann hören wir endlich auf zu schimpfen und zu jammern?
Anfangs haben wir uns mächtig aufgeregt, dass es zu wenig Masken gibt, jetzt plötzlich kommen einige auf die Idee, dass Masken schädlich sind. Was sind wir doch für eine verwöhnte Gesellschaft geworden. Es gibt viele Menschen auf dieser Welt, die froh wären, wenn sie sich eine Maske leisten könnten. Anfangs wurde geschimpft, dass zu wenig Tests gemacht werden. Jetzt wird man sehen, wie viele sich freiwillig testen lassen.
Wir wissen ja sowieso alles besser. Schließlich haben wir uns über Facebook und Co. super informiert.
Wir haben uns zu einer Gesellschaft von Egoisten entwickelt: ich muss auf mich schauen, mir soll es gut gehen, das ist unsere Maxime geworden.
Ich sage, es ist höchste Zeit, dass wir auch auf die anderen schauen und bereit sind etwas für unsere Mitmenschen zu tun.
Vielleicht ist es das, was das Virus uns lehrt.
Schuster Kunigunde, Latsch
Doku gegen das Schweigen
Sexueller Missbrauch in Nord- und Südtirol
Nach dem erfolgreichen Kino-Dokumentarfilm „Das versunkene Dorf“ arbeitet die Albolina-Filmproduktionsfirma zusammen mit Regisseur Georg Lembergh an einer neuen Doku. Diesmal geht es um das Thema sexueller Missbrauch in Nord- und Südtirol.
Auch hierzulande gibt es gar einige Menschen, die missbraucht wurden. Das heikle Thema ist aber noch schambehaftet und tabuisiert, stammen die Täter doch oft aus dem näheren Umfeld. Diese Mauer des Schweigens möchte der Film durchbrechen: Betroffenen wird eine Stimme gegeben, der Fokus auf ihren Verarbeitungs- und Heilungsprozess gelegt. Dadurch soll auch anderen Opfern Mut gemacht und Hoffnung geschenkt werden. (bmp)
Aufruf: Für die sensible Aufarbeitung des Themas werden noch Menschen mit Missbrauchserfahrungen gesucht. Wer in seiner Kindheit oder Jugend solcherlei Erfahrungen gemacht hat und darüber sprechen möchte, auch in anonymisierter Form, kann sich gerne melden. Die Aussagen werden mit der nötigen Diskretion und Rücksichtnahme behandelt.
Kontakt: Georg Lembergh, Tel. 0043 664 450 75 63, E-Mail office@georglembergh.com
Für die Ausübbarkeit der politischen Rechte auch in schwierigen Zeiten
Anfang November sollte die Unterschriftensammlung zu den von vielen Organisationen mitgetragenen zwei Volksinitiativen „für eine vereinfachte Unterstützung direktdemokratischer Initiativen“ und zur „Einführung des ausgelosten Großen Landesbürgerrates“, beginnen.
Die Entwicklung der Pandemie macht sie unmöglich. Mitte September, als die Anträge zu den Initiativen gestellt wurden, war diese Situation nicht absehbar. Umso wichtiger wäre es, die angestrebten Erleichterungen jetzt schon zur Verfügung zu haben, allem voran die elektronische Unterschriftensammlung.
Zu allem Überfluss ist die Initiative für mehr Demokratie mit einer vom Gesetz für direkte Demokratie vorgesehenen Kommission konfrontiert, die die Gegenstände dieser Volksinitiativen dem Landtag vorbehalten wissen will und beide Anträge unterschiedslos abgelehnt hat.
Die Initiative für mehr Demokratie klagt die Ausübbarkeit der politischen Rechte ein:
1. Zu einem Zeitpunkt, wo sich Arbeit, Schule, Verwaltung, Kultur immer mehr darauf einstellen, auch auf Distanz praktiziert werden zu können, denkt niemand an das Wichtigste in unserer Demokratie: an unsere politischen Rechte. Diese müssen immer ausgeübt werden können. Die Initiative für mehr Demokratie konzentriert sich jetzt also auf die Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung, damit die Bürgerinnen und Bürger auch dann noch eine Stimme haben, wenn die Umstände es ihnen erschweren, von dieser Gebrauch zu machen. Die Initiative für mehr Demokratie bemüht sich, die politische Vertretung dafür zu gewinnen. Zugleich werden für ein nationales Volksbegehren zur Einführung des ausgelosten Bürgerrates Unterstützungsunterschriften in digitaler Form gesammelt und wird deren Anerkennung gerichtlich eingeklagt werden. Diese Vorgehensweise ist notfalls auch für die lokalen Volksinitiativen geplant.
