Maskenpflicht in Krankenhäusern bleibt

geschrieben von

Vinschgau/Südtirol - Coronavirus – Mitteilung des Sanitätsbetriebes: Das verpflichtende Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen wird bis Ende Oktober verlängert. Der noch amtierende Gesundheitsminister Speranza hat kürzlich eine entsprechende Verordnung unterzeichnet. Die Verpflichtung, in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen eine Maske zu tragen, wäre mit 30.09.2022 ausgelaufen. Gestern hat Noch-Gesundheitsminister Roberto Speranza anhand einer Verordnung diese Verpflichtung um einen Monat verlängert.
Bis 31. Oktober 2022 sind also Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Besucher und Besucherinnen von Krankenhäusern, Seniorenwohnheimen und Rehabilitationseinrichtungen weiterhin verpflichtet, einen Nasen-Mundschutz zu tragen.

Gelesen 1133 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.