Dienstag, 19 August 2014 00:00

Wer ist zuständig?

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

s14 5308Mals - Aufmerksamen Vinschgerwind-Lesern dürfte nicht verborgen geblieben sein, dass die Volksabstimmung in Mals zu einer Rechtsfrage werden wird. Um das Mittel der Volksbefragung geht es dabei nicht. Es geht um die Frage der Zuständigkeit einer Gemeinde, ob Pestizide verboten werden können oder nicht. Dazu hat der Rechtsanwalt Arthur Frei (im Bild) im Namen von rund 150 BürgerInnen eine Eingabe beim Landesgericht Bozen gemacht, welches sich mit der Frage der Zuständigkeit befassen solle. Diese Eingabe, diese Klage, ist kürzlich auch dem Malser BM Ulrich Veith, als Rechtsvertreter der Gemeinde, Johannes Fragner Unterpertinger als Sprecher des Promotorenkommittes und Martin Fischer als Präsident der Kommission für die Beurteilung der Fragestellung für die Volksabstimmung zugestellt worden. Diese Zustellung hat zu heller Aufregung geführt, von Einschüchterung, von Drohung, von Verletzung der Demokratie war die Rede. „Wir haben keinen Antrag gestellt, dass die Volksbefragung abgesagt wird. Und in einem Rechtsstaat ist es das demokratischste aller Bürgerrechte, strittige Fragen von einem unabhängigen Gericht klären zu lassen“, sagte Frei vor einer Woche bei einer Versammlung in Mals vor seinen Mandanten. (eb)

{jcomments on}


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/item.php on line 248
Gelesen 2849 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.