2. Die Initiative für mehr Demokratie wendet sich mit einer Bürgerklage an das Landesgericht, um die Aufhebung der Unzulässigkeitserklärung der Kommission zu erreichen, die unserer Einschätzung nach und nach Meinung von Rechtsexperten, einer tragfähigen einer rechtlichen Grundlage entbehrt und die auf unzulässige Weise nur interpretatorisch abgeleitet ist.
Unter diesen Bedingungen ist davon auszugehen, dass die Unterschriftensammlung erst im neuen Jahr beginnen wird.
HAIKU DES MONATS OKTOBER
ausgewählt von der Haiku-Gruppe Südtirol:
Spaziergang am Waal.
Des Herbstblatts Weg im Wasser
ohne Wiederkehr.
Helga M. Gorfer, Schlanders - Kontakt für die Haiku-Gruppe Südtirol im Vinschgau:
helga.gorfer58@gmail.com
Ein düsteres Bild. Eigentlich wollte ich den Vollmond über St. Johann in Tarsch fotografieren. Ich wartete und wartete aber es wurde immer dunkler und der Mond kam nicht richtig heraus. So ist ein düsteres Bild, so wie die aktuelle Zeit, entstanden.
Foto und Text: Gianni Bodini - www.fotobybodini.it
Neuauflage für den
Verlustbeitrag
Das Dekret Nr. 137/2020 (DL „Ristori“) sieht im Art. 1 einen weiteren Verlustbeitrag für bestimmte Unternehmen vor, welche aufgrund der jüngsten Verordnungen ihre Tätigkeiten nicht mehr ausüben konnten. Die aktuell begünstigten Unternehmen sind in der Anlage des Dekretes angeführt und umfassen u.a. Tätigkeiten im Bereich Taxi- u. Mietwagen, Seilbahnen, Beherbergungs- und Thermalbetriebe, Gastronomie, Kinos, das Kultur- und Showgeschäft, Messen, Freizeiteinrichtungen und Diskotheken, um die wichtigsten zu nennen. Aufgrund der Entwicklung und etwaiger weiterer Maßnahmen ist aktuell nicht ausgeschlossen, dass die Liste der Begünstigten noch ausgedehnt wird. Der Beitragsanspruch besteht, sofern folgende Voraussetzung erfüllt sind:
- Umsatzrückgang im April 2020 gegenüber April 2019 von mindestens einem Drittel;
- Gültige MwSt.-Position zum 25.Oktober 2020.
Entgegen der ersten Auflage sind nun auch Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (Jahr 2019) von über Euro 5 Mio. begünstigt, wobei in diesem Fall die Bemessungsgrundlage des Umsatzrückgangs 10% beträgt.
Betriebe, welche die Voraussetzungen für die Erstauflage erfüllt hatten, müssen keinen neuen Antrag stellen. Diese erhalten (sofern sie in die o.g. Gewerbebereiche fallen) den neuen Beitrag automatisch auf das im ersten Antrag angegebene Bankkonto ausgezahlt.
Jene, die hingegen bisher nicht begünstigt waren und die Voraussetzungen nun erfüllen, müssen den Antrag natürlich jetzt stellen.
Die Beitragshöhe berechnet sich wie beim ersten Antrag anhand des Umsatzrückgangs im April 2020 ggü. April 2019 (was z.T. auf Unverständnis stößt, aber auch weniger Bürokratie bedeutet und die Auszahlungen beschleunigt), multipliziert mit den bereits bekannten Prozentsätzen:
- 20% bei Erlösen bis höchstens Euro 400.000;
- 15% bei Erlösen von mehr als Euro 400.000 und bis zu Euro 1 Million;
- 10% bei Erlösen von mehr als Euro 1 Million
Der sich daraus ergebende und schlussendlich zustehende Betrag wird um einen Koeffizienten berichtigt, welcher je nach Tätigkeitsbereich unterschiedlich festgelegt wurde: Taxi- Mietwagen 100%; Beherbergungs- u. Thermalbetriebe 150%; Seilbahnen, Restaurants, Kinos, Messen, Kultur u. Kunst 200%; Diskotheken 400%.
Latsch - Sicherlich können sich einige Latscher noch erinnern als im Winter 2015 an der Staatstrasse der über 100 Jahre alte Ginkgobaum gefällt wurde.
