Landeshauptmann Kompatscher: "Die Autonomie ist eine Antwort der Geschichte – und ein Versprechen für die Zukunft."
BOZEN (LPA). Der italienische Nationalfeiertag am 25. April erinnert an die Befreiung von Faschismus und Nationalsozialismus und markiert einen historischen Wendepunkt: den Beginn des demokratischen Wiederaufbaus Italiens. 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist dieser Gedenktag für Landeshauptmann Arno Kompatscher auch eine Gelegenheit, die Bedeutung der Südtiroler Autonomie als Ergebnis und Ausdruck dieses Neuanfangs in Erinnerung zu rufen.
"Der Weg zur Autonomie war lang und nicht frei von Spannungen. Aber er zeigt, dass Dialog, Beharrlichkeit und rechtliche Garantien eine friedliche Lösung selbst tiefer Konflikte ermöglichen können", betont Kompatscher. Gerade in einer Zeit globaler Unsicherheit sei die Autonomie ein wichtiges Beispiel für die konstruktive Kraft der Diplomatie – für Minderheitenschutz, für Mitbestimmung und für das konstruktive Zusammenleben verschiedener Kulturen.
In diesem Sinne sei die laufende Reform der Autonomie auch Teil einer kontinuierlichen Entwicklung, erklärt der Landeshauptmann: "Autonomie ist kein fertiges Bauwerk, sondern ein lebendiger Prozess. Mit der Reform wollen wir sie weiter stärken, rechtlich absichern und an die Herausforderungen von heute anpassen – im Geist des gegenseitigen Respekts und des Miteinanders."
Der 25. April sei nicht nur ein Tag der Erinnerung, sondern auch ein Tag der Ermutigung, unterstreicht Kompatscher: "Demokratie, Vielfalt und friedliches Zusammenleben sind möglich und wir müssen uns gemeinsam dafür einsetzen." Die Geschichte lehre, wie wertvoll diese Errungenschaften seien. Sie zu bewahren und weiterzutragen sei gemeinsame Aufgabe.
Landeshauptmann Kompatscher wird am 25. April in Bozen an den offiziellen Gedenkfeiern teilnehmen.
pio
Landesamt für Wildtiermanagement erstellt jährlich Bericht über die Situation der Hühnervögel in Südtirol – Jährliche Zählungen von Birkhuhn, Schneehuhn und Steinhuhn haben begonnen
BOZEN (LPA). Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Balzzeit vieler alpiner Vogelarten, es beginnen auch die jährlichen Zählungen von Birkhuhn, Schneehuhn und Steinhuhn. Diese Vogelarten sind durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie geschützt, die laufende Überprüfung des Erhaltungszustandes dieser Arten ist Pflicht. Hinzu kommt, dass jährlich geprüft werden muss, ob die Bejagung dieser in Südtirol jagdbaren Arten verträglich ist. Die verpflichtenden Bestandserhebungen führen in Südtirol das Landesamt für Wildtiermanagement und der Landesforstdienst in enger Zusammenarbeit mit Jagdaufsehern und Jägerschaft durch.
"Der Schutz unserer alpinen Vogelwelt muss auf verlässlichen und soliden Daten beruhen", hebt Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher hervor: "Die jährlichen Zählungen sind dafür eine zentrale Grundlage und ein wichtiges Instrument, um Birkhuhn, Schneehuhn und Steinhuhn langfristig in Südtirol zu erhalten."
"Diese seit 2008 durchgeführte systematische Bestandskontrolle liefert wertvolle Erkenntnisse zur Populationsentwicklung und zum Einfluss von Umweltveränderungen auf die Lebensräume der Arten", unterstreicht Landesforstdirektor Günther Unterthiner: "Besonders der fortschreitende Klimawandel und menschliche Störungen stellen Herausforderungen dar, die genau beobachtet und bewertet werden müssen."
"Die Erhebungen erfolgen in zwei Phasen", berichtet Dominik Trenkwalder vom Landesamt für Wildtiermanagement: "Während der Balzzeit im Frühjahr werden die Balzplätze der Hähne kartiert, um Rückschlüsse auf die Gesamtpopulation zu ziehen. Im Sommer erfolgt eine weitere Erfassung der Schnee- und Birkhuhnbestände, bei der speziell ausgebildete Vorstehhunde zum Einsatz kommen, um die Anzahl der Jungvögel und damit den Bruterfolg zu dokumentieren." Vorstehhunde zeichnet ein besonderes Verhalten aus: Ein Vorstehhund, der bei der Suche Witterung des Wildes aufnimmt, unterbricht sein Suchen und bleibt ruckartig stehen.
