Dienstag, 30 Mai 2017 12:00

Wiedergutmachung

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s12 0565Beratung - Wenn uns klar wird, dass wir einem anderen Menschen Unrecht getan haben, dann sind wir in derselben Weise aufgelöst, als wenn wir selbst verletzt worden sind. Es quälen uns Schuldgefühle und wir machen uns Vorwürfe, wenn wir beispielsweise einen guten Freund im Stich gelassen haben. Die Wut auf uns selbst geht in Richtung Selbstkasteiung im Sinne von „Wie konnte ich nur…“. Trotz aller Selbstheilungsversuche werden wir nicht umhinkommen, den Fehler auszubügeln. Hilfreich ist es, zunächst einmal den eigenen Anteil an einem Zerwürfnis zuzugeben. Die Einsicht, dass ich gedankenlos, gleichgültig, gemein oder einfach unfähig war, ist der erste Schritt in Richtung Wiedergutmachung.
Denn gerne verdrängen wir die eigene Beteiligung oder suchen die Verantwortung beim anderen. Derjenige, dem durch uns Unrecht wiederfahren ist sollte dann sagen können, wie es ihm dabei ergangen ist. Und hier ist aufnehmendes Zuhören gefragt, d. h. dass ich nicht vorschnell drüber hinwegrede und ins Rechtfertigen gerate. Vielmehr geht es darum, sich die Sichtweise des anderen und die damit verbundenen Gefühle geduldig anzuhören. Am Ende steht dann die ehrliche Entschuldigung für das eigene Fehlverhalten: „Es tut mir leid und es war nicht richtig von mir, dass ich dich so verletzt habe.“ Wiedergutmachung bedeutet nicht zwangsläufig, dass wir an Beziehungen festhalten, sondern ermöglicht uns, mit belastenden Ereignissen der Vergangenheit abzuschließen und den Blick nach vorne zu richten.
www.beratung-hickmann.it

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