Viele Latscher Bürger und Bürgerinnen hatten sich damals verständlicherweise sehr darüber geärgert, dass so ein schöner Baum umgesägt wurde. Bürgermeister Helmut Fischer rechtfertigte es damit, dass der Platz zwischen Strasse und Mauer zu eng sei und der Baum eine angrenzende Privatmauer eindrücke. Lorenz Blaas (Lou) trauerte damals auf seine Art. Er entzündete auf dem Baumstamm Kerzen und brachte den berühmten Spruch des Häuptlings Seattle an: „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet Ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“
Der Ginkgo steht symbolisch für ein langes Leben. Das liegt u.a. an der Langlebigkeit des Baumes. Er kann nämlich bis zu 2.000 Jahre alt werden. Zum Glück war der Latscher Gingko ein weiblicher Baum, der auch Früchte hatte. Auf wundersame Art und Weise muss so ein Samen auf den Sonnenberg gelandet sein, denn ein junger Baum steht heute wieder dort. Und wenn er nicht umgesägt wird, wird er noch 1.000 Jahre dort stehen, der Latscher Ginkgo Baum. (pt)
Buchtipp - Peter Obexer ist ein waschechter Villnösser. Wie Reinhold Messner. Als Musikredakteur bei Rai Südtirol stand Peter Obexer auf allen Achttausendern der Schlagerwelt. In seinen Sendungen „Peters Music Box“ und „Wochenend & Sonnenschein“ hatte er alle großen Stars der internationalen Musikszene zu Gast – von Andreas Gabalier über Andrea Berg, Peter Maffay, Giorgio Moroder, David Garrett, Jürgen Drews, Michelle, Stefanie Hertel, Christina Stürmer u.v.a. Jetzt enthüllt Peter Obexer in seinem ersten Buch („Schlager, Tussis & Trallala“), wie er es trotz Sprachfehler zum bekanntesten DJ und Radiomoderator in Südtirol brachte. Er verrät die prickelnden Backstage-Geheimnisse der Sternchen und Stars. Das über 200 Seiten starke Buch von Peter Obexer ist im Verlag Edition Arob erschienen und ist in allen guten Buchhandlungen erhältlich.
Partschins - Kein Sitzungsgeld für die diversen Kommissionen: Dies hat der Gemeinderat von Partschins einstimmig beschlossen. Ausgenommen ist die Baukommission, deren Mitglieder noch bis Ende Dezember 30 Euro Sitzungsgeld beziehen werden. Dem Beschluss vorausgegangen ist die Forderung von Jutta Pedri von der Neuen Bürgerliste: Entweder wird jede Kommission besoldet, oder keine. VizeBM Walter Laimer setzte sich dafür ein, dass die Baukommission bis Ende des Jahres noch besoldet wird. Mit 1.1.2021 wird die Baukommission dann ohnehin aufgelöst.
BM Luis Forcher wollte die Sitzung mit Mund-Nasenschutz im Geroldsaal rasch durchziehen und beschwor die Gemeinderäte, zum Ende der Sitzung nur „wichtige“ Fragen zu stellen. Sabine Zoderer fragte wie es denn um die Planungen bei der SS38 stehe. Der Kreisverkehr in der Gemeinde Algund sei der Knackpunkt, sagte der zuständige Referent Hartmann Nischler. Die Brauerei Forst sträube sich gegen den gegenwärtigen Planungsstand und die Gemeinde Partschins brauche auch eine Ausfahrt. Es sei bereits die 11. Variante geplant. am heutigen 19. Noveber gebe es eine Videokonferenz an der auch Frau Mannstein teilnehmen wird. Ob denn die derzeit eingetragene Umfahrungs-Trasse aus dem Bauleitplan entfernt werde, auch im Hinblick auf die Festlegung der möglichen Siedlungsgrenze, wollte Zoderer wissen. Bevor nicht eine alternative Variante vorhanden sei, könne man die eingetragenen Trasse nicht herausnehmen, sagte BM Luis Forcher. Die Gemeinde sei selbst an einer Herausnahme wegen des Recyclinghofes interessiert. Wie es um die Sicherheit beim Vereinsheim in Rabland bestellt sei, wollte Johannes Tappeiner von der Neuen Bürgerliste wissen. Es sei Schimmelbildung wegen undichter Fenster vorhanden. Das Dach, von wo das Wasser komme und Schimmel zur Folge habe, sei zu sanieren und außen sei das Haus anzumalen. Diese kleinen Eingriffe erforderten eine große Bürokratie, entgegnet Hartmann Nischler.
In der Geroldstraße werde viel zu schnell gefahren. Was werde da angedacht, wollte Benjamin Schupfer von der Neuen Bürgerliste wissen. Man solle doch nicht warten, bis etwas passiere, sekundierte Jutta Pedri, die feststellte, dass um 6 Uhr früh die Geroldstraße wie eine Hauptstraße benutzt würde. Da sei dringend Handlungsbedarf. Ein Polizist sei keine Lösung, sagte BM Forcher, der darauf hinwies, dass man für die Fertigstellung der Straße mit den Grundeigentümern verhandle. Wenn der Campingplatz aktuell werde, werde die Fertigstellung der Umfahrungsstraße dringend. Vielleicht in den nächsten 2 Jahren. Nach einer durchaus angeregten Debatte kam man im Rat diesbezüglich zu keiner Lösung. Einzig Thomas Schönweger (SVP) warf ein, dass ein Polizist von 6 bis 7 Uhr die Geroldstraße kontrollieren und dann am Schulareal Dienst tun könnte. (eb)