Dienstag, 03 Dezember 2013 00:00

Sportmedizinischer Dienst: Die Neuerungen mit 2014

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s42 FotoVinschgau - Es treten immer wieder Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf die sportärztlichen Untersuchungen – die Neuerungen ab 2014 und die Kosten – auf. Der Vinschgerwind hat deshalb bei Stefan Resnyak, dem geschäftsführenden Primar der Sportmedizin Bozen und für den Vinschgau Zuständigen nachgefragt.

Vinschgerwind: Herr Resnyak, welche Neuerungen gibt es ab dem 1. Jänner 2014, was den sportmedizinischen Dienst im Bezirk Vinschgau betrifft?


Stefan Resnyak: Mit dem 31. Dezember 2013 geht Dr. Max Regele, der bisher die sportmedizinischen Visiten im Bezirk Meran abdeckte, altersbedingt in Pension. Mit dem 1. Jänner wird der sportmedizinische Dienst von Bozen diese Aufgabe übernehmen und zwar an drei Tagen, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in Meran (KH, in den Ambulatorien der Funktionsproben Medizin und Kardiologie) und einen Tag, am Montag in Schlanders (KH, in den Poliambulatorien). Bezüglich der Kosten ändert sich nichts: Minderjährige sind ticketbefreit, Erwachsene zahlen ein Ticket, sofern sie die entsprechende Anfrage vom Verein haben und in die Altersgrenzen des jeweiligen Sports, die vom nationalen Verband festgelegt werden, fallen.

Was bedeutet das für die Vereine und die Athleten?
Die Athleten melden sich über das Sekretariat der Sportmedizin Bozen an. (siehe Infokasten, Anm. der Redaktion) Zur Visite ist die Anfrage des Vereins mitzubringen, ein ausgefülltes Anamneseblatt und eine Urinprobe. Bei Verhinderung muss rechtzeitig abgemeldet werden. Dadurch verringern sich die Wartezeiten  und Kapazitäten für andere Sportler werden frei.

Sie haben die Altersgrenze im Wettkampfsport angesprochen. Wo liegt diese beim Fußball, beim Volleyball, beim Badminton, beim Yoseikan Budo, beim Handball und beim Schwimmsport?
Die Altersgrenzen für den Wettkampfsport werden von den jeweiligen nationalen Verbänden festgelegt und laufend geändert. Aktuell gelten für die von Ihnen angesprochenen Sportarten folgende Altersgrenzen:
Fussball: 12 Jahre
Volleyball: 10 Jahre
Badminton: 10 Jahre
Yoseikan Budo: 12 Jahre
Handball: 8 Jahre
Schwimmen: 8 Jahre

Was bedeutet das für das sportmedizinische Attest? Was benötigen Athleten, die unter dieser Altersgrenze liegen und welches Attest, wenn sie darüber liegen?
Athleten, die unter der jeweiligen Altersgrenze liegen, benötigen das allgemeine Gesundheitszeugnis, das sogenannte „Certificato per sport non agonistico“, das der Basis-Kinderarzt bzw. der Hausarzt ausstellt. Für minderjährige Eingeschriebene ist dieses Zeugnis und die Untersuchung kostenlos, Erwachsene bezahlen das Zeugnis laut den Tarifen der Hausärzte, die unterschiedlich sind. Sportler, die diese Altersgrenze erreicht haben, müssen das sogenannte Wettkampfzeugnis in der Sportmedizin machen und vorweisen können.

In welchen Fällen entstehen Kosten für Minderjährige, die von den Eltern zu bezahlen sind?
Kosten für Eltern und ihre minderjährigen Kinder entstehen nur dann, wenn keine Anfrage vom Verein vorliegt, in diesem Falle ist der volle Betrag von ca. 50 Euro zu bezahlen. Das ist aber nur eine theoretische Option, weil alle Wettkampfsportler eine Anfrage vom Verein vorweisen müssen. Der zweite – rein theoretische Fall – wäre jener, wenn unter dem vorgesehenen Wettkampfalter ein Wettkampfzeugnis verlangt würde. Das macht aber absolut keinen Sinn, da das  Nicht-Wettkampfzeugnis des Kinder- oder Hausarztes ausreicht und wie erwähnt kostenlos ist.    

Interview Angelika Ploner

INFO


Ab dem 1. Jänner 2014 werden die sportmedizinischen Eignungs-Untersuchungen für den Wettkampfsport für alle Wettkampfsportler des Gesundheitsbezirks Meran vom Dienst für Sportmedizin Bozen übernommen und werden nicht mehr über den Sportmediziner Max Regele abgewickelt. Die Fachärzte von Bozen werden die entsprechenden Untersuchungen im Krankenhaus Meran und im Krankenhaus Schlanders durchführen. Die Vormerkung erfolgt über das Sekretariat des Dienstes für Sportmedizin in Bozen persönlich oder unter 0471/932522 von Montag bis Donnerstag von 8 – 12 und von 13:30 bis 16 Uhr, am Freitag von 8 – 13 Uhr, Fax 0471/915785, E-Mail: medsport@sbbz.it. Der Zugang zum Dienst erfolgt mit einem gültigen Ausweis, mit der Anfrage des jeweiligen Sportvereins auf dem entsprechenden Formular, mit dem ausgefüllten Anamneseblatt. Im Falle von Minderjährigen ist die Unterschrift eines Elternteils notwendig. Und: Mitzubringen ist außerdem eine Urinprobe.
Weitere Infos unter http://www.sabes.it/de/krankenhaeuser/bozen/sportmedizin-bz.asp


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