"Die Zählungen werden in ganz Südtirol durchgeführt, das in elf Populationseinheiten eingeteilt ist", erläutert Lena Schober vom Landesamt für Wildtiermanagement, die für die Organisation der Zählungen verantwortlich zeichnet: Die gewonnenen Daten dienen als Grundlage für die gemäß Vogelschutzrichtlinie und Landesgesetz verpflichtende Verträglichkeitsprüfung. Die Verträglichkeitsgutachten sind für die Abschussplankommission bindend und geben die maximal verträgliche Entnahme je Populationseinheit vor. Die Beteiligung der Jägerschaft und lokaler Naturschutzorganisationen ist ein wichtiger Bestandteil der Erhebungen.
Das Landesamt für Wildtiermanagement erstellt jährlich einen Bericht über die Situation der Raufußhühner und des Steinhuhns und veröffentlicht ihn auf der Website forstdienst.provinz.bz.it/de/wildtiermanagement/huhnervogel.
mac
Außerordentliche Sitzung beginnt mit Gedenkminute für Papst Franziskus. Unterbrechungen und Beratungen innerhalb der Opposition und zwischen den Fraktionssprechern über die Frage, ob Abstimmungen zugelassen sind. Sitzung endet mit Auszug der Opposition.
In Übereinstimmung mit den jüngsten Vorgaben der Agcom zur „Par Condicio“ im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen und Volksabstimmungen werden die Pressemitteilungen über die Arbeit des Plenums so verfasst, dass die Unparteilichkeit in Bezug auf die Gemeindewahlen vom 4. Mai gewährleistet ist, wobei die Namen von Kandidatinnen und Kandidaten und Themen der Volksabstimmungen vom 8. und 9. Juni vermieden werden.
Der Landtag wurde für Dienstag, 22. April 2025, auf Antrag der Abg. Leiter Reber, Köllensperger, Rieder, Ploner F., Ploner A., Repetto, Knoll, Atz, Rabensteiner, Zimmerhofer, Foppa, Rohrer, Oberkofler, Widmann, Holzeisen, Wirth Anderlan und Colli zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen, um über den Verfassungsgesetzentwurf zur geplanten Autonomiereform zu beraten (Links: Entwurf, technischer Bericht, erläuternder Bericht.
Die Sitzung begann mit einer Schweigeminute für den verstorbenen Papst Franziskus, den Landtagspräsident Arnold Schuler mit einer Gedenkrede würdigte: “Sein Tod stimmt Gläubige und nicht religiöse Menschen gleichermaßen traurig: Für viele, auch hier in Südtirol, war Papst Franziskus, vor allem in der letzten Zeit, die von Konflikten und Unruhe in der Welt geprägt war, ein geistiges Oberhaupt, zu dem man aufschauen konnte und der Hoffnung spendete. Auch in einer weltlichen Institution wie dem Landtag ist es angebracht, unserer Anteilnahme am Tod des Heiligen Vaters Ausdruck zu verleihen: Sein unermüdlicher Aufruf zum Frieden und zur Solidarität während der 12 Jahre seines Pontifikats sind in der Tat eine wertvolle Botschaft für uns alle, die wir niemals vergessen dürfen, dass unsere Arbeit letztendlich dem Wohle der Gesellschaft und dem harmonischen Zusammenleben aller dienen muss. Im Segen Urbi et orbi, der am Ostersonntag verlesen wurde, hat Papst Franziskus gesagt: „Kein Frieden ist möglich, wenn es keine Religionsfreiheit und keine Meinungsfreiheit gibt und die Sichtweisen der anderen nicht respektiert werden.“ Diese Aufforderung zum gegenseitigen Respekt hat uns der Papst als sein Vermächtnis mitgegeben. Wir schließen uns hiermit der Trauer der Religionsgemeinschaft und all derjenigen an, die heute von Papst Franziskus Abschied nehmen.”
