Dienstag, 12 Juli 2011 00:00

„Das ist Beamtenwillkür“

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

 Schlanders/Bozen

s4_geldDas ist Bemtenwillkür“, ärgert sich ein Schlanderser Bürger, der nicht genannt werden will. Ein Stapel Dokumente liegt vor ihm und eine Papier-Safari hinter ihm. Noch ist die Geschichte nicht ganz ausgefochten. „Ohne Rechtsbeistand hätte mich die Autonome Provinz Bozen regelrecht abgezockt.“ Was ist geschehen?
Der Bürger hat eine konventionierte Wohnung in Schlanders gekauft und einen Teil davon als Büro vermietet. Aufgrund der Konventionierung ist eine Vermietung als Büro allerdings auf 20 Jahre nicht zulässig. Der Landesbeitrag für die Konventionierung wurde bereits 1986 an den Verkäufer ausbezahlt. 1998 wurde von den Behörden die Vermietung als Büro festgestellt und dem Bürger eine Strafe von insgesamt 32.000 Euro aufgebrummt. Erfolglos waren die Rekurse des Bürgers gegen die Verwaltungsstrafe. Rekurs führte der Bürger auch mit der Begründung, dass der Vorbesitzer die Förderung für die Konventionierung erhalten habe. Der Bürger hat seine Strafe dann bezahlt.

Bei genauerem Hinsehen und nochmaligen Nachrechnen stellte der Bürger jedoch fest, dass viel zu viele Zinsen an das Land bezahlt worden sind, weil diese Zinsen „ab dem Datum der Zuwiderhandlung“ angefallen wären. Nun hat der Bürger jene Zinsen ab dem Jahr 1986 berappt, obwohl die „Zuwiderhandlung“ erst ab 1995 erfolgt und festgestellt worden ist. Der Bürger hat demnach mehr als 10.000 Euro zuviel, also ganze neun Zinsjahre, an Strafe an das Land bezahlt. Die wollte er sich - Recht ist Recht - zurückholen.

Ab da beginnt ein Spießrutenlauf der Extraklasse. Auf einfache Briefe reagiert man in der Abteilung 25, Wohnungsbau, höchstens mit müdem Lächeln. Weil der Bürger ein beharrlicher ist und sich nicht beirren lässt, lässt er von Andreas Pöder (Union für Südtirol) eine Landtagsanfrage in die Zuständikeit von Landesrat Christian Tomasini platzieren. Der hat dem Fragesteller Recht gegeben, das Land schulde demnach dem Bürger rund 12.000 Euro an Zinsen.

Das Amt für Wohnungsbau weigert sich drei Tage nach der Antwort auf die Landtagsanfrage, die zuviel bezahlte Summe rückzuertstatten. Dem Bürger reichts: Über seinen Anwalt hakt er in den Büroschimmel. Das Amt um Amtsdirektor Willi Palfrader nimmt den Antrag wieder nicht an. „Weil verjährt“, so die lapidare Erklärung. Wieder schreibt der Anwalt. Etwas wolle man zurückerstatten, so die Antwort aus dem Amt. Zwei Monate vergehen, ohne dass etwas geschieht. Über seinen Anwalt lässt der Bürger wieder nachfragen. Ein halbes Monat später, im April dieses Jahres, überweist das Amt rund 7.000 Euro. Die Summe stimme nicht mit der berechneten überein, lässt der Bürger wiederum über seinen Anwalt dem Amte ausrichten. Dann kommt ein Versprechen, dass man noch 1.900 Euro zurückzahlen werde. Wieder stimmt die errechnete Summe nicht und zudem drücken mittlerweile die Anwaltsspesen, welche das Amt auch nicht zurückerstatten will.  „Ich finde es beschämend, wie man in diesem Land als Bürger behandelt wird“, ärgert sich der Schlanderser. Beim Eintreiben der Steuern und beim Eintreiben von Strafen sei man hinter jedem Cent her. Wenn aber zuviel an Strafe gezahlt worden sei, müsse man sich mindestens einen Anwalt nehmen, um zu seinem Recht oder auch nur um zu Teilen seines Rechts zu kommen. Teilweise wie die Götter führen sich manche Beamte der Autonomen Provinz Bozen auf, sagt der Bürger. (eb)


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/item.php on line 248
Gelesen 4030 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.