Dienstag, 20 September 2011 00:00

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Rom/Bozen/Taufers/Mals

s5_9790Das Wassermagistrat in Rom hat einiges auf den Kopf gestellt. Es hat jenen Gesetzespassus der Provinz Bozen ausgesetzt, der als Voraussetzung für eine Konzessionserteilung die Grundverfügbarkeit vorgesehen hat. Seit eineinhalb Jahren wurde bei Kleinableitungen jenem Bewerber eine Wasserkonzession für Stromgewinnung zugesprochen, der bereits beim Einreichen seines Projektes mit den Grundeigentümern handelseins war. Diese Gepflogenheit gilt nicht mehr. Das Einverständnis der Grundeigentümer kann ab sofort erst nach erteilter Konzession eingeholt werden.
Dieses Urteil betrifft unmittelbar auch den Rambach.

Dort liegen seit 5 Jahren zwei Ansuchen für Großableitungen vor, eines von den Gemeinden Mals, Taufers, Glurns und Schluderns gemeinsam mit der SEL und ein zweites von der Eisack Energie GmbH von Helmut Frasnelli. Die Gemeinderäte von Mals und von Taufers haben jüngst per Beschluss die Landesregierung aufgefordert, den Rambach vor Großableitungen zu schützen. Eine Rückmeldung ist bislang nicht erfolgt. Dafür, so der Hintergedanke, könnte der Ram mit einer Kleinableitung (unter 3 Kilowatt Leistung) elektrisch genutzt werden. Und bei einer Kleinableitung wären die Gemeinden gegenüber einem Privaten, wie es Frasnelli ist, wieder im Vorteil. Denn für die Gemeinden wäre der Erhalt der Grundverfügbarkeit leichter zu bewerkstelligen, da es sich vor allem um Fraktionsgründe handelt, durch die die Druckleitungen führen würden. Das Urteil des Wassermagistrates habe keine Auswirkungen beim Rambach. So sieht es der Tauferer BM Hermann Fliri. Dazu nennt er zwei Gründe: Sollte ein Rekurs gegen die Gemeinderatsbeschlüsse Erfolg haben, dann bleibe sowieso alles beim Alten, sprich eines der beiden Projekte werde wohl den Zuschlag erhalten. Sollte der Ram vor Großableitungen unter Schutz gestellt und eine Kleinableitung ausgeschrieben werden, dann werden die Gemeinden ohne den Nachweis der Grundverfügbarkeit keine Baukonzession ausstellen. Urbanistisch habe die Gemeinde demnach sehr wohl noch eine Hebelwirkung. Der Malser BM Ulrich Veith befürchtet, dass für die energetische Nutzung laut EU-Recht ein Enteignungsverfahren in Frage kommt. Auch weil die erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse groß geschrieben werden. Beim Rambach sei wieder alles offen. Demnächst wolle man mit dem Rambach-Dialog starten. Unter neutraler Moderation, so Veith, werden alle Interessierten an einen runden Tisch geladen, um auszuloten, was am Ram alles möglich sein kann. Die österreichische Beraterfirma „Revital“ von Klaus Michor, bereits beim Etschdialog vertreten, wird diese Moderation übernehmen. Eines ist sicher: Für die elektrische Nutzung des Saldurbaches in Matsch hat das Urteil des Wassermagistrates keine Auswirkungen. Dort sind die Fristen für Rekurse bereits verstrichen. Die Fraktion Matsch hat das Projekt eingereicht. (eb)


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