Nach einer Unterbrechung für Beratungen unter den Fraktionssprechern und innerhalb der Opposition verwies Landtagspräsident Arnold Schuler auf ein Gutachten des Rechtsamts und eine Entscheidung des Präsidiums hin, wonach eine Abstimmung im Rahmen dieses Sonderlandtags nicht möglich ist. Auch der nunmehr vorgelegte Ersetzungsantrag zur Einberufung (der die einzelnen Punkte der Reform auflistet, über die zu diskutieren und abzustimmen wäre; A.d.R.) ändere in der Substanz nichts. Die in dieser Sitzung abgegebenen Stellungnahmen würden sicher für den Sonderausschuss interessant sein, der sich morgen mit dem Thema befassen werde.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Präsidiums. Der Ersetzungsantrag sei so formuliert, dass auch eine Abstimmung möglich gewesen wäre. Bei der Reform der Autonomie sollten alle mitreden können. So mache dieser Sonderlandtag keinen Sinn.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) bezeichnete die Entscheidung als undemokratisch. Abstimmung gehöre zu einer Demokratie. Hier werde Volksvertretern eine Abstimmung verweigert. Über die Reform der Autonomie entscheide nun allein eine Partei, die nur mehr 35 Prozent Zustimmung unter der Bevölkerung habe. Der Landtagspräsident müsse über den Parteien stehen. Seine Fraktion werde den Saal verlassen.
Der Sonderlandtag hätte die Chance geboten, auch anderen Parteien ein Mitspracherecht zu geben, erklärte Brigitte Foppa (Grüne). Es sei nicht der Landtagspräsident verantwortlich, diese Entscheidung komme aus der Mehrheit. Man habe angekündigt, dass der Sonderlandtag mit der Reform befasst werde, sobald der Text da sei. Jetzt sei der Text da, und der Landtag dürfe nicht darüber abstimmen. Ihre Fraktion werde den Saal verlassen.
Paul Köllensperger (Team K) sprach von einem traurigen Tag. Der Landtagspräsident stehe offensichtlich unter dem Druck der Mehrheit. Die Entscheidung sei an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Das Team K sei eine Autonomiepartei, aber sie werde hier nicht mitspielen und den Saal verlassen.
Renate Holzeisen (Vita) erinnerte an den Parteitag der SVP, bei dem Kritiker der Reform der Reform abschätzig abgeurteilt worden. Was heute geschehe, passe damit zusammen. Man verwehre dem Landtag eine demokratische Abstimmung zu den einzelnen Punkten des Reformentwurfs. Das sei Armseligkeit pur.
Man habe Angst vor einer Abstimmung, was unverständlich sei, meinte Thomas Widmann (Für Südtirol). Er hätte dafür gestimmt, auch wenn er im Entwurf einige Schwächen sehe, etwa das nationale Interesse, das geblieben sei. Damit könne der Staat alles kippen, was man dazubekommen habe. Es müsste im Text auch festgehalten werden, dass es keine Anpassung an die neue Verfassung sei, damit man sicherer sei. Die Mehrheit wäre jedenfalls nicht in Gefahr gewesen. Schuler hätte die Möglichkeit gehabt, auch anders zu entscheiden.
Wenig verwundert zeigte sich JWA. Das sei der Höhepunkt der Demokratiesimulation, ähnlich wie der Autonomiekonvent. Auch er werde sich nicht an der Debatte beteiligen.
Es gehe beim Reformtext um interessante Punkte, und er verstehe nicht, warum man keine Abstimmung zulasse, erklärte Andreas Colli (Wir Bürger). Er hätte dafür gestimmt. Diese Entscheidung sei kein Glanzstück der Demokratie.
Sandro Repetto (Demokratische Partei) zeigte sich verwundert. Während der Verhandlungen mit Rom sei die Reform Verschlusssache gewesen, aber jetzt, wo der Text vorliege, hätte man auch darüber reden können, um die Stimmungslage zu erkennen. Die Reform habe positive Aspekte, aber auch Grauzonen, die man besser beleuchten müsste.
