Montag, 20 Juli 2015 12:00

Der Damm ist gebrochen

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s5 9882Mals - BM Ulrich Veith spricht von einem historischen Moment. Kräftiger und anhaltender Applaus kam vom Publikum. Der Malser Gemeinderat hat bei seiner Sitzung vom 16. Juli 2015 die Satzung der Gemeinde in Richtung Verbot von sehr giftigen, giftigen, jedenfalls chemisch-synthetischen Pestiziden abgeändert.

Diskussion gab es keine. 14 Räte stimmten für die Änderung, 3 (Sibille Tschenett, Egon Alber und Ruth Kofler von der „Offenen Gemeindeliste Mals“) enthielten sich und Gerold Frank („Offene Gemeindeliste“) stimmte dagegen. Die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit wurde damit erreicht. BM Veith führte im Vorfeld zum wiederholten Male das Vorsorgeprinzip zum Schutze der Gesundheit und der Umwelt ins Felde. „Ich bin zum Entschluss gekommen“, sagte Veith, „dass ich kein Bürgermeister sein möchte, der in dieser Sache nichts tut.“ Er habe sich intensiv mit der Pestizid-Problematik auseinandergesetzt. Pestizide seien für Missbildungen, für das Sterben von Vögeln und Fischen verantwortlich. Das belegten Studien. „Wir sind es unseren Kindern schuldig, dass wir etwas unternehmen“, sagte Veith. Auch verschiedene Bauern hätten ihm bestätigt, dass es aufgrund der klimatischen Bedingungen, vor allem des Windes, nie und nimmer möglich sei, konventionell und biologisch nebeneinander zu wirtschaften. „Unsere Aufgabe ist es auch, die Bauern zu schützen. Wir möchten eine nachhaltige Entwicklung. Eine bestimmte Entwicklung wollen wir nicht“, sagte Veith. Die EU gebe eindeutig jedem Mitgliedsstaat die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten das Spritzen von Pestiziden zu verbieten. Zudem hatte Veith ein schriftliches Gutachten vom Trientner Professor Marino Marinelli dabei, der darin behauptet, dass Gemeinderäte wegen eines solchen Beschlusses auf keinen Fall zur Verantwortung gezogen werden könnten. Marinelli drehte den Spieß sogar um und schreibt, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass Gemeinderäte zur Verantwortung gezogen werden könnten, wenn ein Mensch aufgrund der Pestizide Schaden nehmen würde und der Gemeinderat im Vorfeld nichts getan habe.
Nach 30 Tagen tritt nun die Satzungsänderung in Kraft. Die Rekursfrist läuft. Nun gilt es in Mals eine Verordnung auszuarbeiten, die den beschlossenen Grundsatz der Vorsorge konkret umsetzen soll.
Auch wurde die Aufstockung des Ausschusses auf 5 Referenten mit Satzungsänderung mit demselben Beschluss genehmigt. Eine getrennte Abstimmung über die zwei verschiedenen Satzungsänderungen gab es mit Hinweis auf die Geschäftsordnung von Seiten der Generalsekretärin Monika Platzgummer nicht. Der diesbezügliche Antrag von der Opposition wurde deshalb zurückgezogen. (eb)

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