Partschins: Gemeinde in Erklärungsnot

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Aus dem Gerichtssaal - Über die Vorgeschichte haben wir unter dem Titel „Das missbrauchte Vorkaufsrecht“ im August berichtet: In Partschins gibt es den historischen Ansitz Montelbon. Er steht unter Denkmalschutz. Im Falle einer Veräußerung hat das Land daran das Vorkaufsrecht. Bleibt das Land untätig, geht dieses Recht auf die Gemeinde über. Eine der fünf Wohnungen im Montelbon gehört den Geschwistern Nischler Hubert und Margit. Diese erwarb mit einer Mischung aus einem Schenkungs- und Kaufvertrag den Hälfteanteil ihres Bruders, als plötzlich die Gemeinde auf den Plan trat und erklärte, daran das Vorkaufsrecht ausüben zu wollen. Die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung der Gemeinde Partschins bezweifelte Nischler Margit, weshalb sie sich an das Verwaltungsgericht in Bozen wandte. Dieses hat den Rechtsstreit mit erstaunlicher Geschwindigkeit noch im September entschieden.
Peinlicher hätte das Verfahren für die Gemeinde nicht ausgehen können. Denn das haarsträubende und auch rechtlich halsbrecherische Vorhaben, durch den Erwerb eines ungeteilten Hälfteanteils an einer von fünf Wohnungen in einem denkmalgeschützten Gebäude dessen „besseren Schutz garantieren“, dieses der „öffentliche Nutzung“ zugänglich machen und gar dessen „Aufwertung bewirken“ zu wollen (so die Begründung des Beschlusses der Gemeinde), endete mit einem donnernden Fiasko. Im Urteil des Verwaltungsgerichts wird dieser Erklärungsversuch denn auch unmissverständlich als „f o r m u l a v u o t a“, also als hohle Phrase oder inhaltslose Sprachformel abqualifiziert, durch welche die Gemeinde nicht einmal ansatzweise zu erklären vermochte, in welcher Weise durch den Zwangsankauf ein öffentliches Interesse wahrgenommen werden sollte. Und damit war sie nach Ansicht des Gerichts ihrer Begründungspflicht des Verwaltungsaktes nicht nachgekommen, was als umso gravierender gewertet wurde, weil damit Grundrechte wie die Vertragsfreiheit und das Recht auf Eigentum berührt wurden. Nachdem dieser Eingriff also nur als scheinbegründet angesehen wurde, fielen sämtliche Beschlüsse der Gemeinde Partschins dem gerichtlichen Fallbeil zum Opfer, wobei der Gemeinde auch noch die Kosten angelastet wurden. Viel Lärm um nichts? Nun, neben der rechtlichen stellt sich jetzt auch die Frage nach der politischen Verantwortung für diesen augenscheinlichen Fehlgriff. Die müssen vor allem jene Gemeinderäte stellen, welche die Entscheidung nicht mitgetragen haben. Eine Aufgabe insbesondere für die Räte, welche nicht der Mehrheitspartei
angehören, damit ein Stück gelebter Demokratie in die Gemeindestube einkehrt und der leichtfertige Umgang mit Steuergeldern geahndet wird.

Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it

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