Harald Stauder (SVP) fand es absolut schade, wie die Sitzung verlaufen sei. Er hätte sich erwartet, dass ein Gutachten des Rechtsamts respektiert. Niemandem sei hier das Wort verboten worden, aber die Prozedur sehe in dieser Phase keine Abstimmung vor. Die Opposition verlasse nun den Saal wie ein Kind, das sich nicht durchgesetzt habe. Man wollte wahrscheinlich die Gelegenheit nutzen, im Scheinwerferlicht zu stehen. Die SVP sei die einzige Partei, die ihre Basis zu dem Thema befragt habe. Stauder drückte Präsident Schuler seine Solidarität für die klare Linie aus und dankte auch dem Rechtsamt für die Klarstellung, auch wenn sie manchen nicht passe. (In der Zwischenzeit verließen die Vertreter der Opposition, mit Ausnahme von Wir Bürger, den Saal; A.d.R.)
Fratelli d’Italia zeigte sich verwundert über das Verhalten. Im Rahmen der Fraktionssprechersitzung sei nie über eine Abstimmung gesprochen worden. Die Information über den Ablauf der Sitzung sei immer klar gewesen. Sie forderte die Mehrheit auf, bei ihrer Linie zu bleiben und die gute Reform nicht aufs Spiel zu setzen.
LH Arno Kompatscher bedauerte den Austritt der Opposition. Die Sitzung wäre eine gute Gelegenheit gewesen, auch die Details der Reform zu besprechen und Stellung zu nehmen. Auch wenn keine Abstimmung vorgesehen sei, hätte jeder sein positives oder negatives Gutachten abgeben können. Bei diesem Sonderlandtag hätte man auch Kritik und Wünsche hören können, die nicht ins Leere gelaufen wären, denn diese Reform sei ja nicht der Endpunkt. Der Landtag könne nur zum Gesamtpaket ein Gutachten abgeben, das sei vom Statut so vorgesehen. Es sei konsequent, wenn sich der Präsident und das Präsidium an das Gutachten des Rechtsamts hielten, das könne man nicht von Fall zu Fall annehmen oder missachten. Die Geschäftsordnung müsse eingehalten werden.
Die Prozedur zur Änderung des Autonomiestatuts sei im Statut selbst festgelegt, stellte Präsident Arnold Schuler klar. Abgestimmt werde über ein Gutachten zum ganzen Paket, nicht über einzelne Artikel. Das Rechtsamt habe die Sache geprüft und sei zu einem klaren Schluss gekommen. Wenn man die Gutachten der eigenen Ämter nicht respektiere, werde die Arbeit im Landtag schwierig.
Nach einer kurzen Unterbrechung auf Antrag von Harald Stauder und nachdem sich niemand mehr zu Wort meldete, schloss Präsident Schuler um 12.47 Uhr die Sitzung.
AM
Landtagspräsident verwehrt demokratische Abstimmung über Inhalte zur Südtirolautonomie
Auf Antrag von 17 Abgeordneten wurde ein Sonderlandtag einberufen, mit der klaren Tagesordnung die einzelnen Themen der geplanten Autonomiereform zu diskutieren und einer Abstimmung zu unterziehen. Letzteres wurde während der Landtagssitzung abgelehnt, worauf die Opposition geschlossen den Saal verlassen hat. So mache der Sonderlandtag keinen Sinn.
„Die Begründung, dass der Sonderlandtag das offizielle Gutachten des Landtages zur Reform vorwegnehmen oder die Abstimmung im Mai beeinflussen könne, ist nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil, eine Abstimmung der einzelnen Punkte hätten ein umfassendes Stimmungsbild aller Abgeordneten ergeben und die Vorbereitung des offiziellen Gutachtens verbessert und fundierter gemacht“, so die Opposition in einer gemeinsamen Stellungnahme.
„Heute wäre die Gelegenheit gewesen, in aller Öffentlichkeit über die einzelnen Inhalte des Reformgesetzes im Detail zu befinden. Dies war der Mehrheit, die auch heute nicht vollständig anwesend war, politisch wohl zu brisant“, schließt die Opposition.
Consiglio provinciale straordinario: Il punto più basso della democrazia
Il Presidente del Consiglio provinciale non permette una votazione democratica sui contenuti della riforma dell'autonomia.
