Dienstag, 24 Juli 2018 12:00

Mit zweierlei Maß

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s4sp23 6449Martell/Bozen - Weil die Bozner Verwaltung offenbar mit zweierlei Maß misst, kann Hans Fleischmann vom Gasthof zum See den Landesbeitrag für ein E-Werk behalten, während Walter Schwembacher vom Gasthaus Schönblick seinen gewährten Landesbeitrag für sein E-Werk samt Zinsen zurückzahlen soll.

von Erwin Bernhart

Wär’ der Archivierungsantrag von Walter Schwembacher angenommen worden, der Aufschrei wär’, wenn überhaupt,  klein geblieben.

Die Geschichte von den zwei E-Werken im Hintermartell bzw. von den dazu gewährten Landesbeiträgen hat in der Vergangenheit einigen Staub aufgewirbelt. Zwei Gastwirte, so die Wahrnehmung, hätten sich einen Landesbeitrag, der ihnen eigentlich gar nicht zustünde, erschlichen. Die Geschichte ist komplexer. Denn die Bozner Verwaltung und zuletzt die Landesregierung haben Hans Fleischmann vom Gasthaus zum See im Jahr 2004 einen 80-prozentigen Beitrag für den Umbau seines E-Werkes gewährt, ausbezahlt, das E-Werk als konform abgenommen. Nach zwei Jahren hat auch Walter Schwembacher vom Gasthof Schönblick um einen Beitrag angesucht, der ihm gewährt, ausbezahlt und sein E-Werk wurde als konform bestätigt.
Grund für die Gewährung des Beitrages war unter anderem, dass die Gasthäuser im Hintermartell keinen öffentlichen Stromanschluss haben.
Fünf Jahre nach Gewährung des Beitrages wurde den Martellern vom Amt für Stromversorgung die Einleitung des Verfahrens zum Widerruf der Beitragsgewährung mitgeteilt. Im Klartext: Die öffentlichen Beiträge haben den Gastwirten per Gesetz gar nicht zugestanden, sie sollten den Beitrag zurückzahlen. Rekurse der Marteller Gastwirte dagegen wurden vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Marteller haben Berufung beim Staatsrat eingelegt, dieses Verfahren behängt noch.
In der Zwischenzeit gab es eine - politische - Rettungsaktion: Im vorigen Herbst wurde in ein Landesgesetz eigens für die Marteller ein Passus eingefügt, der ihnen ein Schlupfloch gewähren sollte. „In Fällen, wo kein Verschulden des Bürgers oder der Bürgerin vorliegt und mit der Rückzahlungspflicht zum Teil auch ein finanzieller Ruin der Betroffenen einhergehen könnte, ist das Prinzip des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit zu wahren“, heißt es im besagten Artikel und mit diesem Artikel wird vorgeschlagen „in derartigen Fällen von der Rückforderung der gewährten Beiträge absehen zu wollen.“
Fleischmann und Schwembacher haben beantragt, die Rückzahlungen zu archivieren. Fleischmann wurde die Archivierung im Februar 2018 genehmigt, Schwembacher hingegen nicht. Schwembacher ist disperat und ihn ärgert die Tatsache, dass mit zweierlei Maß gemessen werde. Wenn er die rund 150.000 Euro zurückzahlen muss, dann bedeute das für ihn, so sagt er, den wirtschaftlichen Ruin in Hintermartell.

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