Dienstag, 17 Februar 2015 00:00

Fest in Gefahr?

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s8 7422Im Jahre 2012 wurden in Südtirol mehr als 13.000 Feste und Veranstaltungen abgehalten. Die Festkultur gehört zum Alltag, auch im Vinschgau. Aber seit 2013 ist bei der Genehmigung der Feste alles anders: Die Gemeinden, BM und Gemeindetechniker, sind es, die Sicherheitsbestimmungen zu kontrollieren haben. Mehr Bürokratie?

von Erwin Bernhart

Wäre da nicht der Alex Ploner mit seiner Begeisterung für die Festkultur, mit seiner Aufmunterung, mit seinen Zurufen, mit seinen Beispielen, wie man aus einem faden Zeltfest ein Event im Zelt machen kann, wär’s düster geworden.

Denn seine Vorredner beim Auftakt der Aufklärungstour in Schlanders wiesen auf Sicherheit, Haftung, gesetzliche, rechtliche und versicherungstechnische Rahmen, auf Gefahrenquellen, Brandauslöser und Explosionsgefahren hin. Den Vereinen, den Veranstaltern verging die Lust zum Feiern, die Lust, Feste abhalten zu wollen. Dabei waren in Schlanders am 9. Februar vor allem junge Leute, veanstaltungsfreudige junge Vereinsmitglieder mit großem Interesse anwesend. Denn die Festsaison steht unmittelbar vor der Tür. Die Eventdienstleister im hds touren mit dem Südtiroler Gemeindenverband, dem Aufsichtsamt, dem Amt für Brandverhütung und der Berufsfeuerwehr mit Sensibilisierungsveranstaltungen durchs Land. Es herrscht bei den Veranstaltern von Festen große Unsicherheit, obwohl sich die Gesetzeslage nicht verändert hat. Verändert hat sich seit dem Jahr 2013 per Gesetz die Zuständigkeit für die Genehmigung. „Früher war ein Amt zuständig, jetzt sind es 116 Gemeinden“, bringt es der Bezirkspräsident Andreas Tappeiner auf den Punkt. Und unter den 116 Gemeinden gibt es keinen Konsens über die Genehmigungsverfahren für Feste. Gemeindetechniker, oft überfordert und ohne Erfahrung, haben über die Sicherheit zu befinden. Viele Vereine sind verunsichert.
s8 7429Aber - und das ist die Summe der Kurzreferate - es ist enorm wichtig, dass Sicherheitsbestimmungen auf allen Ebenen eingehalten werden, um Unfälle aller Art möglichst zu vermeiden. Ganz auszuschließen ist das Risiko nicht. Es gilt die Durchführungsverordnung aus dem Jahr 1993 solange, bis eine neue erstellt ist.
In der Diskussion - nach mehr als zwei Stunden Referate - wurde der Appell an die Gemeinden laut, die Vereine zu unterstützen und eine gemeinsame Vorgangsweise anzustreben. Vertrauen und Rechtssicherheit seien verloren gegangen.
Alex Ploner sagte, dass die Sache Chefsache sein müsse. Man benötige schnellstens die neuen Durchführungsbestimmungen.

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