Su richiesta di 17 consiglieri, è stato convocato un consiglio provinciale straordinario con un chiaro ordine del giorno per discutere e votare sui singoli temi della prevista riforma dell'autonomia. Questa votazione è stata impedita durante la sessione consiliare, ed in seguito l'opposizione ha lasciato l'aula all'unisono. In questo modo, il consiglio provinciale speciale non aveva più senso.
“Il ragionamento secondo cui il consiglio odierno potrebbe anticipare la relazione ufficiale del Consiglio sulla riforma o influenzare il voto di maggio è incomprensibile. Al contrario, una votazione sui singoli punti avrebbe fornito un quadro completo dei punti di vista di tutti i consiglieri e avrebbe migliorato la preparazione della relazione ufficiale, rendendola più fondata”, ha dichiarato l'opposizione in un comunicato congiunto.
“Oggi sarebbe stata l'occasione per dibattere in pubblico sui singoli contenuti della legge di riforma. Questo probabilmente era politicamente troppo rischioso per la maggioranza, che anche oggi non era presente al completo”, ha concluso l'opposizione.
Landesregierung unterstützt Unternehmen, die überwiegend in die Vereinigten Staaten von Amerika exportieren
BOZEN (LPA). Im Jahr 2024 haben Südtiroler Unternehmen Waren im Wert von 511 Millionen Euro in die Vereinigten Staaten exportiert. Dies entspricht einem Anstieg von 12,6 Prozent im Vergleich zu 2023 und einem Plus von 6,9 Prozent an den gesamten Südtiroler Exporten. Die USA sind nach Deutschland und Österreich der drittgrößte Markt für Südtiroler Exporte. Ein Blick auf die statistischen Daten (unter anderem ASTAT-Mitteilung zum Außenhandel) erklärt die Besorgnis der Exportunternehmen über die von der Trump-Administration angekündigten, eingeführten und dann (teilweise) ausgesetzten Zölle auf Warenaus dem Rest der Welt. "Es war ein wichtiges Signal an unsere Unternehmen, dass wir unmittelbar Maßnahmen geplant haben. Damit sind wir gut vorbereitet und können jederzeit intervenieren", sagt der Landesrat für Wirtschaftsentwicklung, Marco Galateo.
Manuela Defant, Direktorin der Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung, erläutert die wichtigsten Maßnahmen: "Wir haben als ersten Schritt einen runden Tisch mit den Wirtschaftsverbänden, der Standortagentur IDM und der Handelskammer eingerichtet, um mögliche Maßnahmen zu diskutieren und zu koordinieren. Die Diskussion soll Anfang Juni bei der ersten Sitzung der Wirtschaftsplattform 2030, deren Einrichtung die Landesregierung kürzlich beschlossen hat, weitergeführt werden."
Wichtig sei auch die Unterstützung von Marktstudien zu den US-Exporten und möglichen Alternativländern: "Die Vertiefung der Besonderheiten des US-Marktes und die Evaluierung alternativer Märkte zur weiteren Diversifizierung der Exportländer gehören zu den ersten Maßnahmen zur Unterstützung der Exportunternehmen. Das Land fördert diese Initiativen bereits finanziell. Wir beabsichtigen, die Finanzhilfen für den Erwerb von spezifischem Know-how, sprich Ausbildung und Beratung, in allen mit dem Export zusammenhängenden Bereichen zu erhöhen", schildert Defant und ergänzt: "Wir werden auch die Unterstützung für Handelsmissionen und internationale Messen in den USA sicherstellen, indem wir die derzeitigen Förderprozentsätze erhöhen. Generell sollen Unternehmen für diese Art von Initiativen stärker unterstützt werden. Zudem wired die Ausbildung und die strategische Beratung verstärkt: In diesem Bereich wird die Handelskammer Bozen den Unternehmen zur Seite stehen."
mdg/ck
Der Tunnel der Nordwestumfahrung Meran ist durchstochen – Arbeiten zur Verkehrsentlastung für die Kurstadt sollen bis Ende 2026 beendet sein
MERAN (LPA). Seit vier Jahren wird unter dem Küchlberg in Meran mit Hochdruck am Bau der Nordwestumfahrung Meran gearbeitet – nun ist ein entscheidender Schritt geschafft: Am 17. April ist der Durchstich des Tunnels erfolgt. Damit nimmt das derzeit größte Straßeninfrastrukturprojekt des Landes weiter konkrete Formen an. Die Tunnelröhre verbindet mit ihren 2,2 Kilometern Länge die bereits bestehende Umfahrung von Meran mit der Handwerkerzone in Tirol.
"Der Durchbruch ist nicht nur ein symbolischer Moment, sondern ein echter Meilenstein. Die Nordwestumfahrung ist wichtig für die Mobilität in Meran und im ganzen Burggrafenamt. Sie bringt mehr Lebensqualität, weniger Staus und bessere Verbindungen", sagte Mobilitäts- und Infrastrukturenlandesrat Daniel Alfreider auf der Baustelle.
Die Nordwestumfahrung soll drei zentrale Aufgaben erfüllen: den Durchgangsverkehr aus dem Passeiertal und Dorf Tirol direkt auf die Schnellstraße Meran-Bozen MeBo leiten, die Zufahrt zum Bahnhof und zum Krankenhaus verbessern und die innerstädtische Verbindung zwischen Obermaisund dem Zentrum erleichtern.
Ab Mai werden die technischen Anlagen für die Umfahrung installiert – darunter Lüftung, Beleuchtung und Sicherheitssysteme. Parallel gehen auch die Arbeiten an der Tunnelinnenschale, an Rampen und Portalen sowie am unterirdischen Verkehrsknoten unter der Laurin- und Goethestraße voran.
"Der Tunnel verläuft unter der Goethestraße und dem Zenoberg bis zur Handwerkerzone Tirol, wo ein neuer Kreisverkehr die Verbindung Richtung Passeier, Tirol und Obermais herstellt. Oberirdisch entstehen zudem neue Zufahrtsstraßen", erklärte Projektleiter Johannes Strimmer beim Tunneldurchstich. "Technisch und logistisch ist der Bau dieser großen Infrastruktur sehr anspruchsvoll, aber wir liegen im Zeitplan", zeigt sich der Direktor der Landesabteilung Tiefbau Umberto Simone zufrieden. Noch 2026 soll der Tunnel bereits für den Verkehr freigegeben werden. Zeitgleich wird auch die neue Kavernengarage der Centrum Parking AG in Betrieb genommen.
Auch aus sicherheitstechnischer Sicht sei die Arbeit im Tunnel eine besondere Herausforderung, sagte Salvatore Lanciano, einer der Sicherheitsverantwortlichen der Baufirmen. "In Spitzenzeiten waren rund um die Uhr bis zu 100 Arbeiter gleichzeitig im Einsatz. Auf so engem Raum mit schwerem Gerät wie Dumpern und Baggern ist das Risiko hoch. Wir haben jede Tätigkeit täglich aufeinander abgestimmt – räumlich und zeitlich", berichtete Lanciano. Der ständige Dialog mit den Arbeitern, Vertrauen und auch das eine oder andere Lächeln, habe schließlich zum Erfolg geführt.
san
Entwurf zum Sammelgesetz sieht unter anderem Maßnahmen zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft vor
BOZAN (LPA). Am 15. April hat die Landesregierung den Entwurf für ein Sammelgesetz verabschiedet (LPA hat berichtet). Die vorgenommenen Änderungen betreffen auch Unternehmen, vor allem da die förderfähigen Ausgaben ausgeweitet werden. "Wir kommen damit den Bedürfnissen und Entwicklungen unserer lokalen Wirtschaft entgegen", erklärt der Landesrat für Wirtschaftsentwicklung Marco Galateo. Konkret angepasst werden soll das Landesgesetz zu "Maßnahmen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft" (Landesgesetz Nr. 4/1997), indem auch Beihilfen für den Erwerb von Dienstleistungen und Betriebskosten gewährt werden können. Zudem wird die Finanzierung von Initiativen und Veranstaltungen ermöglicht, die die Entwicklung und das Wachstum der Wirtschaftssektoren in Bereichen von allgemeinem Interesse dienen.
"Heutzutage sind die Investitionen, die Unternehmen tätigen, vielfältiger. Die neuen Bestimmungen bringen mehr Flexibilität und ermöglichen es beispielsweise auch monatliche Gebühren für die betriebsnotwendige Software oder auch Beiträge für Aktivitäten von Social Media Managern vor, mit denen Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer ihr Geschäft fördern", erklärt Landesrat Galateo. Eingeführt wird auch die Möglichkeit internationale Veranstaltungen, die für die lokale Wirtschaft von Interesse sind, finanziell zu unterstützen. Veranstaltungen dieser Art für das lokale Wirtschaftsgefüge von großem Interesse sind.
Die Beiträge werden als De-minimis-Beihilfen in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Kommission gewährt. Die zusätzlichen Ausgaben des Landes werden für das Jahr 2025 auf 200.000 Euro, für 2026 auf 450.000 Euro und für das Jahr 2027 auf 450.000 Euro beziffert.
tl/ck
Bozen, 18. April 2025 – Messe Bozen setzt gezielt auf den Dialog mit der nächsten Unternehmergeneration. Im Rahmen des Wirtschaftsforums Südtirol folgte die Junge Wirtschaft Südtirols – Zusammenschluss der Jugendorganisationen der fünf Wirtschaftsverbände (hds, lvh, Unternehmerverband, SBJ und HGJ) – der Einladung, das Messegelände kennenzulernen und sich über gemeinsame Potenziale auszutauschen.
Bei einem Rundgang durch die Messehallen, den FieraMesse H1 Eventspace, die technisch voll ausgestatteten FieraMesse Studios sowie die Südtirol Lounge wurde deutlich: Messe Bozen versteht sich als Plattform, die jungen Unternehmen Raum für Sichtbarkeit, Vernetzung und Entwicklung bietet.
Gleichzeitig wurde das Treffen bewusst genutzt, um mit den jungen Vertretern der Südtiroler Wirtschaft in den Dialog zu treten: Im Mittelpunkt stand der direkte Austausch zu aktuellen Herausforderungen und Erwartungen junger Unternehmer. Ziel war es, ein besseres Verständnis füreinander zu schaffen und Impulse für künftige Kooperationen zu setzen.
„Junge Unternehmen brauchen Orte, an denen sie sichtbar werden, sich ausprobieren und wachsen können. Messe Bozen will diesen Raum schaffen – als Partner und Plattform für unternehmerische Zukunft,“ betont Greti Ladurner, Präsidentin von Messe Bozen.
Einigkeit herrschte darüber, dass Messen auch künftig zentrale Plattformen für wirtschaftlichen Austausch und Innovation bleiben – und dass die Bedürfnisse der nächsten Generation frühzeitig in die Entwicklung neuer Formate einfließen müssen.
Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher und sein Trentiner Amtskollege Maurizio Fugatti stellen in Salurn Inhalte des vom Ministerrat genehmigten Gesetzentwurfs zur Autonomiereform vor
SALURN (LPA). Landeshauptmann Arno Kompatscher und sein Trentiner Amtskollege Maurizio Fugatti haben am 18. April im Haus Noldin in Salurn gemeinsam die wichtigsten Inhalte des vom Ministerrat vorläufig genehmigten Gesetzentwurfs zur Reform des Autonomiestatuts der Region Trentino-Südtirolkommentiert.
„Die Reform betrifft beide autonomen Provinzen und auch die autonome Region. Daher ist es richtig, gemeinsam darüber zu sprechen“, erklärte Landeshauptmann Kompatscher und wandte sich dabei an seinen Amtskollegen Fugatti. „Es handelt sich um einen Erfolg, davon bin ich absolut überzeugt“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Mit dieser Reform der Autonomie verfolgen wir drei Ziele: Erstens die Wiederherstellung der Kompetenzen, die durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ausgehöhlt wurden; zweitens, wo möglich, den Ausbau der Kompetenzen, und drittens den Schutz und zusätzliche Garantien für unsere Autonomie. In all diesen Bereichen haben wir bedeutende Fortschritte erzielt“, erläuterte Kompatscher.
Künftig verfügen die autonomen Provinzen laut Landeshauptmann über eine Reihe von Normen, durch die sie verlorene Kompetenzen zurückbekommen können. Hinzu kommen neue Kompetenzen im Bereich Umweltschutz und Ökosystem sowie Wildtiermanagement – und im Bereich Wildtiermanagement (bei Gefahren für Personen durch Großraubwild) erstmals auch die Zuständigkeit der öffentlichen Sicherheit, was ein absolutes Novum darstelle, zeigte sich Kompatscher zufrieden.
Die Grenze der „grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik“, die regelmäßig zur Aufhebung von Gesetzen durch den Verfassungsgerichtshof führte, wurde gestrichen. Die gesamte primäre Gesetzgebungskompetenz wird nun als „ausschließlich“ eingestuft. Bislang war das „ausschließlich“ bei der Gesetzgebungskompetenz dem Staat vorbehalten. Auch die Funktion der Durchführungsbestimmungen (zum Autonomiestatut) wurde präzisiert: Die Durchführungsbestimmungen können künftig eine klärende Rolle zwischen staatlichen und autonomen Zuständigkeiten einnehmen und die Autonomie dynamisch machen – also an neue Bedürfnisse anpassen, ohne dass es dafür künftig ein Verfassungsgesetz braucht.
„Nicht zuletzt ist die Schutzniveau-Klausel wichtig, die das Einvernehmens-Prinzip einführt: Für Gesetzesentwürfe zur Änderung des Autonomiestatuts muss – nach erster Lesung in beiden Parlamentskammern – das Einvernehmen mit der autonomen Region und den beiden autonomen Provinzen eingeholt werden“, erläuterte Kompatscher. „Zwar kann das Parlament die Änderungen auch ohne Einvernehmen mit absoluter Mehrheit beschließen, aber nur, wenn die bereits bestehenden Autonomiestandards gewährt bleiben. Das bedeutet, wenn es kein Einvernehmen gibt, kann die Autonomie nicht verschlechtert werden. Noch dazu wird klar Bezug genommen auf jene Standards, die zur Verzichtserklärung durch Österreich geführt haben“, sagte Kompatscher.
„Ministerratspräsidentin Giorgia Meloni hatte sich für die Wiederherstellung unserer autonomistischen Zuständigkeiten eingesetzt, die durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ausgehöhlt worden waren. Darüber hinaus haben wir neue 'ausschließliche' Zuständigkeiten erhalten, etwa in den Bereichen Umweltschutz, Wildtiermanagement und Handel“, erklärte Maurizio Fugatti. Der Trentiner Landeshauptmann erläuterte auch: „Hinzu kommen Neuerungen wie die neue Rolle der Durchführungsbestimmungen zur Harmonisierung der Zuständigkeiten zwischen Staat und Autonomen Provinzen sowie die Einvernehmensklausen, dank dem die Landtage von Trient und Bozen das Schutzniveau unserer Autonomien weiter anheben werden.“
mdg/san/pio
Vor der endgültigen Genehmigung durch Regierung geht Reformentwurf in die Konferenz der Regionen - Danach Übermittlung an Österreich und Einleitung des „erschwerten Verfahrens“ für Verfassungsgesetze
SALURN (LPA). Nach der Anhörung der Professorin Daria de Pretis durch den III. Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats steht als nächster Schritt auf dem Weg zur endgültigen Genehmigung des Verfassungsentwurfs zur Reform des Autonomiestatuts die Sondersitzung des Südtiroler Landtags am 22. April an. Die für die Gutachten gemäß Art. 103 zuständigen Kommissionen erarbeiten anschließend die Stellungnahmen für die beiden Landtage, die diese am 6. Mai beschließen sollen. Am 5. Mai sind weitere Anhörungen durch den III. Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats geplant, der am 12. Mai über die Stellungnahme berät. Diese wird am 14. Mai im Regionalrat zur Abstimmung gebracht.
Nach Vorlage der Stellungnahmen aus Regionalrat und Landtagen und einem weiteren Schritt in der Konferenz der Regionen ist die endgültige Genehmigung des Gesetzestextes durch den Ministerrat vorgesehen, der ihn dann der Republik Österreich übermittelt.
Erst danach – voraussichtlich im Juni – kann das parlamentarische Genehmigungsverfahren beginnen. Dabei handelt es sich um das für Verfassungsgesetze vorgesehene „erschwerte Verfahren“ gemäß Artikel 138 der italienischen Verfassung: zwei Beschlüsse beider Parlamentskammern, wobei die zweite Abstimmung frühestens drei Monate nach der ersten stattfinden darf und eine absolute Mehrheit erforderlich ist.
mdg/pio